Software zur Erkennung von Fehlverhalten bei Heilmittel-Leitungserbringern BM2021005HMFR Referenznummer der Bekanntmachung: BM2021005HMFR
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Erkennung von Fehlverhalten bei Heilmittel-Leitungserbringern BM2021005HMFR
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist der Erwerb von Nutzungsrechten an einer Software zur Erkennung von Fehlverhalten bei Heilmittel-Leistungserbringern mit allen notwendigen Komponenten (Front- und Backend) zum Betrieb als Webservice für die Kunden des Auftraggebers einschließlich zugehöriger Dienstleistungen zur Entwicklung und Anpassung eines auf ML-basierten Modells zur Analyse auffälliger Leistungserbringer.
Für die mit dem Auftraggeber bzw. mit der BITMARCK Holding GmbH verbundenen Gesellschafter (insb. Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) benötigt BITMARCK Nutzungsrechte an einer Software zur Erkennung von Fehlverhalten bei Heilmittel-Leitungserbringern mit allen notwendigen Komponenten (Front- und Backend) zum Betrieb als Webservice einschließlich zugehöriger Dienstleistungen zur Entwicklung und Anpassung eines auf ML-basierten Modells zur Analyse auffälliger Leistungserbringer.
Die Software muss insbesondere folgende, nicht abschließend aufgeführte, nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
• Es muss ein webbasiertes Frontend für die Fehlverhaltensbeauftragten der Kassen nach SGB V §197a (User) bereitgestellt werden, um statistische und analytische Auffälligkeiten einfach nachvollziehen zu können.
• Dem User müssen mehrere Kennzahlen und Auswertungsparameter (statistische und ML-basierte Scores) zur Erkennung des Fehlverhaltens bereitgestellt werden.
• Der User muss eine proaktive Suche nach auffälligen Leistungserbringern und Falldokumentation in einer Fallakte im Frontend durchführen können.
• Dem User müssen mehrere Bearbeitungsebenen von der Kennzahl-basierten allgemeinen Auffälligkeit bis auf die Einzelleistungsebene zur Verfügung gestellt werden.
• Der User soll Exportfunktionalitäten der Analyseergebnisse im Frontend zur Verfügung gestellt bekommen.
• Die Software muss eine systemseitige Dokumentation von Bearbeitungsergebnissen durchführen, um Input für ein selbstlernendes System zu generieren. (Funktionalität eines Rückkanals)
• Die Software muss mandantenfähig sein, um eine Anbindung mehrerer Kassen zu ermöglichen.
• Es muss ein Backend zur Durchführung von ETL-Prozessen, Durchführung der Modellierung und Aufbereitung der Analyseergebnisse zur Verfügung stehen.
• Für den Betrieb der Software sind SLA einzuhalten und ein Support sicher zu stellen.
• Es muss eine Dokumentation der Software (Front- und Backend) in deutscher Sprache bereitgestellt werden.
• Die Software muss beim Auftraggeber lauffähig sein und betrieben werden können
• Es muss eine fortlaufende fachliche und technische Unterstützung bei der Modellierung der Daten insbesondere bei Ausweitung der Datenmengen (Neukunden) erfolgen.
• Die Software muss für den Integrationstest spätestens zwei Monate nach Zuschlagserteilung bereitstehen und spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung für den Echtbetrieb produktiv verfügbar sein. Die o. g. geforderte Dienstleistung ist dafür notwendiger Bestandteil.
Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn der Auftragnehmer folgende Leistungen erfüllen kann:
• Die Software soll in der Lage sein auch Analysen und Ergebnislisten bei Fehlverhalten in anderen Leistungsbereichen der GKV abzubilden
• Die Neumodellierung soll aufgrund von systemseitigem Feedback (im Rahmen eines selbstlernenden Systems) erfolgen.
Der Auftraggeber plant den Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem obsiegenden Bieter über die Möglichkeit zum userabhängigen Abruf an Mietlizenzen inkl. o.g. Dienstleistungen zur Weiterlizenzierung an seine Kunden als Webservice.
