Betrieb von intelligenten Messsystemen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2430-2021-0018
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb von intelligenten Messsystemen
Rahmenvertrag für den Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz für mehr
als 250 Abnahmestellen; RLM und SLP, Strom und Gas im Verbandsgebiet des Landschaftsverband Rheinland. Betrieb von intelligenten Messsystemen; Bereitstellung der Messwerte auf einer mandantenfähigen Plattform. Die Laufzeit der Einzelverträge richtet sich nach den Eichfristen.
Verbandsgebiet des Landschaftsverband Rheinland
Rahmenvertrag für den Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz für mehr als 250 Abnahmestellen; RLM und SLP; Strom und Gas im Verbandsgebiet des Landschaftsverband Rheinland. Betrieb von intelligenten Messsystemen; Bereitstellung der Messwerte auf einer mandantenfähigen Plattform. Die Laufzeit der Einzelverträge richtet sich nach den Eichfristen.
Menge: ca. 300 Strommesssysteme und ca. 100 Gasmesssysteme;
Standorten: ca. 90
48 Monate Laufzeit des Rahmenvertrages
Die Einzelverträge haben wegen der Abschreibung der Messgeräte aus eichrechtlichen Gründen eine Laufzeit von bis zu acht Jahren.
Maximaler Zeitraum der Leistungserbringung: 12 Jahre
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerung: Die unter dem Rahmenvertrag geschlossenen Einzelverträge haben die Laufzeit nach Eichfrist
Wiederkehrend ja, 2033
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur Liquidität
Eigenerklärung zur Zahlung sozialer Abgaben
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (keine Straftaten...)
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Messstellenbetrieb), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Mindeststandard: Der Jahresumsatz des Bieters muss mindestens doppelt so hoch sein, wie der geschätzte jährliche Jahresauftragswert (brutto)
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% des geschätzten Jahresauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.