Entsorgungsdienstleistungen für den Kreis Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-E-300/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen für den Kreis Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen vergibt zum 01.01.2022 verschiedene Entsorgungsdienstleistungen neu. Hierzu gehören insbesondere:
- Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier (PPK),
- Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott,
- Übernahme und Verwertung von Wertstoffen.
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier (PPK)
Kreis Recklinghausen
- Übernahme, Umschlag und Verwiegung von Altpapier an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle (Umschlaganlage) in einem vorgegebenen Standortbereich.
- Durchführung der für die Verwertung des Altpapiers notwendigen Transport- und Sortierleistungen (Logistikleistungen).
- Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers.
- Mengenspannbreite: ca. 22.000 bis 30.000 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2022 durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2022 durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Metallschrott
Kreis Recklinghausen
- Übernahme, Umschlag und Verwiegung von Metallschrott an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle (Umschlaganlage) in einem vorgegebenen Standortbereich.
- Transport und Verwertung des übernommenen Metallschrotts (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe).
- Mengenspannbreite ca. 1.200 bis 1.700 Mg Metallschrott pro Jahr.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2022 durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2022 durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Wertstoffen
Kreis Recklinghausen
- Übernahme und Verwiegung der gesammelten Wertstoffe (Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nicht-Verpackungen (SNVP)) an einer vom Auftragnehmer zu benennenden Übernahmestelle (Umschlag- oder Sortieranlage) in einem vorgegebenen Standortbereich.
- Gegebenenfalls Umschlag der Wertstoffe (für den Fall der Nutzung einer Umschlaganlage des Bieters) und anschließender Transport zur Sortieranlage.
- Sortierung der Wertstoffe gemäß den Vorgaben des Kreises Recklinghausen.
- Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe sowie Entsorgung/energetische Verwertung von anfallenden Sortierresten und Störstoffen.
- Mengenspannbreite ca. 4.000 bis 6.000 Mg Wertstoffe pro Jahr.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2022 durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2022 durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,
- Auf gesonderte Anforderung: Vorlage einer Bankbestätigung,
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz,
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018, 2019 und 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung die Vorlage einer Bankbestätigung, dass die geforderte Bürgschaft im Auftragsfall gestellt wird, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung/Verwertung von Altpapier,
- Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahmestelle bzw. Umschlaganlage für Altpapier.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Metallschrott,
- Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahmestelle bzw. Umschlaganlage für Metallschrott.
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung von Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Gelber Sack/Gelbe Tonne/Wertstofftonne),
- Nutzungsnachweis für die ggf. angebotene Übernahmestelle (bzw. Umschlaganlage) für Wertstoffe,
- Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage für Wertstoffe.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung/Verwertung von insgesamt mindestens 20.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahmestelle bzw. Umschlaganlage für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die vorgesehene Umschlagleistung genehmigt und als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 1.000 Mg Metallschrott pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahmestelle bzw. Umschlaganlage für Metallschrott. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die vorgesehene Umschlagleistung genehmigt sein.
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung von mindestens 2.000 Mg Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Gelber Sack/Gelbe Tonne/Wertstofftonne) pro Jahr. Die Sortierung muss in jedem der Kalenderjahre 2018 bis 2020 erfolgt sein. Die Referenzangabe muss die jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume beinhalten (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die ggf. angebotene Übernahmestelle (bzw. Umschlaganlage) für Wertstoffe. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Übernahmestelle (bzw. Umschlaganlage) ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die vorgesehene Umschlagleistung genehmigt sein.
- Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage für Wertstoffe. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die vorgesehene Leistung genehmigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D6P6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.