Betrieb von Electronics Shops am Flughafen Düsseldorf
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb von Electronics Shops am Flughafen Düsseldorf
Ausgeschrieben wird der Betrieb (Konzession) der Electronics Shops am Flughafen Düsseldorf.
Flughafen Düsseldorf
Vergabegegenstand ist der Betrieb der Electronics Shops am Flughafen Düsseldorf (DUS).
Der Konzessionsgeber hat zusätzlich ein Exposé (deutsch und englisch) bereitgestellt, das allgemeine Informationen zum Flughafen Düsseldorf sowie zum vorliegenden Vergabeverfahren enthält. Das Exposé wird nicht Vertragsbestandteil.
Eine Begehung/Besichtigung der Mietflächen ist ab dem 30.09.2021 möglich und kann über die Vergabeplattform vereinbart werden.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird nach § 12 Abs. 1 S. 1 KonzVgV als einstufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. Hierbei haben interessierte Unternehmen unmittelbar ein indikatives Angebot einzureichen. Die für die Prüfung der Eignung vom Konzessionsgeber definierten Anforderungen sind in einem Bewerbungsbogen enthalten, der mit dem Angebot einzureichen ist. Der Auftraggeber wird zunächst die Angebote formal prüfen. Anschließend wird die Eignung der Bieter geprüft. Nur geeignete Bieter werden zu einer Aufklärung bzw. Verhandlung über den Inhalt der indikativen Angebote eingeladen.
Einzelheiten zum Ablauf des Vergabeverfahrens sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Da die vom Auftraggeber verwendete Plattform einstufige Verhandlungsverfahren nur im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung (SektVO) abbilden kann, können im Rahmen der Kommunikation über die Plattform Hinweise auf die SektVO gegeben werden. Allein maßgeblich ist aber die vorliegend mitgeteilte Rechtsgrundlage der KonzVgV.
Der Vertragsbeginn ist nach der Angebotsaufforderung 8 Wochen nach Vertragsunterzeichnung vorgesehen. Diese ist für Mitte Januar 2022 geplant. Hieraus ergibt sich der unter Ziff. II.2.7 Termin für den Beginn des Vertrages.
Die auf der Plattform mitgeteilte Bindefrist gilt nicht für das zunächst einzureichende indikative Angebot, sondern für spätere verbindliche Angebote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bieters,
aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist;
bb) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
cc) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
dd) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, getrennt nach den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017-2019 – ggf. auch unterjährig. Zu den vergleichbaren Leistungen im Sinne dieser Ausschreibung zählen insbesondere der Betrieb und die Belieferung von Travel Retail Geschäften
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto) in den Geschäftsjahren 2017-2019, ggf. auch unterjährig
a) Benennung der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017 bis 2019 – ggf. unterjährig – jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl
b) Kurze Unternehmensdarstellung und Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens sowie Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen und konzernrechtlichen Verbindungen des Bieters (Einbettung des Bewerbers in Gesamtkonzernstrukturen).
c) Angaben zu realisierten oder laufenden Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Zu den vergleichbaren Leistungen im Sinne dieser Ausschreibung zählen insbesondere der Betrieb und die Belieferung von Travel Retail Geschäften. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
• Name und Adresse des Auftraggebers; die nachträgliche Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten
• Standort der Referenz
• Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Art der Leistung (Betrieb Travel Retail an Verkehrsflughafen, Betrieb Retail an Verkehrseinrichtung, sonstiges), Umfang der Leistung (Anzahl der jahresdurchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten (FTE), Ca. Angabe zu jahresdurchschnittlich erzieltem Umsatz in EUR / netto)
• Beschreibung der besonderen Umstände der Leistungserbringung (Sicherheitsbereit, vergleichbare Beschränkungen des Zutritts, sonstige)
• Zeitangaben zur Referenz, mit Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung
• Angaben zur Eigenleistung bzw. Kooperation: Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Konzessionsgeber nach § 101 Abs. 1 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 100 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Der Konzessionsgeber stellt hierfür ein Formular zur Verfügung.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
d) Die in Ziffer II.2.7 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Konzessionsgeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland