Umgestaltung der Paderborner Str. Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0108
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung der Paderborner Str.
Straßen- Kanal- und Brückenplanung
Die Stadt Detmold beabsichtigt die Umgestaltung der Paderborner Straße zwischen Turbine / Konzerthaus Musikhochschule und Friedrich-Ebert-Straße. Gemäß der beigefügten Anlage (Straßenvorentwurf der Stadt Detmold) sind die Belange der umweltfreundlichen Verkehrsmittel besonders zu berücksichtigen. Weiterhin soll (sofern möglich) im Bereich der vorhandenen Fahrbahn lediglich die Binder- und Deckschicht erneuert werden. Ansonsten erfolgt der Vollausbau. Darüber hinaus benötigt das LWL Freilichtmuseum aufgrund einer gesamtheitlichen Umgestaltung des Eingangsbereiches eine funktionierende verkehrliche Erschließung (Wegeverbindung durch die Inselwiese; alleinige Zufahrt LWL; Parkplatzangebot; alternatives Mobilitätsan-gebot via neuem Mobilpunkt an der Friedrich-Ebert-Straße).
Diese Punkte sind im Rahmen der Straßenplanung besonders zu berücksichtigen und abzustimmen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Stadt Detmold - Fachbereich 5 - Immobilienmanagement und Tiefbau Rosental 21 32756 Detmold ggf. Paderborner Straße (Ortsbesichtigungen)
A. Beschreibung der Planungsaufgabe
B: Leistungsbild Verkehrsanlagen
C: Leistungsbild Ingenieurbauwerke
(Entwässerung)
D: Leistungsbild Ingenieurbauwerke
(Brückenbauwerk)
E: Leistungsbild Tragwerksplanung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Die technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, müssen
mindestens folgende Befähigung aufweisen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Engineering mit / Science Bauingenieurwesen / Verkehrswesen und Siedlungswasserwirtschaft o. v.
- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR gegeben ist.
- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: [Betrag gelöscht] EUR
- § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (hier Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) vergleichbar sind.
- Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto Baukosten im Bereich der Planung und des Baus von
Verkehrsanlagen Leistungen erbracht haben.
- Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt im Bereich der Planung und des Baus von Ingenieurbauwerken erbracht haben.
- Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt im Bereich der Planung und des Baus einer Fuß- und Radverkehrsbrücke erbracht haben.
- § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: CAD-spezifische Software für
Straßen- und Verkehrsplanung, Software zur Berechnung der Kapazität von Knotenpunkten
nach HBS, Hydraulische Berechnungssoftware zur Kanal- und Entwässerungsplanung
- § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer ebenfalls den o.g. Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYY9G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.