Ex-Post Verlängerung der Einsatz mobiler Einsatzteams in Bochum Referenznummer der Bekanntmachung: StBo-ZEK1_2021_00359_DA_53
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post Verlängerung der Einsatz mobiler Einsatzteams in Bochum
Dienstleistung zum Betrieb eines Diagnostikzentrums zur Durchführung von Abstrichen und Screenings an einem festen Standort sowie mit dem Einsatz von mobilen Teams
Der Auftrag wurde vergeben.
Stadt Bochum - Impfzentrum 44791 Bochum
Dienstleistung zum Betrieb eines Diagnostikzentrums zur Durchführung von Abstrichen und Screenings an einem festen Standort sowie mit dem Einsatz von mobilen Teams
Vertragsverlängerung aus Auftrag C 2.100.485 vom 17.12.2020 für weitere 3 Monate vom 15.10.2021 bis 15.01.2022
Der Auftrag wurde vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Verlängerung aufgrund Corona
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz mobiler Abstrichteams -Verlängerung-
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSD6VN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).