Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, TA 3, Rhein-km 547,5 - 557,0: UVP-Bericht, FFH-Verträglichkeit, Artenschutz, WRRL, LBP Referenznummer der Bekanntmachung: 3806E233.03/E/138-0000 -5080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-rhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, TA 3, Rhein-km 547,5 - 557,0: UVP-Bericht, FFH-Verträglichkeit, Artenschutz, WRRL, LBP
Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 3 „TauberWerth“ und „Geisenrücken“ Rhein-km
547,5 - 557,0 soll die Umweltverträglichkeitsstudie vergeben werden. Die Größe des Bearbeitungsgebietes liegt bei ca. 400 ha. Für die
Untersuchungsbereiche der besonderen Leistungen werden jeweils gesonderte untersuchungsspezifische Abgrenzungen vorgenommen (vgl.
Leistungsbeschreibung, Anlage 2 zum Formblatt 602-F)
Ausgeschrieben werden die folgenden Leistungen:
- UVP-Bericht
- Besondere Leistungen Flora und Fauna
- FFH-Verträglichkeitsstudie
- Fachbeitrag Artenschutz
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP
Das Vorhaben ist nach § 5 UVPG UVP-pflichtig entsprechend Anlage 1 zum UVPG, Nr. 14.2 Bau einer Bundeswasserstraße, die für Schiffe mit
(14.2.1) mehr als 1 350 t zugänglich ist.
Entsprechend UVPG sind die projektbedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswir-kungen und Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter nach §
2 Abs. 1 UVPG zu unter-suchen. Das Ergebnis hat den Kriterien des § 16 UVPG für die Erstellung des UVP-Berichtes zu genügen. Die
Ausarbeitung stellt in ihrer Endfassung den UVP-Bericht dar.
Darüberhinaus sollen folgende Unterlagen erstellt werden: FFH-Verträglichkeit, Artenschutz, WRRL sowie der LBP
Die Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b L/F) oder durch die EEE zu erbringen. Das Formblatt 133 /333b L/F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen beigefügt.
Im Weiteren wird sich auf die Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b L/F) bezogen. Die Regelungen sind entsprechend auch bei der Nachweisführung durch die EEE zu beachten.
Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV : Erklärung gem. Formblatt 133/333b L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13.
Die vorstehenden Erklärungen/ Auskünfte sind vom Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied und im Falle der Eignungsleihe zusätzlich von den Unterauftragnehmern für die jeweilige Eignungsleihe gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Den vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung
Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder durch die EEE zu erbringen. Das Formblatt 133/333b-L/F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den
zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen beigefügt.
a) Erklärung nach § 45 Abs.1 Nr. 3 VgV, dass eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor
Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Auch ist der Nachweis für die
Maximierung der Ersatzleistung zu bringen.
Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 6.
b) Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Eignungskriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Dabei werden
die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
- 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
- 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt,
- 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
- 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt,
- 1 Punkt: Kriterium noch erfüllt.
- 0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt.
Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen
und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung /zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen
(Wichtung 25 %):
Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 7.2
Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert: Erarbeitung von UVP-Berichten und/oder der zugehörigen
Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für wasserbauliche Maßnahmen.
Bewertungsmaßstab:
- 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen > 1.000.000,-- €/a
- 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen bis 1.000.000,-- €/a
- 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 800.000 €/a
- 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 600.000,-- €/a
- 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 400.000,-- €/a
- 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen < 200.000,-- €/a
zu a) Nachweis der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss der im Vertrag genannte Versicherungsschutz der genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen)
mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden
Zu b) Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen
Die erreichte Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit einem Punkt bewertet sein. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien s. III.1.2 b)
a) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV von Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (Wichtung 50 %)
Nachweis gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 9.
Vergleichbare Leistungen werden in der Bekanntmachung wie folgt definiert: Erarbeitung von UVP-Berichten und/oder der zugehörigen
Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für wasserbauliche Maßnahmen.
Bewertungsmaßstab:
- 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an der Bundeswasserstraße Rhein im Bereich des Mittelrheins
- 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an den großen Bundeswasserstraßen Elbe, Donau oder
Weser und den übrigen Rheinabschnitten
- 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an sonstigen Bundeswasserstraßen (freifließend oder
staugeregelt, ohne Kanäle)
- 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an sonstigen größeren Flüssen oder kanalisierten
Bundeswasserstraßen
- 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an sonstigen Gewässern
- 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Leistungen der Umweltplanung ohne Gewässerbezug
b) Erklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV über das jährliche Mittel der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten und
Führungskräften in den letzten 3 Jahren (Wichtung 25%)
Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 10.
Bewertungsmaßstab:
- 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte > 30
- 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte bis 30
- 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte bis 25
- 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte bis 20
- 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte bis 15
- 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte < 10
Die Nachweise gem. Nr. 8 des Formblatts 133/333b-L/F über die berufliche Befähigung des Bewerbers nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV werden nicht
als Eignungsnachweise abgefordert. Diese Nachweise finden bei den Zuschlagskriterien Berücksichtigung. Deshalb darf keine Eintragung hierzu
in der Eigenerklärung Eignung (Formblatt 133/333b-L/F) vorgenommen werden.
zu a) Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Ein Bewerber, der nicht mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen benennt
und vorlegt, erhält 0 Punkte bei diesem Eignungskriterium und wird ausgeschlossen.
Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen werden bei jedem Bewerber addiert und es wird
dann der Mittelwert mit zwei Nachkommastellen berechnet und mit der Wichtung für das Eignungskriterium multipliziert.
Zu b) Jährliches Mittel der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 Jahren. Die erreichte
Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit einem Punkt bewertet sein.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.