FE 07.0317/2021/AGB - Optimierung von Verfahren zur Prüfung von Füller-Bitumen-Gemischen (Asphaltmörtel) mit dem Dynamischen Scherrheometer Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 07.0317/2021/AGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0317/2021/AGB - Optimierung von Verfahren zur Prüfung von Füller-Bitumen-Gemischen (Asphaltmörtel) mit dem Dynamischen Scherrheometer
FE 07.0317/2021/AGB - Optimierung von Verfahren zur Prüfung von Füller-Bitumen-Gemischen (Asphaltmörtel) mit dem Dynamischen Scherrheometer
Die Eigenschaften von Füller haben aufgrund der Wechselwirkungen mit dem Bitumen einen großen Einfluss auf die Asphalteigenschaften. Der Füllereinfluss wird derzeit nur durch die versteifenden Eigenschaften auf das Bitumen beschrieben. Ziel ist die Entwicklung eines Verfahrens zur Prüfung von Asphaltmastix, mit dem das Gebrauchsverhalten des Asphaltes gezielt optimiert werden kann. Das Dynamische Scherrheometer (DSR) wird seit Jahren erfolgreich für die Ermittlung von Performance-Eigenschaften von Bitumen eingesetzt. Aktuelle, laufende Untersuchungen an verschiedenen Forschungsstellen zeigen auf, dass sich das DSR auch zur Ansprache der Eigenschaften von Füller-Bitumen-Gemischen eignet.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll zunächst ein Überblick über die unterschiedlichen Vorgehensweisen zusammengetragen und die Unterschiede der einzelnen Prüfverfahren herausgearbeitet werden. Des Weiteren ist abzuklären, mit welchen Prüfvarianten welche Eigenschaften des Asphaltmörtels angesprochen werden können. Im Rahmen der Arbeiten sind Parameter, wie u.a. Mischungsverhältnisse, Füller- und Bitumenarten zu variieren.
Das entsprechende Prüfverfahren ist für die jeweiligen Eigenschaften zu definieren und eine einheitlich anwendbare Prüfsystematik zu erstellen. Für das optimale Prüfverfahren soll dann ein Vorschlag, für die Umsetzung in das nationale straßenbautechnische Regelwerk, erarbeitet werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
Erfahrungen und Kenntnisse zur Charakterisierung von Bitumen und Bitumen/Füllergemischen mit dem Dynamischen Scherrheometer, nachzuweisen durch mindestens 1 Publikation aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste 2)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.