Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur an den kreiseigenen Schulen (Teil 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 20605
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur an den kreiseigenen Schulen (Teil 1)
Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur an 10 Standorten der kreiseigenen Schulen (Teil 1)
HOAI-Fachplaner-Leistungen Elektrotechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen der Ertüchtigung der passiven Netzwerkinfrastruktur an den kreiseigenen Schulen sind verschiedene Maßnahmen an den 10 Standorten der Kreisschulen geplant (z. T. Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur, z. T. Erneuerung der primären und sekundären Verkabelung, z. T. Tertiäre Verkabelung).
(Näheres siehe Vergabeunterlagen)
Für alle Maßnahmen wurden anrechenbare Kosten von 1.680.000€ reserviert, die zum Teil im Rahmen des DigitalPakts Schule beantragt werden. Sollte die Summe für die einzelnen Teilprojekte nicht ausreichen, so gilt die Priorisierung entsprechend der Nummerierung. Teilprojekt 1 wird zuerst bedient, anschließend erfolgt Teilprojekt 2 etc.
Im Rahmen der Planungsarbeiten soll geprüft werden, inwieweit ein Rahmenvertrag für die einzel-nen Baumaßnahmen möglich und sinnvoll ist. Durch einen Rahmenvertrag kann zum einen durch die Planungssicherheit die Attraktivität der zu erstellenden Ausschreibung erhöht werden und zum anderen ermöglicht es dem Auftraggeber zeitlich flexibel auf die aktuellen Entwicklungen an den Schulstandorten zu reagieren. Der Rahmenvertrag soll zeitlich bis zum 31.12.2024 begrenzt werden.
Die Zeitplanung sieht folgende Schritte vor:
• November 2021: Auftragserteilung an den Fachplaner
• Februar 2022: Beginn des Vergabeverfahrens der baulichen Maßnahmen zur Netzwerker-tüchtigung in den Schulen
• Mai 2022: Beginn mit der ersten Baumaßnahme am Berufskolleg Schloß Neuhaus
Angaben zum Leistungsbild
Elektroplanung entsprechend HOAI
Teil 4: Fachplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung (§ 4, § 6, § 53 HOAI) KGr.457
Honorarzone II Basissatz
Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen der Leistungsphasen 4-6 und 7-9 – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Der Abruf erfolgt schriftlich. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Eine wöchentliche Präsenz zur Koordinierung und Detailklärungen mit den Unternehmern ist gem. Baufortschnitt auf der Baustelle zwingend erforderlich.
Vorgesehener Gegenstand des Vertrages sind Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55, Abs. 3, § 56 Abs.3 HOAI Stand 2021 sowie §§ 650 p – 650 t BGB (nach Bauvertragsrecht 2018)
Vorlage nach Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen:
-Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen
-Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung
-Befähigungsnachweise der beteiligten Personen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung über den Netto-Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) gemäß § 45 IV Nr.4 VgV, für die ausgeschriebene Dienstleistung.
Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung, dass das Unternehmen über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden verfügt bzw. Zusage des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder die Erhöhung der Versicherungssumme auf die oben genannten Summen für den Auftragsfall
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Nachweise über Referenzprojekte
Nähere Erläuterungen und Darstellungen zu den Referenzen sind als Anlage mit der Beschränkung auf eine DIN A4 Seite je Referenz zugelassen. Weitere Referenzen werden nicht gewertet. Referenzen können entsprechend den Wertungskriterien genannt werden.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen. Dies kann auch mit einer Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maß widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung der relevanten Aufforderungen zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzanzahl auf drei beschränkt hat, als vergabewidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin:
Der Auftraggeber gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht der Auftraggeber davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-2 vergleichbare Referenzen einzureichen ist erforderlich, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Erklärung zu Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen und deren berufliche Qualifikation:
Erklärung über die Berechtigung, nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berufsbezeichnung Bauingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solcher tätig zu sein. Die gültige Bescheinigung ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen und kann auf Anforderung der Vergabebestelle in beglaubigter Form nachgereicht werden.
Jährliches Mittel der Beschäftigten des Bieters in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020) und Angaben zur Qualifikation nach §46 III Nr.8 VgV - geforderter Mindeststandard: drei Beschäftigte.
Nachweise über Referenzprojekte Vergleichbare Referenzprojekte hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang, gemäß § 46 III Nr.1 VgV, mit folgenden Mindeststandards:
-Einstufung der Projekte mindestens in Honorarzone II gemäß HOAI für die Technische Ausrüstung,
-Fertigstellung ab Januar 2018 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge,
-Größenordnung [Betrag gelöscht] Euro (netto) für die KG 400 nach DIN 276-1 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen; gewertet werden Projekte mit einerdiesbezüglichen Größe zwischen [Betrag gelöscht] Euro und [Betrag gelöscht] Euro (netto).
