Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer Rauchgasreinigungslinie im bestehenden Müllheizkraftwerk (MHKW) Solingen Referenznummer der Bekanntmachung: V21/90-4/282
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer Rauchgasreinigungslinie im bestehenden Müllheizkraftwerk (MHKW) Solingen
Im MHKW Solingen soll die Rauchgasreinigungslinie für den Müllkessel 3 (MK 3) im Rahmen einer Ersatzinvestition erneuert werden. Die Gesamthöhe der Investitionen wird auf [Betrag gelöscht] EUR geschätzt.
Gegenstand dieses Verfahrens sind sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen, die der Auftragnehmer zu erbringen hat. Die Planungsleistungen umfassen insbesondere das Leistungsbild Technische Ausrüstung nach HOAI sowie nach Bedarf zu erbringende Leistungen.
Die Planung umfasst auch den Anschluss an die vorhandenen Systeme (Wasser/Dampf, Rauchgas, Abwasser, Elektro-, MSR-/Leittechnik, Informations- und Kommunikationstechnik etc.), die technische und verkehrstechnische Infrastruktur einschließlich rechtlich und technisch geeigneter Verladestellen für Silofahrzeuge, der Hoch- und Tiefbau, sowie die Technische Gebäudeausrüstung einschließlich Baufeldvorbereitung etc.
Weiterhin sind vom AN u.a. folgende Beiträge, Gutachten und Stellungnahmen zu erstellen bzw. zu beauftragen und in seiner Verantwortung zu koordinieren: Scoping-Prozess, UVP-Bericht, FFH-Voruntersuchung, Baugrund-/ Altlastenuntersuchung mit geotechnischem Bericht und Gründungsempfehlung, Schallschutzgutachten, Immissionsprognose, Brandschutzgutachten, Explosionsschutzdokument, Beitrag zur Beurteilung des Vorhabens nach StörfallVO, Ausgangszustandsbericht, Stellungnahme der ZÜS, AwSV-Gutachten, Öffentliche Bekanntmachung §16 BIMSchG, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Lageplan-Erstellung mit Abstandsflächen-Berechnung.
Das im Jahr 1969 in Betrieb genommene MHKW Solingen besteht aktuell aus zwei Verbrennungslinien mit einer Feuerungswärmeleistung von 27 MW bzw. 37 MW bei einer Durchsatzleistung von 8 bzw. 12 Mg je Betriebsstunde. Die im Müll vorhandene Energie wird im Verbrennungsprozess zur Produktion von Frischdampf (400 Grad Celsius, 40 bar) genutzt, der drei Entnahmekondensationsturbinen antreibt und zum Teil der Fernwärmeproduktion dient. Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase werden für jeden der beiden Müllkessel separat in einem quasi-trockenen Rauchgasreinigungsverfahren auf die Grenzwerte der 17. BImSchV gereinigt und über den gemeinsamen Schornstein abgeleitet. Für den zu betrachtenden Müllkessel 3 erfolgt die Rauchgasreinigung dreistufig mittels Kalkmilch im Sprühabsorber, Elektrofilter und Gewebefilter mit vorheriger Eindüsung von Aktivkohle und Kalkhydrat. Diese Rauchgasreinigungslinie ist altersbedingt in einem Zustand, die eine Erneuerung erforderlich macht, wobei der zugehörige 12 t/h-Müllkessel noch mehrere Jahre erhalten werden soll. Das bedeutet, dass die zu planende und neu zu errichtende Rauchgasreinigungslinie flexibel auf sich verändernde Kesselabgasparameter (insbesondere Volumen und Temperatur) auszulegen ist, um im Falle des Ersatzes des heute noch in Betrieb befindlichen MK 3 durch einen neuen Müllkessel weiterhin als Rauchgasreinigungslinie für den dann neuen Kessel zu dienen. Um die Verbrennungskapazitäten während der Bauphase nicht einzuschränken, soll die neue Rauchgasreinigungslinie am heutigen Standort der MHKW-Verwaltung errichtet werden, der Umschluss auf den Müllkessel 3 ist innerhalb einer dreiwöchigen Revisionsphase vorzusehen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme am vorgesehenen Standort ist durch den Auftragnehmer mit der Genehmigungsbehörde verbindlich abzustimmen.
