Quartiermanagement Soziale Stadt Mitte/Ost Referenznummer der Bekanntmachung: F-2021-0008
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 156-413349)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiermanagement Soziale Stadt Mitte/Ost
Durch Ratsbeschluss vom 26.09.2018 wurde das "Integrierte Entwicklungskonzept Soziale Stadt Essen MITTE/OST" (IEK Essen MITTE/OST) beschlossen; dieses verfolgt das Ziel, einen korrigierenden Einfluss auf Fehlentwicklungen in den Stadtteilen Stadtkern, Ostviertel und Südostviertel zu nehmen und im Rahmen einer integrierten Herangehensweise eine Vielzahl an Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung zu benennen. Es bezieht sich hierbei auf eine sozio-strukturelle Analyse und Bewertung aller Essener Stadtteile im Rahmen des vorab erstellten "Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept zum Förderaufruf "Starke Quartiere - starke Menschen"" (INSEK SQsM). Nach erfolgter Beantragung von Städtebaufördermitteln wurde das Stadtteilprojekt MITTE/OST mit dem STEP 2020 in das Programm "Soziale Stadt/ Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen.
Das Quartiermanagement, welches Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist, soll als weitere bedeutsame Maßnahme des IEK MITTE/OST nach den im Essener Modell bereits etablierten Strukturen (Gebietsbeauftragte im FB 68 zur Steuerung des Prozesses, Stadtteilmoderation (Quartiermanagement) im intermediären Bereich, Stadtteilarbeit zur sozialen Beratung und Betreuung) umgesetzt werden. Es soll dialogorientiert, aufsuchend und interdisziplinär arbeiten und als neue Anlaufstelle für die Bürger*innen und Akteure im Programmgebiet fungieren. Die spezifischen Aufgabenstellungen, Herausforderungen und Bedarfe in den drei Stadtteilen sollen dabei differenziert wahrgenommen und bearbeitet werden. In Kooperation mit allen Beteiligten sollen so die städtebaulichen mit den sozialflankierenden Maßnahmen abgestimmt umgesetzt und ein integriertes Handeln im Programmgebiet begünstigt und verstetigt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen