Vorinformation Erdgaslieferung 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kürten
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kuerten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorinformation Erdgaslieferung 2022-2024
Die Gemeinde Kürten schreibt europaweit für den Zeitraum vom 01.01.2022 (6:00 Uhr) bis 01.01.2024 (6:00 Uhr) die Erdgaslieferung in zwei Losen aus.
Los 1 beinhaltet die Erdgaslieferung an eine Abnahmestelle der Gemeinde Kürten. (Regelleistungsmessung mit Liefervolumen von rd. 1,76 GWh/Jahr (Wert aus 2020))
Los 2 beinhaltet die Erdgaslieferung an 24 Abnahmestellen der Gemeinde Kürten. (Standardlastprofil mit Liefervolumen von rd. 2,20 GWh/Jahr (Werte aus 2020))
Erdgaslieferung an eine Abnahmestelle der Gemeinde Kürten. (Regelleistungsmessung mit Liefervolumen von rd. 1,76 GWh/Jahr (Wert aus 2020))
Gemeinde Kürten Karlheinz-Stockhausen-Platz 1 51515 Kürten Die zu beliefernden Gebäude verteilen sich über das Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Kürten schreibt europaweit für den Zeitraum vom 01.01.2022 (6:00 Uhr) bis 01.01.2024 (6:00 Uhr) die Erdgaslieferung in zwei Losen aus.
Los 1 beinhaltet die Erdgaslieferung an eine Abnahmestelle der Gemeinde Kürten. (Regelleistungsmessung mit Liefervolumen von rd. 1,76 GWh/Jahr (Wert aus 2020))
Erdgaslieferung an 24 Abnahmestellen der Gemeinde Kürten. (Standardlastprofil mit Liefervolumen von rd. 2,20 GWh/Jahr (Werte aus 2020))
Gemeinde Kürten Karlheinz-Stockhausen-Platz 1 51515 Kürten Die zu beliefernden Gebäude verteilen sich über das Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Kürten schreibt europaweit für den Zeitraum vom 01.01.2022 (6:00 Uhr) bis 01.01.2024 (6:00 Uhr) die Erdgaslieferung in zwei Losen aus.
Los 2 beinhaltet die Erdgaslieferung an 24 Abnahmestellen der Gemeinde Kürten. (Standardlastprofil mit Liefervolumen von rd. 2,20 GWh/Jahr (Werte aus 2020))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Gaslieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste)
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung
- Bei Unterauftragnehmern: Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDKD6R2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland