Durchführung von Parabelflug-Kampagnen in den Jahren 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 50WF2112
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Parabelflug-Kampagnen in den Jahren 2022-2025
Durchführung von Parabelflug-Kampagnen
Durchführung von Parabelflug-Kampagnen in den Jahren 2022 bis 2025
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nur die Firma Novespace mit ihrem Airbus A310 ZERO-G (bis 2014 A300 ZERO-G) kann die Anforderungen der Wissenschaftler und der DLR RFA erfüllen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Parabelflug-Kampagnen in den Jahren 2022-2025
Ort: Mérignac
NUTS-Code: FRI12 Gironde
Land: Frankreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote, ohne Verhandlungen durchzuführen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).