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber (im folgenden "AG") weist darauf hin, dass diese Bekanntmachung als Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb gem. § 38 Abs. 1, 4 VgV dient. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse an dem Auftrag dem AG mitzuteilen. Im Anschluss wird der AG die interessierten Unternehmen ohne weitere Bekanntmachung auffordern, ihr Interesse zu bestätigen. Erst im Rahmen dieser Aufforderung stellt der AG die notwendigen Vergabeunterlagen über das VMS der Fa. cosinex bereit. Sodann führt der AG ein Verhandlungsverfahren mit bis zu 3 weiterhin interessierten Unternehmen durch.
Vorliegend handelt es sich daher um eine Vorinformation mit dem Ziel,
- festzustellen, ob es einen Markt für das Beschaffungsvorhaben gibt,
- interessierte Unternehmen zur Interessenbekundung aufzufordern und
- im Anschluss nach vorheriger Interessensbestätigung durch die Unternehmen direkt in ein Verhandlungsverfahren überleiten zu können.
Interessierte Unternehmen sind nicht an ihre Interessensbekundung gebunden. Sie können ihr Interesse im weiteren Verlauf des Verfahrens bei Bedarf wieder zurückziehen.
BITMARCK behält sich die Vergabe der Leistungen oder die jederzeitige Einstellung des Verfahrens vor, ohne dass die Interessenten Ansprüche geltend machen können. Aufwendungsersatz für die Erstellung der Interessenbekundung wird nicht gewährt.
Anforderungen an die Interessensbekundung:
Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.2.2 genannten Frist m. nachfolgenden Angaben elektronisch (Textform genügt) unter [gelöscht] zu bekunden:
- Bezugnahme auf das konkrete Beschaffungsvorhaben („Interessensbekundung für die Beschaffungsvorhaben der BITMARCK Service GmbH über eine Software zur Erkennung von Fehlverhalten bei Heilmittel-Leitungserbringern“)
- Aktenzeichen und Veröffentlichungsdatum der Vorinformation
- Aussage, dass Interesse an der Auftragsvergabe besteht.
Weitere Angaben oder Erläuterungen über Ihre Software sind in diesem Verfahrensschritt nicht erforderlich.
Weitere Hinweise:
Im Rahmen der sich anschließenden Interessensbestätigung wird der AG insbesondere (nicht abschließend aufgeführte) folgende Eignungsnachweise bzw.- Erklärungen von den interessierten Unternehmen verlangen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,0 Mio. Euro pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden oder Erklärung darüber, eine solche Versicherung im Auftragsfall unmittelbar abschließen zu werden
- Nennung von mind. 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekten, die von dem interessierten Unternehmen erbracht/als Kunde von dem interessierten Unternehmen betreut wurden. Die Referenzprojekte müssen aus dem Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung stammen, bei denen Tätigkeiten in vergleichbarer Art und Umfang zum Einsatz gekommen sind (einschließl. durch den Kunden in geeigneter Form bestätigter Implementierungen).
- Umsatz p. Jahr von mind. 1 Mio. Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Erklärung zum Vorliegen der Voraussetzungen für eine Auftragsdatenverarbeitung
Hinweis: der unter Ziff. II.1.5 genannte Gesamtwert ist fiktiv.
Der AG rechnet mit einem anfänglichen Lizenzbedarf für ca. 16 User (ca. 11 Kunden mit durchschn. 1,5 User/Kunde); da er das Produkt jedoch sämtlichen Kunden der BITMARCK Unternehmensgruppe (=Gesellschafter) bei Bedarf zur Verfügung stellen können will, ist max. mit durchschnittlich 1,5 Userlizenzen für bis zu insg. 94 Kunden zu rechnen. Eine Abrufverpflichtung des AG besteht nicht.
Fragen, die bis spätestens 24.09.2021 an [gelöscht] gerichtet werden, werden spätestens am 07.10.2021 unter dem Link https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen anonymisiert und frei zugänglich beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de