Wartung, Inspektion und Reparatur von Sportgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 118-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Inspektion und Reparatur von Sportgeräten
Rahmenvertrag über die Wartung, Inspektion und Reparaturen von beweglichen und fest montierten Sportgeräten in Turn-, Sport- und Gymnastikhallen in Leverkusen.
Für Einzelheiten wird auf die als Anhang 4 beigefügte "Übersicht Sporthallen" verwiesen.
Die Stadt Leverkusen vergibt einen Rahmenvertrag über die jährliche Wartung, Inspektion und Reparaturen von beweglichen und fest montierten Sportgeräten in Turn-, Sport- und Gymnastikhallen in Leverkusen mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren samt zweimaliger Möglichkeit zu Gunsten der Stadt Leverkusen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Es besteht seitens der Stadt Leverkusen die Option, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung hat spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes (Betriebssitz des Unternehmens) bzw. zur fehlenden Verpflichtung zur Eintragung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks D "Eigenerklärung zur Eignung".
2) Eigenerklärung über die Berechtigung/Befähigung zur Durchführung von Sicherheitsinspektionen mit Dokumentation und Prüfplakette an Sportgeräten (TÜV- oder DEKRA-Zertifizierung für Sportgeräte und Sporthallen, RAL GZ 945 oder gleichwertig) unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks D "Eigenerklärung zur Eignung".
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks C "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen".
Auf Verlangen des Auftraggebers sind weiterhin vorzulegen:
1) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, bzw. über die fehlende Verpflichtung zur Eintragung (nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in dem das Unternehmen ansässig ist).
2) Nachweis hinsichtlich der Berechtigung/Befähigung zur Durchführung von Sicherheitsinspektionen mit Dokumentation und Prüfplakette an Sportgeräten - ggf. samt Darlegung der Gleichwertigkeit.
Mit dem Angebot vorzulegen:
1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, wobei der Versicherungsschutz je Schadensfall mindestens folgende Deckungssummen umfassen muss: für Personenschäden: 2,5 Mio. EUR; für Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR; für Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR, wobei eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen bereits bestehen oder unverzüglich nach Auftragserteilung abgeschlossen wird und die Versicherung für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten wird, unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks D "Eigenerklärung zur Eignung".
2) Kopie der entsprechenden Versicherungspolice bzw. eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass mit Bieter im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen abgeschlossen werden wird.
3) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks D "Eigenerklärung zur Eignung".
Auf Verlangen des Auftraggebers sind weiterhin vorzulegen:
- Jahresabschlüsse bzw. Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung im Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Hinweis: Können aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beigebracht werden, muss der Bieter seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen belegen, beispielsweise durch geprüfte Unterlagen und Bescheinigungen eines Steuerberatungsbüros.
Siehe zuvor.
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks D "Eigenerklärung zur Eignung", welche die nachfolgend dargestellten (Mindest-)Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
- Anzahl: Angaben zu mindestens zwei Referenzprojekten;
- Inhalt: Wartung, Inspektion und Reparatur von beweglichen und fest montierten Sportgeräten in Turn-, Sport- und Gymnastikhallen;
- Mindestumfang: Nettoauftragswert über Vertragslaufzeit von mindestens [Betrag gelöscht] Euro und/oder Inspektion und Wartung von Sportgeräten in mindestens 15 Hallen;
- Zeitraum: Es gelten nur Referenzprojekte aus dem Zeitraum September 2018 bis einschließlich August 2021, wobei die Leistung (bereits) mindestens für einen Zeitraum von zwölf Monaten ununterbrochen ausgeführt worden sein muss.
Siehe zuvor.
Es finden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sommer 2023 (bei Vertragsende nach regulärer Laufzeit), Sommer 2024 (bei Vertragsende nach 1. Verlängerungsoption) und Sommer 2025 (bei Vertragsende nach 2. Verlängerungsoption)
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DR13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.