Unterhalts- und Glasreinigungsdienstleistungen für Dienstliegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.16 - 0297/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]416
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigungsdienstleistungen für Dienstliegenschaften
Unterhaltsreinigung und Glasreinigung für Dienstliegenschaften der Bundespolizeidirektion Berlin
10243 Berlin
12101 Berlin
10317 Berlin
Unterhaltsreinigung mit einer zu reinigenden Bodenfläche von ca. 3.155,92 m² (Grundfläche ohne Berücksichtigung der Bodenreinigungshäufigkeit) sowie Glasreinigung mit einem Umfang von 588,31 m² (beidseitig).
Laufzeit: 5 Jahre (01.01.2022-31.12.2026) mit der Option, der fünfmaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr
Optional verlängert sich der Vertrag maximal fünfmal jeweils um ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen.
Der Bedarfsträger kann neben den regelmäßigen Reinigungen auch Bedarfsreinigungen (werktags von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr) von der Auftragnehmerin abrufen.
Bei den Positionen in der "Leistungsbeschreibung_OPTION" handelt es sicn um optionale Leistungen. Diese Leistungen, einschließlich der dazugehörigen unter Inventarreinigung dargestellten Tätigkeiten, werden beauftragt, sobald die betreffenden Büroflächen durch den Bedarfsträger bezogen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Bereich Gebäudereinigung für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Nettojahresumsatz des letzten Geschäftsjahres muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Eigenerklärung_Umsatz".
Haftpflichtversicherung
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Angebot bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- ein Dienstleistungsauftrag mit Unterhaltsreinigung, der einen Wert von mindestens 75 % (hier 87.302,00 € ) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr umfasst oder
- zwei Dienstleistungsaufträge mit Unterhaltsreinigung, die jeweils einen Wert von mindestens 60 % (hier 69.841,00 €) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr umfassen und
- mindestens ein Dienstleistungsauftrag, der auch Glas- und Fensterreinigung beinhaltet und
- alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Für die Referenzen ist die Anlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Umweltmanagementsystem
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 i.V.m. § 49 Abs. 2 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Be-zug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherung einer dauerhaften Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Die geforderte Bescheinigung bezieht sich auf die in § 46 Abs. 2 genannten Voraussetzungen (z.B. DIN EN ISO 14001:2015, EMAS-Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Be-scheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Die vorgesehen Reinigungskräfte werden durch die Bedarfsträgerin mittels INPOL-Abfragen überprüft. Die dafür erforderlichen Personaldaten sind durch die Auftragnehmerin rechtzeitig, spätestens eine Woche vor dem vorgesehenen Arbeitseinsatz dem Bedarfsträger zu übersenden.
Die Auftragnehmerin bzw. der Subunternehmer erklären sich damit einverstanden, dass sowohl die Reinigungskräfte als auch die Aufsichtskräfte durch die Auftraggeberin sicherheitsmäßig überwacht und Überprüfungen in polizeilichen Dateien durchgeführt werden.
Arbeitskräfte, deren Überprüfung Sicherheitsbedenken gegen ihren Einsatz beim Bedarfsträger ergeben, dürfen dort nicht bzw. nicht weiter eingesetzt werden.
Für die Unterhaltsreinigung:
Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 1 bei Unterhaltsreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 04.11.2020 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 1 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung.
Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Für die Glas- und Fensterreinigung:
Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 6 bei Glas- und Fensterreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 04.11.2020 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 6 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung.
Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Vorlage des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- Vorlage des Formulars "Unternehmensdaten"
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung Ortsbegehung (Zur Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung vor Ort zwingend notwendig. Der Bieter ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung wird seitens des Bedarfsträgers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot beizufügen.)
Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Bieter beizufügen:
• Vorname,
• Name,
• Funktion (z.B. Vertrieb, Consultant, Monteur usw.),
• Mobilfunknummer,
• Kopie des Personalausweises.
Bei der Besichtigung muss eine medizinische Atemschutzmaske oder eine Maske der Schutzklasse FFP2 getragen werden.
Der konkrete Besichtigungstermin mit Uhrzeit wird Ihnen nach Anmeldung gesondert mitgeteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.