Gegenstand der Beschaffung sind sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen, die der Auftragnehmer zu erbringen hat.
Die Planungsleistungen umfassen insbesondere das Leistungsbild Technische Ausrüstung nach HOAI sowie nach Bedarf zu erbringende Leistungen.
Die Planung umfasst auch den Anschluss an die vorhandenen Systeme (Wasser/Dampf, Rauchgas, Abwasser, Elektro-, MSR-/Leittechnik, Informations- und Kommunikationstechnik etc.), die technische und verkehrstechnische Infrastruktur einschließlich rechtlich und technisch geeigneter Verladestellen für Silofahrzeuge, der Hoch- und Tiefbau, sowie die Technische Gebäudeausrüstung einschließlich Baufeldvorbereitung etc.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Eine Teilbeauftragung an unterschiedliche Bieter erfolgt nicht. Der AN ist verpflichtet, seine Leistungen für alle 5 Stufen anzubieten, auf gesondertes Verlangen des AG sind die Folgestufen zu erbringen. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Folgestufen, da Stufe 2 dem Beschlussvorbehalt politischer Gremien und Stufe 3 dem Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Die Freigabe für Stufe 4 erfolgt nach Auftragserteilung für den Anlagenbau durch die TBS, die Freigabe für Stufe 5 nach Abnahme bzw, vorläufiger Betriebsübernahme.
Stufe 1: Leistungsphase 1 (Ermittlung der Grundlagen) bis 2 (Vorplanung)
Diese Stufe umfasst insbesondere die verbindliche Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit, die Klärung von Abstandsflächen zur benachbarten Bebauung und Machbarkeit des Vorhabens auf dem vorgesehenen Baugrundstück sowie die elektrotechnische Vorplanung.
Stufe 2: Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung)
Diese Stufe umfasst die Erarbeitung eines herstellerneutralen Genehmigungsantrages und endet mit dem Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen für das Vorhaben.
Stufe 3: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
Diese Stufe umfasst die funktionale Ausschreibung einer Rauchgasreinigungsanlage auf Basis der Genehmigungsplanung. Die Ausführungsplanung obliegt dem Lieferanten der Rauchgasreinigungsanlage und ist vom AN der Ingenieur- und Planungsleistungen zu überprüfen. Bestandteil dieser Stufe ist auch die Synchronisation von Ausführungsplanung und Genehmigungsplanung einschließlich verbindlicher Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde bei Abweichungen von den Genehmigungen.
Stufe 4: Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Bauüberwachung)
Diese Stufe umfasst insbesondere die Kontrolle und Überwachung der Realisierung der abgestimmten Ausführungsplanung des Lieferanten der Rauchgasreinigungsanlage aus Stufe 3 einschließlich aller weiteren Gewerke. Während dieser Leistungsphase ist die Baustelle mindestens an 3 Arbeitstagen pro Woche durch den Bauleiter zu kontrollieren. Die Ergebnisse sind zu protokollieren. Die Protokolle sind dem AG innerhalb von fünf Werktagen zu übermitteln. Weiterhin ist durch den AN ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu stellen.
Stufe 5: nach Inbetriebnahme
Diese Stufe umfasst die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen sowie Erstellung bzw. Beauftragung des Messberichtes Lärm.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen für alle 5 Stufen anzubieten, im Auftragsfall die Leistungen der Stufe 1 zu erbringen und auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch die Leistungen der Stufen 2, 3, 4 und 5. Der Auftragnehmer hat aber keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufen 2, 3, 4 und 5, da diese dem Genehmigungs- und Beschlussvorbehalt politischer Gremien unterliegen. Für den Zuschlag wird die Gesamtsumme des Angebotes für alle Stufen gewertet, der Preis ist jedoch nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Eine Teilbeauftragung an unterschiedliche Anbieter erfolgt nicht.
