Smart Rhino - Planungsleistungen S40/Stadtbahnverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: F062/21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFD6G4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFD6G4
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Smart Rhino - Planungsleistungen S40/Stadtbahnverlängerung

Referenznummer der Bekanntmachung: F062/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In Dortmund soll auf dem rund 52 Hektar großen Areal der ehemaligen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) zwischen Innenstadt-West, Dorstfeld, Huckarde und der Nordstadt das nachhaltige, urbane Stadtquartier Smart Rhino entstehen.

Diesem Projekt kommt eine wichtige stadtplanerische und gesellschaftliche Bedeutung zu. So soll Smart Rhino Raum für Wohnen, Freizeit, Gesundheit, Innovation, Bildung und neue Arbeitsplätze bieten. Hierzu ist beabsichtigt die vorhandenen vier Standorte der Fachhochschule (FH) Dortmund zu einem Zukunftscampus zu bündeln.

Für das neue Stadtquartier Smart Rhino wurde ein Konzept der nachhaltigen Mobilität entwickelt, das den Fokus auf die Verkehrsteilnehmer des Umweltverbundes (nicht motorisierte Verkehrsträger) lenkt. Dies sieht als Hauptachsen des Verkehrssystems eine Stadtbahn- und eine H-Bahnlinie vor, die recht-winklig zu einander verlaufen und sich in der Mitte der Entwicklungsfläche kreuzen sollen. Bedingt durch die Ansiedlung des neuen FH-Campus mit über 25.000 Studierenden und geplant einigen Tau-send Beschäftigten ist grundsätzlich mit einem Verkehrsaufkommen zu rechnen, das die Transportkapa-zitäten eines Massenverkehrsmittels wie die einer Stadtbahn und korrespondierend dazu auch einer H-Bahn erfordern wird.

Nach einer ersten Verkehrsuntersuchung von 2019 erfordert die Anbindung des Areals Smart Rhino an die Innenstadt eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit von 1350 Personen / Stunde und Richtung, was in der Morgenspitze bis zu 336 Fahrgäste pro Fahrt auf der U43 betragen kann.

Die Stadtbahnanbindung U43 stellt die Haupterschließung des Gebiets mit der Anbindung zur Innen-stadt und den Umstiegen auf die weiteren Stadtbahnlinien dar. Für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U43 zur Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino wurden bereits Trassenvarianten im Rahmen der grundsätzlichen Konzepterarbeitung zur ÖV-Erschließung betrachtet.

Während die Stadtbahnlinie U44 im Zuge der Rheinischen Straße verbleibt, ist für die U43 ein ungefähr 1,6 Kilometer langer oberirdischer Neubauabschnitt geplant, der westlich z. B. ab der Haltestelle Hein-richstraße oder dem Bahnhof Unionstraße an das Bestandsnetz anschließen soll. Die Strecke muss die DB-Strecken Dortmund - Bochum / Witten / Hörde sowie die S-Bahn niveaufrei queren. Auf dem neuen Streckenabschnitt sind drei Haltestellen vorgesehen. An der mittleren Haltestelle entsteht ein Verknüp-fungspunkt mit der orthogonal zur Stadtbahnlinie geplanten Strecke der H-Bahn. Die neue Endhaltestel-le wird so ausgebildet, dass perspektivisch eine weitere Trassenverlängerung möglich ist. Somit ist für zukünftig zu erwartende Verkehrsentwicklungen im nordwestlichen Bereich der Entwicklungsfläche und im Bedarfsfall darüber hinaus durch die vom Individualverkehr baulich getrennte Trassenführung der Stadtbahn eine grundsätzlich uneingeschränkte Entwicklungsperspektive gegeben.

Für diese Streckenverlängerung von rund 1,6 Kilometer ist nun die Erstellung einer baulichen Machbar-keitsstudie in Vorbereitung einer vereinfachten Standardisierten Bewertung vorgesehen. Die Planungs-leistungen sollen daher entsprechend den Leistungsbildern der Objektplanung gemäß HOAI bis zur Leistungsphase 2, d. h. bis zur Vorplanung beauftragt werden. Die in der Vorplanung aufgetragenen Varianten müssen anschließend aufgrund ihrer verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen untersucht, bewertet und gegenübergestellt werden. Dieses soll im Rahmen einer "vereinfachten Standardisierten Bewertung" erfolgen, um mangels ausreichenden Nutzens voraussichtlich nicht förderwürdige Varianten von einer vertiefenden Planung auszuschließen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Dortmund soll auf dem rund 52 Hektar großen Areal der ehemaligen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) zwischen Innenstadt-West, Dorstfeld, Huckarde und der Nordstadt das nachhaltige, urbane Stadtquartier Smart Rhino entstehen.

