Abholung und Transport von Siedlungsabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: ABV - Entsorgungsdienstleistungen Stadt Tönisvorst
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönisvorst
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-viersen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Transport von Siedlungsabfällen
Gegenstand der Ausschreibung für die Stadt Tönisvorst ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle, einschließlich Behälterbewirtschaftung, bezogen auf folgende Abfälle:
- Restabfall (einschließlich Sacksammlung),
- Bioabfall,
- Altpapier, (einschließlich Verpackungsanteile der dualen Systeme soweit die Systembetreiber diese nicht selbst bewirtschaften)
- Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall),
- Grünabfall (Bündelsammlung und Abfuhr der Tannenbäume),
- Elektro- und Elektronikgroßgeräte,
- Schadstoffe.
Hinzu kommt die Leerung der Abfallkörbe, Unterflurbehälter und Depotcontainer für Altpapier im öffentlichen Raum.
Zudem ist für die Stadt Tönisvorst ein Recyclinghof im Stadtgebiet zu errichten (sofern nicht bereits vorhanden) und zu betreiben.
Rest- und Bioabfall sowie Altpapier
Stadt Tönisvorst
ehältergestellung, Behälterbewirtschaftung, Änderungsdienst und Behälterabfuhr für die Abfälle Restabfall, Bioabfall und Altpapier (einschließlich Verpackungsanteile der dualen Systeme soweit die Systembetreiber diese nicht selbst bewirtschaften), einschließlich Sammlung der Restabfall- und Windelsäcke sowie Abfuhr von Abfällen aus Abfallkörben, Unterflurbehältern im öffentlichen Raum, Altpapier Depotcontainern und Erstellung eines Abfuhrkalenders je Vertragsjahr sowie einer Abfallkalender-App. Die Einzelheiten zum Los 1 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit kann durch den Auftraggeber zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Schadstoffsammlung über das Schadstoffmobil
Stadt Tönisvorst
Schadstoffsammlung über das Schadstoffmobil. Die Einzelheiten zum Los 2 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit kann durch den Auftraggeber zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall), Elektro-/Elektronikgroßgeräte und Grünabfälle sowie Recyclinghof
Stadt Tönisvorst
Abfuhr auf Abruf für die Abfälle Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonsti-gem Sperrabfall) und Elektro- und Elektronikgroßgeräte, Grünabfälle (Bündelsammlung und Tannen-baumabfuhr) und die Errichtung und Betrieb eines Recyclinghofes zur Annahme der Abfälle Restabfall, Sperrabfall, Altholz aus Sperrabfall, Altpapier, Grünabfall, Elektrokleingeräte, Metallschrott und zur Durchführung der zweimal jährlichen zentralen Laubsammlung. Die Einzelheiten zum Los 3 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit kann durch den Auftraggeber zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszugs (soweit im Handelsregister eingetragen / soll nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Angebotsfrist sein). Sofern keine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, muss ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden oder ein vergleichbarer Nachweis (jeweils Kopie ausreichend).
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mind. 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung i.H.V. mind. 5 Mio. EUR je Schadensfall, jeweils zweifach max. pro Jahr durch Vorlage einer aktuell gültigen Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistungen Sammlung und Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
Benennung von Referenzen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten 4 Jahren (seit 08/2017) mit erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Abholung und Transport von Siedlungsabfällen) insbesondere mit folgenden Angaben:
a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten (Referenz).
b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
c) Zeitraum der Leistungserbringung
d) Kurzbeschreibung der Referenz
e) Angabe des Abfallart(en)
f) Angabe der Größe je Entsorgungsgebiet (Einwohnerzahl)
Die Bieter / die Bietergemeinschaft muss für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt, über jeweils mindestens eine Referenz aus den letzten 4 Jahren (seit 08/2017) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (Abholung und Transport von Siedlungsabfällen) verfügen (Mindestanforderungen). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die Abholung und Transport von
Los 1: Restabfall sowie Bio- und/oder Altpapierabfall (jeweils Behälterabfuhr);
Los 2: gefährlichen Abfällen mittels eines Schadstoffmobiles;
Los 3: Sperrabfall und Elektronikgroßgeräten (jeweils Abfuhr auf Abruf),
jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 20 000 Einwohnern voraus.
Los 3: Benennung eines Standorts des Recyclinghofes bzw. eines Grundstücks zur Errichtung und zum Betrieb eines Recyclinghofes im Umkreis von 5 km des Mittelpunktes der Stadt Tönisvorst (Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst) (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
1. Zur Erstellung des Angebots ist das zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben zu verwenden. Die Vergabeunterlagen inkl. des Angebotsschreibens werden ausschließlich elektronisch über den unter Ziff. I.3 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Projektraum. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Das Angebot mit denn geforderten Unterlagen / Angaben ist ausschließlich elektronisch über den elektronischen Projektraum (Bietertool) bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin
einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht über den elektronischen Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3.Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o.g. Projektraum übersendet werden.
4. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt
veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR4KM
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.