Neben den Planungsleistungen sind vom AN nach Bedarf bzw. Anforderung durch die Genehmigungsbehörde, frühestens nach Abschluss der Stufe 1, u.a. folgende Beiträge, Gutachten und Stellungnahmen zu erstellen bzw. zu beauftragen und in seiner Verantwortung zu koordinieren: Scoping-Prozess, Umweltbericht, FFH-Voruntersuchung, Baugrund-/ Altlastenuntersuchung mit geotechnischem Bericht und Gründungsempfehlung, Schallschutzgutachten (einschließlich Messbericht Lärm nach Inbetriebnahme), Immissionsprognose, Brandschutzgutachten, Explosionsschutzdokument, Beitrag zur Beurteilung des Vorhabens nach StörfallVO, Stellungnahme der ZÜS, AwSV-Gutachten, Öffentliche Bekanntmachung §16 BImSchG, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Lageplan-Erstellung mit Abstandsflächen-Berechnung.
Es sind umfängliche Vorarbeiten zum Ausgangszustandsbericht erfolgt, siehe Anlage Konzept zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes für Boden und Grundwasser vom 21.01.2019. Aktuellere Arbeitshilfen (bspw. Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser vom 16.08.2018 und Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie vom 21.02.2020) erfordern jedoch eine Überarbeitung in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Überarbeitung, Aktualisierung und Abstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN.
Darüber hinaus werden dem Auftraggeber weitere Leistungen übertragen, insbesondere die Teilnahme an Veranstaltungen zur freiwilligen oder notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere auch zur Präsentation des Vorhabens in den politischen Gremien der Stadt Solingen.
Der Auftrag ist in der Stufe 1 mit der grundsätzlichen Klärung der Genehmigungsfähigkeit und in Stufe 2 mit der Erteilung aller erforderlichen bau-, planungs- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung einer Rauchgasreinigungslinie beendet. Eine Fortführung der Beauftragung für weitere Stufen kann durch den AG erfolgen, der AN hat aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Es wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bewerber müssen dazu in der 1. Stufe fristgerecht einen Teilnahmeantrag einreichen, um ihre Eignung nachzuweisen. Auf dieser Basis wählt die Auftraggeberinfür die 2. Stufe mindestens 3, maximal 4 Bewerber aus, die zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert werden.
Abschichtung (Teilnehmerbegrenzung):
Für den Fall, dass sich mehr als 4 geeignete Teilnehmer bewerben, wird wie folgt abgeschichtet:
Für jeweils eine obligatorische Referenz vergleichbarer Planungsleistungen in Abfallverbrennungsanlagen und für jeweils eine obligatorische Referenz vergleichbarer Planungsleistungen mit Leittechnik ABB P14 mit PBS30 gibt es 25 Punkte, höchstens jedoch jeweils 100.
Die erreichte Gesamtpunktzahl aus beiden Referenzbereichen wird addiert und nach der höchsten bzw. höheren Gesamtpunktzahl eine Rangfolge gebildet. Ist aufgrund von Punktgleichstand eine Begrenzung auf die festgelegte Bewerberzahl nicht möglich, entscheidet insoweit das Los.
Wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs die Mindestzahl von drei Bewerbern unterschritten, behält sich die Auftraggeberin eine Verfahrensaufhebung gemäß § 63 Abs. 1, Nr. 4 VgV vor.
Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung.
- Beginn der Planung mit Leistungsphase 1 bis zum 01.02.2022
- Stellung des Genehmigungsantrags bis zum 01.02.2023
- Genehmigungbis zum 30.06.2023
- Beauftragung des Anlagenbauers der RRA bis zum 30.12.2023
- Inbetriebnahme bis zum 30.06.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärungen zur Eintragung im Handelsregister und bei der Industrie-und Handelskammer, Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren berufsständischen Organisation (nachzuweisen durch Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag").
2) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (nachzuweisen durch Formblatt “Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag“).
3) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 19 des MiLoG (nachzuweisen durch Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag").
1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme 2 Mio. EUR je Versicherungsfall. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben (nachzuweisen durch Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag")
2) Erklärung des Bewerbers über seinen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr) sowie über seinen Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (nachzuweisen durch Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag").
3) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied diese Erklärungen abgeben (nachzuweisen durch Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag")
4) Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (nachzuweisen durch Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag").
Zu 1, Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestdeckungssumme 2 Mio. EUR je Versicherungsfall
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Zu 2, Gesamtumsatz:
Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr.
Bei Bewerbergemeinschaften kommt es auf die Summe der Gesamtumsätze aller Mitglieder an.
1) Erklärung des Bewerbers über die technische Leitung des Unternehmens (nachzuweisen durch Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag")
2) Erklärung des Bewerbers über die Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Fachrichtungen) und über die Anzahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (nachzuweisen durch Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag")
3) Nachweis der in der Vergangenheit erbrachten,wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen:
1.) Obligatorische Referenz für vergleichbare Planungsleistungen bei vergleichbarer Abfallverbrennungsanlage
Der Bewerber muss mindestens 1 Referenz für vergleichbare Planungsleistungen bei einer vergleichbaren Abfallverbrennungsanlage benennen. Vergleichbarkeit liegt vor, wenn bei einer Abfallverbrennungsanlage, die dem deutschen Immissionsschutzrecht unterliegt, der Ersatz einer Rauchgasreinigungslinie im Bestand oder ein Anbau einer Rauchgasreinigungslinie an den Bestand geplant und umgesetzt wurde und die betreffende Abfallverbrennungsanlage eine Abfall-Durchsatzmenge von mindestens 8 t/h erreicht hat. Die Rauchgasreinigung muss als Trockensorption ausgeführt worden sein (keine Nassreinigung bzw. Rauchgaswäsche)mit einem beliebigen Trockensorptionsmittel. Die Rauchgasreinigungslinie muss auch in dem Fall, dass es sich um einen Anbau an den Bestand handelt, in die Infrastruktur der Bestandsanlage eingebunden worden sein, d.h. es müssen alle Anschlüsse an den Bestand (wie z. B. Leittechnik, Elektrotechnik etc.) hergestellt worden sein. Bei der Abfallverbrennungsanlage kann es sich sowohl um eine Rostfeuerungs-oder Walzenrostanlage als auch um ein EBS-Kraftwerk handeln. Die Baukosten der Rauchgasreinigungslinie (ohne Ingenieurhonorare) müssen sich auf mind. 6 Mio. EUR (ohne Umsatzsteuer) belaufen. Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre beauftragt worden sein und mindestens die Phase „Beginn der Bautätigkeit vor Ort" erreicht haben. Zu jeder Referenz müssen mindestens die folgenden Angaben gemacht werden:
- Firma und Adresse des Auftraggebers, Name des Projektleiters des Auftraggebers, Benennung der Abfallverbrennungsanlage, Bezeichnung der Baumaßnahme
- Bestätigung, dass die Anlage deutschem Immissionsschutzrecht unterliegt
- Angabe der Feuerungsart, der Abfalldurchsatzmenge und der Rauchgasmenge der Abfallverbrennungsanlage
- Beschreibung des mit eigenem Personal ausgeführten Leistungsumfanges einschließlich der Baubeschreibung des Ersatzes oder des Anbaus (was genau wurde geplant?)
