Zukunftsfähige Schulen Gütersloh - Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-40-3-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh - Freianlagenplanung
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, Flächenmehrbedarfe bei Grundschulen durch freistehende Erweiterungsbauten im Rahmen von Modulbauweise, vorzugsweise in Holzmodulbauweise, realisieren zu lassen. Diese Modulbauweise soll nach Möglichkeit an 15 Grundschulstandorten umgesetzt werden. Hierfür vergibt die Stadt Planungs- und Projektsteuerungsleistungen. Gegenstand dieses Verfahrens sind Leistungen der Landschaftsarchitektur (Freianlagenplanung).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bevölkerungswachstum in Gütersloh lässt auch die Zahl der Schulkinder schneller wachsen, als neue Schulen gebaut werden können. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Schulen selbst. Ganztagsschule und inklusiver Unterricht, schüleraktivierende Formen des Lernens und Lehrens und neue pädagogische Ideen brauchen mehr Raum und ganz andere Raumkonzepte, als in den bisherigen Schulgebäuden vorgesehen war. Flächenmehrbedarfe sollen durch freistehende Erweiterungsbauten im Rahmen von Modulbauweise, vorzugsweise in Holzmodulbauweise, realisiert werden. Dies dient insbesondere zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.Die Modulbauweise soll nach Möglichkeit an folgenden 15 Grundschulstandorten in Gütersloh umgesetzt werden: Altstadtschule, Avenwedde Bahnhof, Blankenhagen, Blücherschule, Edith Stein, Große Heide, Isselhorst, Josefsschule, Kapellenschule, Kattenstroth, Nordhorn, Overberg, Paul Gerhardt und Pavenstädt. Durch Einfachheit und Standardisierung muss sich ein Nutzen für möglichst alle Schulstandorte ergeben. Im Ausbau ist Flexibilität für eine sich an ändernden pädagogischen Anforderungen orientierende Nutzung und eine potentielle Nachnutzung sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der genannten Standorte sind Standard-Module für Unterricht und Verpflegung zu entwickeln, die anschließend an den Einzelstandorten errichtet werden sollen. Vorzugsweise soll dies in Holzmodulbauweise geschehen. Für die Modulherstellung und den Aufbau soll voraussichtlich auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ein Generalunternehmer gesucht werden. Die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme sowie die schnellstmöglichen Umsetzung sind wichtige Ziele. Wünschenswert ist eine weitgehend parallele Errichtung der Erweiterungsbauten. Diese sind in die bestehenden Schulgelände zu implementieren.Die Ein- und Anbindung der neuen Gebäude in das jeweilige Schulaußengelände erfordert individuelle, freiraumrelevante Planungsleistungen. Die Leistungen der Freianlagenplanung betreffen die Leistungsphasen 1-9 nach § 39 Abs. 3 HOAI. Der Auftraggeber wird die Leistungen stufenweise in maximal 8 Leistungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 39 Abs. 3 HOAI. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufen wären die Leistungsphase 3 nach § 39 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2), die Leistungsphase 4 (Leistungsstufe 3), die Leistungsphase 5 (Leistungsstufe 4), die Leistungsphase 6 (Leistungsstufe 5), die Leistungsphase 7 (Leistungsstufe 6), die Leistungsphase 8 (Leistungsstufe 7) und die Leistungsphase 9 (Leistungsstufe 8). Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung.Leistungsstufe 1 soll für alle 15 Grundschulstandorte erbracht werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Leistungen ab Leistungsstufe 2 nach den vertraglichen Vereinbarungen - auch eingeschränkt nach seinem Bedarf - abzurufen. Dies kann separat für einzelne, mehrere oder alle Grundschulstandorte erfolgen.Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.Die Stadt Gütersloh strebt die Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder an.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 39 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 1), anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphase 3 nach § 39 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2), die Leistungsphase 4 (Leistungsstufe 3), die Leistungsphase 5 (Leistungsstufe 4), die Leistungsphase 6 (Leistungsstufe 5), die Leistungsphase 7 (Leistungsstufe 6), die Leistungsphase 8 (Leistungsstufe 7) und die Leistungsphase 9 (Leistungsstufe 8). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Leistungsstufen nach Leistungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers.
Dabei soll die Leistungsstufe 1 für alle 15 Grundschulstandorte erbracht werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Leistungen ab Leistungsstufe 2 nach den vertraglichen Vereinbarungen - auch eingeschränkt - abzurufen. Dies kann separat für einzelne, mehrere oder alle 15 Grundschulstandorte erfolgen. 15 Grundschulstandorte sind das Maximum.
Besondere Leistungen und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.