Errichtung und Betrieb Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Rietberg Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2021-64
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Rietberg
Breitbandausbau NGA Einstufiges Verfahren
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Einstufiges Verfahren
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“) in den noch unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Rietberg (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen unterversorgten Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).
Der Auftraggeber führt eine europaweite Bekanntmachung durch und gestaltet das zugrundeliegende Verfahren als EINSTUFIGES Verhandlungsverfahren aus.
Auch wenn vorliegend eine Dienstleistungskonzession i.S.v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegeben ist, sieht der Auftraggeber mit Blick auf die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.08.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) von einer direkten Anwendung der Konzessionsverga-beverordnung (KonzVgV) ab. Der Auftraggeber orientiert sich damit lediglich an den Regelungen der KonzVgV, insbesondere an § 12 KonzVgV. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung der genannten vergaberechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber orientiert sich an diesen allein zur Strukturierung seines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens.
Vorliegend haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formulare vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt entweder bereits auf Grundlage der Erstangebote oder als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen.
Gewerbegebiete LOS 1
Der Auftraggeber behält sich vor, nur diejenigen drei Bieter zu Verhandlungsgesprächen einzuladen, die – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – die wirtschaftlichsten An-gebote abgegeben haben
Fördermittel der EU (ELER)
LOS 2: Gewerbegebiete
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
vgl. LOS 1
Der Auftraggeber behält sich vor, nur diejenigen drei Bieter zu Verhandlungsgesprächen einzuladen, die – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – die wirtschaftlichsten An-gebote abgegeben haben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässig-keit des Bieters in Frage stellen;
- Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten zwei Jahren keine Verstöße gegen ein-schlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen;
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden;
- Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Darüber hinaus hat der Bieter in der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) nachstehende Angaben zu machen:
- Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Grün-dungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitnehmer)
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
- Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
- Soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
- Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlicher Mindestumsatz von EUR 1,5 Mio. netto)
- soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind
- Nachweis (nicht älter als 1 Jahr) einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Deckung über EUR 3 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden)
- Benennung von mindestens drei (3) Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten fünf (5) Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/ Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.