Ersatzmaßnahme Sohlstabilisierung Bockum-Krefeld von Rhein-km 757,7 bis 763,6 Referenznummer der Bekanntmachung: 3806E-233.03/E/200/60/132-7561/03/05
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 152-403597)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-rhein.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzmaßnahme Sohlstabilisierung Bockum-Krefeld von Rhein-km 757,7 bis 763,6
Nassbaggerarbeiten und Verbringung des Materials:
- Geschiebefang erstellen und unterhalten=170.000m³
- Sohlautausch= 310.000m³
-Ausgleichsbaggerung= 11.000m³
Sohlsicherungsarbeiten Lieferung und Einbau:
-Kolkverbau=87.000t CP45/125
-Sohlaustausch=500.000t Wasserbausteingemisch 0-150mm
-Kiesabstreuung= 108.500t Rheinkies
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2022-01-01
2022-02-01
- Die Anzahl der jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt mindestens 20.
- Nachweis über die Durchführung von mindestens einer Baumaßnahme in den letzten 5 Kalenderjahren mit Lieferung und Einbau von insgesamt mindestens 50.000t Wasserbausteinen oder Gesteinsmaterial, das Anteile zwischen 125mm und 180mm enthält, sowie mindestens einer Nassbaggerung von insgesamt 5.000m³ am freifließenden Gewässer. Der Materialeinbau und auch die Nassbaggerung müssen gezielt innerhalb von vorgegebenen Toleranzen an einem freifließenden und mit Binnenschiffen befahrbaren Gewässer erfolgt sein.
- Die Anzahl der jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt mindestens 20
- Nachweis über die Durchführung von mindestens einer Baumaßnahme in den letzten 5 Kalenderjahren mit Lieferung und Einbau von insgesamt mindestens 50.000t Wasserbausteinen oder Gesteinsmaterial gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB04) oder gleichwertig
sowie mindestens einer Nassbaggerung von insgesamt 5.000m³ am freifließenden Gewässer. Der Materialeinbau und auch die Nassbaggerung müssen gezielt innerhalb von vorgegebenen Toleranzen an einem freifließenden und mit Binnenschiffen befahrbaren Gewässer erfolgt sein.