- Beschreibung des Trockensorptionsverfahrens und der Einbindung in die Infrastruktur der Bestandsanlage
- Zahl der hierfür eingesetzten Arbeitnehmer
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)
- Baukosten und Auftragswert der Planung, jeweils gerundet, sowie Angabe, welcher Anteil davon vom Bewerber geplant bzw. betreut wurde
- Bearbeitungszeitraum, Stand der Abwicklung
(nachzuweisen durch Referenzbogen/Formblatt Obligatorische Referenzen)
2.) Obligatorische Referenz für vergleichbare Planungsleistungen mit Leittechnik ABB P14
Das Müllheizkraftwerk Solingen ist zur automatischen Fahrweise der Gesamtanlage mit dem Leittechniksystem ABB Procontrol P14 mit Prozessbediensystem PBS30 ausgerüstet.Der Bewerber muss daher mindestens 1 Referenz für vergleichbare Planungsleistungen mit der Leittechnik ABB P14/PBS30 benennen. Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das leittechnische Engineering mit dem oben spezifizierten Leittechniksystem ABB P14/PBS30 abgewickelt wurde, die Bearbeitung die Visualisierung auf Bildschirm-Bedienbildern beinhaltete und die Anlage in das ABB-Störmeldesystem und in das ABB-Betriebsdatenerfassungssystem eingebunden wurde. Zu Referenzanlagen aus dem Bereich Kraftwerke zählen insbesondere Kessel bzw. Dampferzeuger, Feuerungen, Rauchgasreinigungen, Anlagen zur Energienutzung wie Dampfturbinen oder Fernheizungsanlagen sowie kraftwerkstechnische Nebenanlagen. Zu Referenzanlagen aus dem Bereich Verfahrenstechnik zählen insbesondere Klärschlammanlagen, Trocknungsanlagen, Vergärungsanlagen oder Kompostieranlagen. Die Baukosten der automatisierten verfahrenstechnischen oder kraftwerkstechnischen Anlage oder Anlagenkomponente (ohne Ingenieurhonorare) müssen sich auf mindestens 1 Mio. EUR (ohne Umsatzsteuer) belaufen.Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre beauftragt worden sein und mindestens die Phase „Beginn der Bautätigkeit vor Ort" erreicht haben. Zu jeder Referenz müssen mindestens die folgenden Angaben gemacht werden:
- Firma und Adresse des Auftraggebers, Name des Projektleiters des Auftraggebers, Benennung der Anlage, Bezeichnung der Baumaßnahme
- Beschreibung des mit eigenem Personal ausgeführten Leistungsumfanges einschließlich der Erklärung, dass die Referenz die Leittechnik ABB P14/PBS30 betrifft; Beschreibung der Visualisierung auf Bildschirmen sowie der softwaremäßigen Einbindung der internen Automatisierungsanlage in das ABB-Störmeldesystem und das ABB-Betriebsdatenerfassungssystem der Referenzanlage
- Zahl der hierfür eingesetzten Arbeitnehmer
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)
- Baukosten und Auftragswert der Planung, jeweils gerundet, sowie Angabe, welcher Anteil davon vom Bewerber geplant bzw. betreut wurde
- Bearbeitungszeitraum, Stand der Abwicklung
(nachzuweisen durch Referenzbogen/Formblatt Obligatorische Referenzen).
Es muss jeweils mindestens 1 geeignete Referenz zu 1.) und zu 2.) angegeben werden. Teilnahmeanträge von Bewerbern, die nicht jeweils 1 geeignete Referenz zu 1.) und zu 2.) angeben, werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
4) Eigenerklärung über die vorhandene Erfahrung bei der Vorbereitung und Erstellung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren und der Kenntnisse über die entsprechenden Anforderungen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetze sowie Dokumentationsvorgaben hierzu (nachzuweisen durch Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise für den Teilnahmeantrag")
Zu den Mindeststandards der Referenzen siehe 3) Nachweis der in der Vergangenheit erbrachten,wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen unter III.1.3).
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz – IngG) und Gesetz über den Schutz der Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Architektin“, „Stadtplaner“ und „Stadtplanerin“ sowie über die Architektenkammer, über den Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ und „Beratende Ingenieurin“ sowie über die Ingenieurkammer-Bau – Baukammerngesetze (BauKaG NRW) oder vergleichbar.
Gemäß Vertragsunterlagen.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, welche Betriebsgeheimnisse bzw. sicherheitsrelevante Informationen enthalten, werden nicht bereits im Teilnahmewettbewerb öffentlich gemacht, sondern den Bietern erst im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Die enthaltenen Informationen sind für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs irrelevant.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.