Telefonische Sachverhaltsklärung Referenznummer der Bekanntmachung: BW 06/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telefonische Sachverhaltsklärung
Der Beitragsservice schreibt die Durchführung von telefonischen Sachverhaltsklärungen (Outbound) bei potentiellen Beitragszahlern im nichtprivaten Bereich sowie die anschließend erforderliche Bearbeitung der Datensätze durch den zukünftigen Auftragnehmer aus. Die Bearbeitung erfolgt in einer vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendung in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers.
Die Anforderungen des Beitragsservice für die Durchführung der telefonischen Sachverhaltsklärung und die anschließende Bearbeitung der Datensätze ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) und der Arbeitsanweisung, die während der Frist für die Erstellung der Erstangebote im Rahmen eines Online-Termins (in Form einer Videokonferenz) eingesehen werden können.
Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit einer Festlaufzeit bis zum 31.12.2024 ab dem 01.07.2022 abzuschließen. Daneben erhält der Beitragsservice die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung des Vertrags (zu gleichen Konditionen) um jeweils sechs Monate bis längstens zum 30.06.2026. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet.
Der genaue Beginn der Qualifizierung der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers für die telefonische Sachverhaltsklärung wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Die Qualifizierung dauert voraussichtlich insgesamt 4 Wochen und muss bis zum Vertragsbeginn bzw. Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein.
Das Zeitfenster für die telefonische Sachverhaltsklärung ist auf montags bis freitags auf 8:00 Uhr - 19:00 Uhr beschränkt und erfolgt über die Telefonanlage des Auftragnehmers. An bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt keine telefonische Sachverhaltsklärung. An nicht bundeseinheitlichen Feiertagen wird keine telefonische Sachverhaltsklärung in Bundesländern durchgeführt, in denen es sich bei diesem Tag um einen Feiertag handelt.
Die vom Beitragsservice bereitgestellten elektronischen Postkörbe und die Anwendungen zur Bearbeitung der Vorgänge (bspw. Zugriff auf Beitragskonten) - nachfolgend insgesamt "DV-Anwendungen" genannt - können grundsätzlich montags bis freitags von 06.30 Uhr - 19.00 Uhr genutzt werden.
Die Einzelheiten zu den technischen Anforderungen, die jeder Bewerber zwingend erfüllen muss, sind ausführlich in der Kurzbeschreibung (Teil B. der Teilnahmebroschüre) sowie der Leistungsbeschreibung (Teil B. der Vergabeunterlagen beschrieben.
Hinweise:
- Für die Kommunikationsanbindung zwischen Auftragnehmer und Beitragsservice müssen die Bewerber im Rahmen dieses Vergabeverfahren die erforderlichen Datenleitungen mit einer Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbps (Ethernet 10 MBit/s) pro 60 Mitarbeiter/-innen in aktiven Sessions anbieten und im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung über einen Provider ihrer Wahl zwingend zur Verfügung stellen.
- Die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers müssen zwingend das Sprachniveau C2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen beherrschen.
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistungen und zu den weiteren Anforderungen und Mindestvorgaben des Beitragsservice sind der Teilnahmebroschüre (insbesondere Teil B. Kurzbeschreibung) und den Vergabeunterlagen (insbesondere Teil B. Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden am Standort des Auftragnehmers erbracht.
Der Beitragsservice schreibt die Durchführung von telefonischen Sachverhaltsklärungen (Outbound) bei potentiellen Beitragszahlern im nichtprivaten Bereich sowie die anschließend erforderliche Bearbeitung der Datensätze durch den zukünftigen Auftragnehmer aus. Die Bearbeitung erfolgt in einer vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendung in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers.
Die Anforderungen des Beitragsservice für die Durchführung der telefonischen Sachverhaltsklärung und die anschließende Bearbeitung der Datensätze ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) und der Arbeitsanweisung, die während der Frist für die Erstellung der Erstangebote im Rahmen eines Online-Termins (in Form einer Videokonferenz) eingesehen werden können.
Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit einer Festlaufzeit bis zum 31.12.2024 ab dem 01.07.2022 abzuschließen. Daneben erhält der Beitragsservice die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung des Vertrags (zu gleichen Konditionen) um jeweils sechs Monate bis längstens zum 30.06.2026. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet.
Der genaue Beginn der Qualifizierung der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers für die telefonische Sachverhaltsklärung wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Die Qualifizierung dauert voraussichtlich insgesamt 4 Wochen und muss bis zum Vertragsbeginn bzw. Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein.
Das Zeitfenster für die telefonische Sachverhaltsklärung ist auf montags bis freitags auf 8:00 Uhr - 19:00 Uhr beschränkt und erfolgt über die Telefonanlage des Auftragnehmers. An bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt keine telefonische Sachverhaltsklärung. An nicht bundeseinheitlichen Feiertagen wird keine telefonische Sachverhaltsklärung in Bundesländern durchgeführt, in denen es sich bei diesem Tag um einen Feiertag handelt.
Die vom Beitragsservice bereitgestellten elektronischen Postkörbe und die Anwendungen zur Bearbeitung der Vorgänge (bspw. Zugriff auf Beitragskonten) - nachfolgend insgesamt "DV-Anwendungen" genannt - können grundsätzlich montags bis freitags von 06.30 Uhr - 19.00 Uhr genutzt werden.
Die Einzelheiten zu den technischen Anforderungen, die jeder Bewerber zwingend erfüllen muss, sind ausführlich in der Kurzbeschreibung (Teil B. der Teilnahmebroschüre) sowie der Leistungsbeschreibung (Teil B. der Vergabeunterlagen beschrieben.
Hinweise:
- Für die Kommunikationsanbindung zwischen Auftragnehmer und Beitragsservice müssen die Bewerber im Rahmen dieses Vergabeverfahren die erforderlichen Datenleitungen mit einer Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbps (Ethernet 10 MBit/s) pro 60 Mitarbeiter/-innen in aktiven Sessions anbieten und im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung über einen Provider ihrer Wahl zwingend zur Verfügung stellen.
- Die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers müssen zwingend das Sprachniveau C2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen beherrschen.
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistungen und zu den weiteren Anforderungen und Mindestvorgaben des Beitragsservice sind der Teilnahmebroschüre (insbesondere Teil B. Kurzbeschreibung) und den Vergabeunterlagen (insbesondere Teil B. Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Der Beitragsservice behält sich vor, bei einer großen Anzahl von eingegangenen Teilnahmeanträgen den Kreis der Bewerber bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzuschränken.
Der Beitragsservice wird die Auswahl der Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren so durchführen, dass maximal 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Eignungskriterien und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven Kriterien erfolgen:
Der Beitragsservice wird maximal 120 Punkte pro Bewerber vergeben.
Sollte ein Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe ein Drittunternehmen für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung einsetzen, so werden die Punkte im prozentualen Verhältnis zu den jeweiligen Anteilen an der Leistung (wie in Anlage A4 "Erklärung zur Eignungsleihe" vom Bewerber angegeben) vergeben.
Die zur Verfügung stehenden maximal 120 Punkte teilen sich wie folgt auf:
- Maximal 80 Punkte für die angegebene Referenz;
- Maximal 40 Punkte für das Konzept Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl mit der Darstellung des im Unternehmen des Bewerbers angewandten Verfahrens zur Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl.
Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als einen Referenzauftrag benannt haben sollte, wird der Beitragsservice alle angegebenen Referenzaufträge anhand der in der Bekanntmachung vorgegebenen Mindestanforderungen (vgl. auch Anlage A9 "Referenzliste") bewerten. Im Rahmen der Vergabe der maximal 80 Punkte für die angegebene Referenz wird der Beitragsservice ausschließlich denjenigen Referenzauftrag des Bewerbers zugrunde legen, der im Rahmen der Referenzüberprüfung vom Referenzunternehmen bestätigt wurde und die vorgegebenen Mindestanforderungen am besten erfüllt und im Rahmen der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt hat.
