abH - Ausbildungsbegleitende Hilfen – begleitende Phase der assistieren Ausbildung Referenznummer der Bekanntmachung: 567 2021 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
abH - Ausbildungsbegleitende Hilfen – begleitende Phase der assistieren Ausbildung
Titel komplett: abH - Ausbildungsbegleitende Hilfen – begleitende Phase der assistieren Ausbildung - Eingliederungsmaßnahme nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §75 SGB III
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen (begleitende Phase der Assistierten Ausbildung), kurz abH. Diese Hilfen sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Für junge Menschen, die an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen, sollen abH die erfolgreiche Absolvierung einer EQ ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen (begleitende Phase der Assistierten Ausbildung), kurz abH. Diese Hilfen sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Für junge Menschen, die an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen, sollen abH die erfolgreiche Absolvierung einer EQ ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern.
Zu den im Rahmen der abH anzubietenden Maßnahmen gehören Angebote:
• zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
• zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
• zur sozialpädagogischen Begleitung.
Weitere Inhalte sind Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsver-hältnisses. Förderungsfähig ist dabei grundsätzlich jeder Betrieb, der einen jungen Menschen ausbildet. Die Betreuung des Betriebes findet ab Aufnahme der Ausbildung und nur so lange statt, wie sich der/die Teilnehmende bei diesem in Ausbildung befindet.
Die Maßnahme wird für den Kreis Minden-Lübbecke ausgeschrieben. Der Auftragnehmer soll zwei Standorte im Kreis einrichten.
Die Ausbildungsbetriebe befinden sich i.d.R. im Kreis Minden-Lübbecke. In Einzelfällen können aber auch Unternehmen in den angrenzenden Städten und Gemeinden Ausbildungsbetrieb sein. Es ist davon auszugehen, dass auch Gespräche am Ausbildungsort zu erfolgen haben.
Eine gültige Trägerzertifizierung für den Bildungsbereich nach AZAV gem. § 178 SGB III ist notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fachkundige und leistungsfähige Bieter, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen wurden
Eigenerklärung zur Fachkunde und beruflichen Leistungsfähigkeit
Referenzen zur Ausführung von Leistungen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 75 SGB III oder entsprechende Erfahrungen des eingesetzten Personals.Beachtung des Arbeitsnehmerentsendegesetzes und des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW sowie des Mindestlohngesetztes für den Weiterbildungsbereich.
gültige Trägerzertifizierung nach AZAV i.V.m. § 178 SGB III incl. Anlagen
Zulassung zur Durchführung von Maßnahmen nach § 75 SGB III
gültige Trägerzertifizierung nach AZAV i.V.m. § 178 SGb III incl. Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.