BLB/Z/NL Bielefeld/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/eQK_100-21-00075 Referenznummer der Bekanntmachung: 100-21-00075
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
BLB/Z/NL Bielefeld/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/eQK_100-21-00075
Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung von wiederkehrenden Reinigungskontrollen in den Gebäuden des AG und dessen Anmietungen bzw. in von Mietern des AG bei Dritten angemieteten Gebäuden. Die Leistung des AN erstreckt sich auf alle Unterhaltsreinigungsflächen des AG. Die Kontrollleistungen umfassen die Feststellung, ob die Gebäudereinigung den in den Raumnutzungsarten (RNA) definierten Qualitäten entsprechen, jeweils bezogen auf die einzelnen Raumausstattungsmerkmale. Der Kontrollumfang(Raumanzahl) und die Kontrollhäufigkeit (Anzahl p. a.) je Qualitätslevel und Gebäude sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen erfolgte in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Lose/Objekte wird ausgeschlossen.
Los 7.1
33615 Bielefeld (Großraum) Herford, Minden, Lübbecke, Bünde, Espelkamp, Bad Oeynhausen, Rahden, Löhne, Porta Westfalica, Petershagen, Gütersloh
Das Fachlos 7 externe Qualitätskontrolle umfasst 2 Gebietslose.
externe Qualitätskontrolle Los 7.1 in 43 WE (Wirtschaftseinheiten)
Es sind ggf. die Bemerkungen und die Hinweise auf erhöhte Sicherheitsbestimmungen in der Liegenschaftsübersicht/Liegenschaftsverzeichnis dringend zu beachten!
Leistungsbeginn ist der 01.07.22
Besichtigung der Referenzobjekte: Der Bieter hat ggf. die Möglichkeit nach Vereinbarung vor Angebotsabgabe Referenzobjekte zu besichtigen. Hierzu sind weitere Hinweise im Liegenschaftsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, aufgeführt.
3-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Vertrags-/Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 30.06.2029
Link zur digitalen Bieteroberfläche:
https://blb-lip-igmp.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=E5377A4E26A5BB256F79
Für die WE1365 und WE1990 gilt gem. Gebäudesteckbrief die NRW-Ferienregelung. Prüftermine in den Ferien sind mit dem Kunden abzuklären.
Los 7.2
33102 Detmold (Großraum) Paderborn, Warburg, Lemgo, Bad Salzuflen, Lage, Höxter, Brakel, Delbrück, Blomberg, Gütersloh, Halle, Rheda-Wiedenbrück, Bad Driburg, Schloß Holte-Stukenbrock, Büren, Versmold, Bad Lippspringe
Das Fachlos 7 externe Qualitätskontrolle umfasst 2 Gebietslose.
externe Qualitätskontrolle Los 7.2 in 66 WE (Wirtschaftseinheiten)
Es sind ggf. die Bemerkungen und die Hinweise auf erhöhte Sicherheitsbestimmungen in der Liegenschaftsübersicht/Liegenschaftsverzeichnis dringend zu beachten!
Leistungsbeginn ist der 01.07.22
Besichtigung der Referenzobjekte: Der Bieter hat ggf. die Möglichkeit nach Vereinbarung vor Angebotsabgabe Referenzobjekte zu besichtigen. Hierzu sind weitere Hinweise im Liegenschaftsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, aufgeführt.
3-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Vertrags-/Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 30.06.2029
Link zur digitalen Bieteroberfläche:
https://blb-lip-igmp.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=E5377A4E26A5BB256F79
Gemäß Hinweis in den Gebäudesteckbriefen werden die WE1073, WE6067 und WE6069 im Herbst 2023 aufgegeben und Umzug in die z. Z. noch im Bau befindliche WE6001 (genaue Terminierung noch nicht bekannt)
Für die WE1366 gilt gem. Gebäudesteckbrief die NRW-Ferienregelung Schule. Prüftermine in den Ferien sind mit dem Kunden abzuklären.