Das Konzept Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl wird ebenfalls, wie nachstehend beschrieben, von der Vergabestelle bewertet, um die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern durchführen zu können.
Im Einzelnen orientiert sich die Punktevergabe an folgenden Kriterien:
1. Referenzbewertung (max. 80 Punkte)
Der zu bewertende Referenzauftrag (innerhalb der letzten drei Jahre (laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre beendet)) des jeweiligen Bewerbers wird nach folgenden Kriterien bewertet:
a) Hat der Referenzauftrag Auftragsgegenstände mit Beratungstätigkeit auf der Grundlage komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen?
- Ja, Gegenstand des Referenzauftrags ist Outboundtelefonie: 10 Punkte,
- Ja, Gegenstand des Referenzauftrags ist Inboundtelefonie: 5 Punkte,
- Nein (keine Beratung auf Grundlage komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen): 0 Punkte.
b) Wenn unter a) "ja" angegeben wurde: in welchen Bereichen müssen die vorgenannten komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden?
- Öffentlich-rechtlicher Auftraggeber (inkl. Gesetzliche Krankenversicherung): 20 Punkte,
- Versicherungen: 10 Punkte,
- Banken: 5 Punkte,
- Sonstige: 1 Punkt.
c) Hat die vorgelegte Referenz einen vergleichbares Bearbeitungsvolumen?
- > 150.000 Datensätze pro Kalender-/Vertragsjahr: 10 Punkte,
- 80.000 - 150.000 Datensätze pro Kalender-/Vertragsjahr: 5 Punkte,
- < 80.000 Datensätze pro Kalender-/Vertragsjahr: 0 Punkte.
d) Wie lange besteht/bestand der Referenzauftrag (Vertragslaufzeit)?
- > 3 Jahre: 10 Punkte,
- 1 - 3 Jahre: 5 Punkte,
- < 1 Jahr: 0 Punkte.
e) Hat die vorgelegte Referenz ein monatlich schwankendes Vorgangsaufkommen?
- Ja: 10 Punkte,
- Nein: 0 Punkte.
f) Wenn unter e) "ja" angegeben wurde: in welchen Bereichen bewegen sich die Schwankungen?
- > 30 %: 20 Punkte,
- > 20 % bis zu 30 %:10 Punkte,
- bis zu 20 %: 5 Punkte.
2. Konzept Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl
Das vom Bewerber vorzulegende Konzept zur Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl sollte detaillierte und konkrete Darstellungen zu folgenden Punkten beinhalten:
a) Personalbeschaffung (max. 10 Punkte),
b) Bewerberselektion (max.15 Punkte),
c) Auswahlverfahren (max. 15 Punkte).
Die Punktevergabe für das Konzept Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl erfolgt im Rahmen einer vergleichenden Bewertung der eingegangenen Konzepte der Bewerber. Das Konzept des Bewerbers, dass auf alle geforderten Aspekte im Hinblick auf Detaillierungsgrad, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit am besten eingeht, erhält die volle Punktzahl. Alle anderen Konzepte werden hieran gemessen. Die Beurteilung der Konzepte erfolgt jeweils für die Unterkriterien "a) Personalbeschaffung", "b) Bewerberselektion" und "c) Auswahlverfahren" getrennt, so dass unterschiedliche Bewerber beim jeweiligen Unterkriterium die höchste Punktzahl erreichen können.
Es liegt im Interesse der Bewerber, den Beitragsservice in die Lage zu versetzen, die angegebenen Kriterien möglichst umfassend bewerten zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, zu berücksichtigen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Teilnahmeantrag geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder
- von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat oder
- einheitlich für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft
- die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
(Unterauftrag) oder
- für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
(§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe),
so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen, soweit dies erforderlich ist (vgl. Teil A. der Teilnahmebroschüre).