-Nachweis der vollständigen Bearbeitung der Leistungsphasen 1-8 HOAI,
-ein vergleichbares Projekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien
Bewertung der Angebote
Zunächst wird die Eignung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb geprüft, dabei werden die Zuschlagskriterien noch nicht verwendet, es wird lediglich das Erfüllen der genannten Mindestanfor-derungen nachgeprüft. Alle geeigneten Bewerber erhalten nach unterzeichnen einer Vertraulichkeitserklärung Einsicht in die Baupläne und dürfen ein genaueres Angebot abgeben, auf welches dann die Zuschlagskriterien angewandt werden.
In einer weiteren Phase soll anschließend die Verhandlung der Angebote stattfinden welche mit der Erteilung des Zuschlags abgeschlossen werden soll.
Der Auftraggeber behält sich dabei vor auf das erste Angebot bereits den Zuschlag zu erteilen.
Bewertet werden nur die Angebote welche die genannten Mindestkriterien erfüllen.
Der Zuschlag des Angebotes entfällt auf das Angebot mit den meisten Punkten entsprechend der folgenden Gewichtung:
Preis 40% (40 Punkte) + Qualität 60% (60 Punkte)
Kriterium Preis:
Der zu wertende Angebotspreis ergibt sich aus dem vom Bieter auszufüllenden Preisblatt.
Dem Honorarangebot sind die in den Vergabeunterlagen angegebenen, anrechenbaren Kosten zugrunde zu legen, die sich aus der vorläufigen Kostenschätzung ergeben haben. Zur Berechnung der Leistungspunkte des Preises wird folgende Formel angewandt:
Leistungspunkte Preis =(bester Angebotswert : Angebotswert Bieter) x Punktzahl maximal
Kriterium Qualität:
Zur Bewertung des Angebotes werden folgende Qualitätskriterien zugrunde gelegt:
1.Qualifikation und Erfahrung des Projektteams
1.1. Projektteam - Qualifikation
1.1.1. Berufserfahrung
1.1.2. Betriebszugehörigkeit
Es sind Angaben zu allen für die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung vorgesehenen Personen gemäß §§ 44 (1) und 75 VgV mit folgenden Mindestanforderungen zu machen:
1.Das Projektteam muss mindestens aus 2 Personen (Projektleiter und Stellvertreter) bestehen.
2.Verantwortliche/r Projektleiter/in muss über eine mehr als 3- jährige Berufserfahrung nachAbschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Qualifikation Diplom-Ingenieur odervergleichbar) in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung verfügen.
3.Verantwortliche/r Stellvertreter/in muss mindestens über eine mehr als 2- jährige Berufserfahrung nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Qualifikation Diplom-Ingenieur oder vergleichbar) in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung verfügen.
4.Es sind die fest für das ausgeschriebene Projekt eingeplanten Projektmitglieder, deren vor-gesehenes Aufgaben-/ Einsatzfeld im Projekt sowie deren Qualifikationen in der dafür vorgesehenen Tabelle (S. 11 der c_Unterlagen in den Vergabeunterlagen) zu benennen.
5.Des Weiteren sind der Projektleiter und der Stellvertreter in der Tabelle auf Seite 14 (c_Unterlagen) mit derjeweiligen Projektbeteiligung näher vorzustellen.
2.Fachliche Qualifikation – Referenzen des Projektteams
2.1. Persönliche Referenz Projektleitung
2.2. Persönliche Referenz Stellvertretung
Zuschlagskriterium – Fachliche Qualifikation – Referenzen des Projektteams
Das Team besteht aus mindestens 2 Personen (Projektleiter und Stellvertreter). Es sind die fest für das ausgeschriebene Projekt eingeplanten Projektmitglieder mit ihren Referenzen in den dafür vor-gesehenen Tabellenblättern auf Seite 14 (c_Unterlagen) zu benennen.
2.2.1 Zuschlagskriterium – Qualifikation und Erfahrung des Projektteams
Die Angaben zur Anzahl und Qualifikation der beschäftigten Berufsträger des Bieters/ der Bieter-gemeinschaft für dieses Projekt sind unbedingt auf Seite 11 (c_Unterlagen) einzutragen.
3.Technische Ausstattung des Planungsbüros
Die technische Ausstattung des Planungsbüros ist auf Seite 10 (c_Unterlagen) anzugeben.
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (20%-max. Punktzahl: 20):
Fachliche Qualifikation-Referenzen des Projektteams (35%-max. Punktzahl: 35)
Technische Ausstattung des Planungsbüros (5%-max. Punktzahl: 5)
(Näheres s. c_Unterlagen in den Vergabeunteralgen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.