Diesem Projekt kommt eine wichtige stadtplanerische und gesellschaftliche Bedeutung zu. So soll Smart Rhino Raum für Wohnen, Freizeit, Gesundheit, Innovation, Bildung und neue Arbeitsplätze bieten. Hierzu ist beabsichtigt die vorhandenen vier Standorte der Fachhochschule (FH) Dortmund zu einem Zukunftscampus zu bündeln.

Für das neue Stadtquartier Smart Rhino wurde ein Konzept der nachhaltigen Mobilität entwickelt, das den Fokus auf die Verkehrsteilnehmer des Umweltverbundes (nicht motorisierte Verkehrsträger) lenkt. Dies sieht als Hauptachsen des Verkehrssystems eine Stadtbahn- und eine H-Bahnlinie vor, die recht-winklig zu einander verlaufen und sich in der Mitte der Entwicklungsfläche kreuzen sollen. Bedingt durch die Ansiedlung des neuen FH-Campus mit über 25.000 Studierenden und geplant einigen Tau-send Beschäftigten ist grundsätzlich mit einem Verkehrsaufkommen zu rechnen, das die Transportkapa-zitäten eines Massenverkehrsmittels wie die einer Stadtbahn und korrespondierend dazu auch einer H-Bahn erfordern wird.

Nach einer ersten Verkehrsuntersuchung von 2019 erfordert die Anbindung des Areals Smart Rhino an die Innenstadt eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit von 1350 Personen / Stunde und Richtung, was in der Morgenspitze bis zu 336 Fahrgäste pro Fahrt auf der U43 betragen kann.

Die Stadtbahnanbindung U43 stellt die Haupterschließung des Gebiets mit der Anbindung zur Innen-stadt und den Umstiegen auf die weiteren Stadtbahnlinien dar. Für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U43 zur Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino wurden bereits Trassenvarianten im Rahmen der grundsätzlichen Konzepterarbeitung zur ÖV-Erschließung betrachtet.

Während die Stadtbahnlinie U44 im Zuge der Rheinischen Straße verbleibt, ist für die U43 ein ungefähr 1,6 Kilometer langer oberirdischer Neubauabschnitt geplant, der westlich z. B. ab der Haltestelle Hein-richstraße oder dem Bahnhof Unionstraße an das Bestandsnetz anschließen soll. Die Strecke muss die DB-Strecken Dortmund - Bochum / Witten / Hörde sowie die S-Bahn niveaufrei queren. Auf dem neuen Streckenabschnitt sind drei Haltestellen vorgesehen. An der mittleren Haltestelle entsteht ein Verknüp-fungspunkt mit der orthogonal zur Stadtbahnlinie geplanten Strecke der H-Bahn. Die neue Endhaltestel-le wird so ausgebildet, dass perspektivisch eine weitere Trassenverlängerung möglich ist. Somit ist für zukünftig zu erwartende Verkehrsentwicklungen im nordwestlichen Bereich der Entwicklungsfläche und im Bedarfsfall darüber hinaus durch die vom Individualverkehr baulich getrennte Trassenführung der Stadtbahn eine grundsätzlich uneingeschränkte Entwicklungsperspektive gegeben.

Für diese Streckenverlängerung von rund 1,6 Kilometer ist nun die Erstellung einer baulichen Machbar-keitsstudie in Vorbereitung einer vereinfachten Standardisierten Bewertung vorgesehen. Die Planungs-leistungen sollen daher entsprechend den Leistungsbildern der Objektplanung gemäß HOAI bis zur Leistungsphase 2, d. h. bis zur Vorplanung beauftragt werden. Die in der Vorplanung aufgetragenen Varianten müssen anschließend aufgrund ihrer verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen untersucht, bewertet und gegenübergestellt werden. Dieses soll im Rahmen einer "vereinfachten Standardisierten Bewertung" erfolgen, um mangels ausreichenden Nutzens voraussichtlich nicht förderwürdige Varianten von einer vertiefenden Planung auszuschließen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Interpretation des Projektes durch das vorgesehenen Personal / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

siehe Bewerberbogen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

siehe Bewerberbogen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung

Gesamtumsatz

Mitarbeitendestruktur

Projektleitung / stellv. Projektleitung

Referenzen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestnötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden.

Umsatz mind. 1,0 Mio EUR im Mittel der letzten 3 Jahre

Mindestens 14 Mitarbeitende im Mittel der letzten 3 Jahre

Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und mind. 1 Projekt mit Investitionssumme 10,0 Mio EUR

Mindestinvestitionsvolumen, Nutzungstyp, Art der Planung und Referenz abgeschlossen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe Bewerberbogen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe Bewerberbogen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Bewerberbogen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/10/2021
Ortszeit: 20:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.

Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Bereitstellung der Unterlagen:

Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)

Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD6G4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird

(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2021

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