Hinweis:
Dem Beitragsservice stehen lediglich eingeschränkte Nutzungsrechte an den Anschriften für die telefonische Sachverhaltsklärung zu. Aus diesem Grund darf die Hauptleistung (Outboundtelefonie inkl. Anschriften-/Telefonnummernrecherche und spätere Bearbeitung der Datensätze in der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Online-Anwendung) nur vom Bewerber selbst, nur von einem Teilnehmer der Bewerber-/ Bietergemeinschaft oder ausschließlich von einem Unterauftragnehmer (der ggf. gleichzeitig Eignungsverleiher ist) vorgenommen werden (vgl. § 47 Abs. 5 VgV). Der Bewerber muss daher bereits im Teilnahmeantrag angeben, ob der von ihm genannte Unterauftragnehmer oder ein bestimmtes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaften im Fall der Zuschlagserteilung die Hauptleistung erbringen wird.
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen.
Zum Nachweis meiner/unserer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6).
Zum Nachweis meiner/unserer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher:
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden.
Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Die Eigenerklärung gemäß Anlage A6 "Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" ist von
- dem Bewerber bzw.;
- demjenigen Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, auf dessen Kapazität sich die Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft (sog. Eignungsleihe);
- einheitlich für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder
- demjenigen Drittunternehmen, auf dessen Kapazität sich der Bewerber zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft (sog. Eignungsleihe), einzureichen.
Zum Nachweis meiner/unserer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher:
a) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung und Bereitstellung der Datenleitungen die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werden;
b) dass wir als Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werden;
c) dass alle für die hier ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter/innen über eine mindestens kaufmännische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation verfügen;
d) dass alle für die hier ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter/innen eine aktuelle Eigenauskunft oder ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Ausstellungsdatum liegt nicht mehr als 3 Monate zurück) vorgelegt haben, aus der/dem sich ergibt, dass keine Einträge erfolgt sind;
e) dass alle für die hier ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter/innen über sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen (zwingend Sprachniveau C2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen);
f) dass seine technische Ausrüstung den in der Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistungen (Teil B. der Teilnahmebroschüre) im Einzelnen genannten Anforderungen entspricht
oder
dass er bereit ist, im Falle der Zuschlagserteilung die technische Ausrüstung an die in der Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistungen (Teil B. der Teilnahmebroschüre) genannten Anforderungen anzupassen.
Darüber hinaus hat der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat eine Referenzliste vorzulegen, die insbesondere folgende Mindestangaben enthalten muss:
- mindestens einen Referenzauftrag innerhalb der letzten drei Jahre (laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre beendet), der der ausgeschriebenen telefonischen Sachverhaltsklärung in Inhalt und Anforderungen ähnlich sein sollte,
- der Referenzauftrag muss entweder In- oder Outboundtelefonie beinhalten und
- der Referenzauftrag muss ein Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 60.000 Datensätzen pro Kalender-/Vertragsjahr haben.
Darüber hinaus sind folgende Angaben zum Referenzauftrag zu machen:
- Angabe des Referenzkunden (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzkunden,
- Ansprechpartner des Referenzunternehmens (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
- Ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher unmittelbarer Vertragspartner des angegebenen Referenzkunden?,
- Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ),
- (durchschnittliche) Gesamtanzahl der im Referenzauftrag jährlich zu bearbeitenden/bearbeiteten Datensätze (mindestens 60.000),
- Vertragsgegenstand:
Beschreiben Sie bitte den Inhalt des Referenzprojekts detailliert, insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
o Outbound- oder Inboundtelefonie,
o Beratungstätigkeit auf der Grundlage komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen,
o Schwankungen des monatlichen Vorgangsaufkommens in Prozent.
Hinweise:
- Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen,
- Teilnahmeanträge mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere
fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzunternehmens zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
?
Schließlich hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein "Konzept Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Das vorzulegende Konzept zur Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl sollte detaillierte und konkrete Darstellungen zu folgenden Punkten beinhalten:
a) Personalbeschaffung,
b) Bewerberselektion,
c) Auswahlverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vgl. Vergabebedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYYY6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]