Arbeitsmarktdienstleistung: Arbeiten mit Kind Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-174/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Arbeiten mit Kind
Arbeitsmarktdienstleistung:
Die Maßnahme dient den Zielen Herstellung der Prozess- und Wettbewerbsfähigkeit. Nach Möglichkeit ist auch die Direktvermittlung als Ziel zu verfolgen.
Durch umfangreiche individuelle sozialpädagogische und erzieherische Hilfestellungen und Coachings sollen die Problembereiche der Teilnehmenden erfasst, und bearbeitet werden. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden
- weiterführende (institutionelle) Hilfestellungen anzunehmen und an den entsprechenden Prozessen mitzuwirken
- ihre Lebenssituation proaktiv gestalten zu können
- an weiterführenden Aktivierungsmaßnahmen teilzunehmen
- an weiterführenden Qualifizierungen teilzunehmen
Je nach individuellen Möglichkeiten sollen die Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt und im besten Fall eingegliedert werden. Praktika in Betrieben sind möglich.
Die Inhalte werden in zwei Modulen vermittelt. Eines davon ist im Rahmen einer für die Teilnehmenden freiwilligen Wochentagung mit externer Unterbringung umzusetzen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Stadt Recklinghausen 45657 Stadt Recklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung:
Die Maßnahme dient den Zielen Herstellung der Prozess- und Wettbewerbsfähigkeit. Nach Möglichkeit ist auch die Direktvermittlung als Ziel zu verfolgen.
Durch umfangreiche individuelle sozialpädagogische und erzieherische Hilfestellungen und Coachings sollen die Problembereiche der Teilnehmenden erfasst, und bearbeitet werden. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden
- weiterführende (institutionelle) Hilfestellungen anzunehmen und an den entsprechenden Prozessen mitzuwirken
- ihre Lebenssituation proaktiv gestalten zu können
- an weiterführenden Aktivierungsmaßnahmen teilzunehmen
- an weiterführenden Qualifizierungen teilzunehmen
Je nach individuellen Möglichkeiten sollen die Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt und im besten Fall eingegliedert werden. Praktika in Betrieben sind möglich.
Die Inhalte werden in zwei Modulen vermittelt. Eines davon ist im Rahmen einer für die Teilnehmenden freiwilligen Wochentagung mit externer Unterbringung umzusetzen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Zeit- und Teilnehmeroption (siehe 4-AmK_Teil C Vertragsbedingungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitsmarktdienstleistung: Arbeiten mit Kind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bzdh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D6VE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.