Für die WE1983 gilt gem. Gebäudesteckbrief die NRW-Ferienregelung Universitäten. Prüftermine in den Semesterferien sind mit dem Kunden abzuklären.
Für die WE6081 sind gem. Gebäudesteckbrief besondere Ausführungen mit dem Kunden zu vereinbaren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form einer Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) und über die Wahrung des Geheimwettbewerbs (Unternehmensfragebogen), die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt sind. Für die vor Zuschlagserteilung erforderliche Abfrage beim Gewerbezentralregister sind die erforderlichen Daten auf Anfrage vom Bestbieter beizubringen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind beim Einsatz von Nachunternehmen oder im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen beizubringen.
Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p. a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Es ist mindestens 1 Referenz je Fachlos anzugeben. Diese Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen,
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen
Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere
Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Eingesetztes Personal muss über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis gem. den Vertragsbedingungen verfügen. Auch erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Vom BLB NRW wird eine digitale Bieteroberfläche zur Verfügung gestellt, die Sie bei der Erstellung Ihres bepreisten Leistungsverzeichnisses, als Bestandteil des elektronischen Angebotes, im Rahmen der Ausschreibung der Infrastrukturellen Gebäudedienstleistungen unterstützt. Hierzu nutzen Sie bitte je Fachlos den in den Losangaben angegebenen Link.
Der vollständige "Finale Ausdruck" (NICHT ENTWURF) aus der digitalen Bieteroberfläche ist dem elektronischen Angebot zwingend als Anhang in Dateiform (pdf) beizufügen.
Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam.
Leistungsbeginn: abweichend vom Vertragsbeginn am 01.07.2022
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Es sind ggf. die Bemerkungen und die Hinweise auf erhöhte Sicherheitsbestimmungen in den Liegenschaftsübersichten/Gebäudesteckbriefen dringend zu beachten.
Der AG setzt ein IT-gestütztes Qualitätsmanagement zur Kontrolle der Ergebnisse sowohl bei qualitäts- als auch bei verrichtungsorientierter Reinigung ein. Dieses muss durch den AN zur Durchführung der Kontrollleistungen zwingend genutzt werden. Die zu prüfende Stichprobe wird dem AN im Portal, als Listen mit Raumausstattungsmerkmalen (RAM) zum Download in der Anwendung IGM to Go zur Verfügung gestellt. Mit dieser Anwendung ist das Ergebnis der Prüfungen der Stichproben zu erfassen. Die Anwendung zur mobilen Offlineerfassung der Ergebnisse (IGM to Go) erfordert ein mobiles Endgerät mit Windows Betriebssystem(mindestens Windows 7, getestet auf Windows 10). Der AG stellt dem AN keine Geräte zur Erfassung der Kontrollergebnisse zur Verfügung.
Der AN ist verpflichtet, qualifiziertes, unterwiesenes und zuverlässiges Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, um seinen Pflichten jederzeit ordnungsgemäß und vollständig nachkommen zu können.Darüber hinaus muss das Unternehmen mind. über eine Person verfügen, die eine besondere fachliche Qualifikation/Kompetenz im Gebäudereinigerhandwerk nachweist, wie z. B.:
- Reinigungstechniker, Reinigungsmeister, etc. oder - vergleichbare Ausbildung oder - mind. 3 Jahre Erfahrung in der operativen Reinigung als Leiter/in oder Vorarbeiter/in).
Ehemalige Mitarbeiter von Reinigungsdienstleistern dürfen - bis 12 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem Reinigungsdienstletser- im Rahmen der externe Qualitätskontrolle nicht ihren vorherigen Arbeitgeber prüfen.
Die Verfehlung vereinbarter Ergebnisse wird gem. § 14 der Vertragsbedingungen und der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung durch Kürzung der leistungsspezifischen monatlichen Rechnung sanktioniert (Malus).
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYB01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.