Smart Rhino - Planungsleistungen S40/Stadtbahnverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: F062/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Smart Rhino - Planungsleistungen S40/Stadtbahnverlängerung
In Dortmund soll auf dem rund 52 Hektar großen Areal der ehemaligen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) zwischen Innenstadt-West, Dorstfeld, Huckarde und der Nordstadt das nachhaltige, urbane Stadtquartier Smart Rhino entstehen.
Diesem Projekt kommt eine wichtige stadtplanerische und gesellschaftliche Bedeutung zu. So soll Smart Rhino Raum für Wohnen, Freizeit, Gesundheit, Innovation, Bildung und neue Arbeitsplätze bieten. Hierzu ist beabsichtigt die vorhandenen vier Standorte der Fachhochschule (FH) Dortmund zu einem Zukunftscampus zu bündeln.
Für das neue Stadtquartier Smart Rhino wurde ein Konzept der nachhaltigen Mobilität entwickelt, das den Fokus auf die Verkehrsteilnehmer des Umweltverbundes (nicht motorisierte Verkehrsträger) lenkt. Dies sieht als Hauptachsen des Verkehrssystems eine Stadtbahn- und eine H-Bahnlinie vor, die recht-winklig zu einander verlaufen und sich in der Mitte der Entwicklungsfläche kreuzen sollen. Bedingt durch die Ansiedlung des neuen FH-Campus mit über 25.000 Studierenden und geplant einigen Tau-send Beschäftigten ist grundsätzlich mit einem Verkehrsaufkommen zu rechnen, das die Transportkapa-zitäten eines Massenverkehrsmittels wie die einer Stadtbahn und korrespondierend dazu auch einer H-Bahn erfordern wird.
Nach einer ersten Verkehrsuntersuchung von 2019 erfordert die Anbindung des Areals Smart Rhino an die Innenstadt eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit von 1350 Personen / Stunde und Richtung, was in der Morgenspitze bis zu 336 Fahrgäste pro Fahrt auf der U43 betragen kann.
Die Stadtbahnanbindung U43 stellt die Haupterschließung des Gebiets mit der Anbindung zur Innen-stadt und den Umstiegen auf die weiteren Stadtbahnlinien dar. Für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U43 zur Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino wurden bereits Trassenvarianten im Rahmen der grundsätzlichen Konzepterarbeitung zur ÖV-Erschließung betrachtet.
Während die Stadtbahnlinie U44 im Zuge der Rheinischen Straße verbleibt, ist für die U43 ein ungefähr 1,6 Kilometer langer oberirdischer Neubauabschnitt geplant, der westlich z. B. ab der Haltestelle Hein-richstraße oder dem Bahnhof Unionstraße an das Bestandsnetz anschließen soll. Die Strecke muss die DB-Strecken Dortmund - Bochum / Witten / Hörde sowie die S-Bahn niveaufrei queren. Auf dem neuen Streckenabschnitt sind drei Haltestellen vorgesehen. An der mittleren Haltestelle entsteht ein Verknüp-fungspunkt mit der orthogonal zur Stadtbahnlinie geplanten Strecke der H-Bahn. Die neue Endhaltestel-le wird so ausgebildet, dass perspektivisch eine weitere Trassenverlängerung möglich ist. Somit ist für zukünftig zu erwartende Verkehrsentwicklungen im nordwestlichen Bereich der Entwicklungsfläche und im Bedarfsfall darüber hinaus durch die vom Individualverkehr baulich getrennte Trassenführung der Stadtbahn eine grundsätzlich uneingeschränkte Entwicklungsperspektive gegeben.
Für diese Streckenverlängerung von rund 1,6 Kilometer ist nun die Erstellung einer baulichen Machbar-keitsstudie in Vorbereitung einer vereinfachten Standardisierten Bewertung vorgesehen. Die Planungs-leistungen sollen daher entsprechend den Leistungsbildern der Objektplanung gemäß HOAI bis zur Leistungsphase 2, d. h. bis zur Vorplanung beauftragt werden. Die in der Vorplanung aufgetragenen Varianten müssen anschließend aufgrund ihrer verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen untersucht, bewertet und gegenübergestellt werden. Dieses soll im Rahmen einer "vereinfachten Standardisierten Bewertung" erfolgen, um mangels ausreichenden Nutzens voraussichtlich nicht förderwürdige Varianten von einer vertiefenden Planung auszuschließen.
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund
In Dortmund soll auf dem rund 52 Hektar großen Areal der ehemaligen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) zwischen Innenstadt-West, Dorstfeld, Huckarde und der Nordstadt das nachhaltige, urbane Stadtquartier Smart Rhino entstehen.
Diesem Projekt kommt eine wichtige stadtplanerische und gesellschaftliche Bedeutung zu. So soll Smart Rhino Raum für Wohnen, Freizeit, Gesundheit, Innovation, Bildung und neue Arbeitsplätze bieten. Hierzu ist beabsichtigt die vorhandenen vier Standorte der Fachhochschule (FH) Dortmund zu einem Zukunftscampus zu bündeln.
Für das neue Stadtquartier Smart Rhino wurde ein Konzept der nachhaltigen Mobilität entwickelt, das den Fokus auf die Verkehrsteilnehmer des Umweltverbundes (nicht motorisierte Verkehrsträger) lenkt. Dies sieht als Hauptachsen des Verkehrssystems eine Stadtbahn- und eine H-Bahnlinie vor, die recht-winklig zu einander verlaufen und sich in der Mitte der Entwicklungsfläche kreuzen sollen. Bedingt durch die Ansiedlung des neuen FH-Campus mit über 25.000 Studierenden und geplant einigen Tau-send Beschäftigten ist grundsätzlich mit einem Verkehrsaufkommen zu rechnen, das die Transportkapa-zitäten eines Massenverkehrsmittels wie die einer Stadtbahn und korrespondierend dazu auch einer H-Bahn erfordern wird.
Nach einer ersten Verkehrsuntersuchung von 2019 erfordert die Anbindung des Areals Smart Rhino an die Innenstadt eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit von 1350 Personen / Stunde und Richtung, was in der Morgenspitze bis zu 336 Fahrgäste pro Fahrt auf der U43 betragen kann.
Die Stadtbahnanbindung U43 stellt die Haupterschließung des Gebiets mit der Anbindung zur Innen-stadt und den Umstiegen auf die weiteren Stadtbahnlinien dar. Für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U43 zur Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino wurden bereits Trassenvarianten im Rahmen der grundsätzlichen Konzepterarbeitung zur ÖV-Erschließung betrachtet.
Während die Stadtbahnlinie U44 im Zuge der Rheinischen Straße verbleibt, ist für die U43 ein ungefähr 1,6 Kilometer langer oberirdischer Neubauabschnitt geplant, der westlich z. B. ab der Haltestelle Hein-richstraße oder dem Bahnhof Unionstraße an das Bestandsnetz anschließen soll. Die Strecke muss die DB-Strecken Dortmund - Bochum / Witten / Hörde sowie die S-Bahn niveaufrei queren. Auf dem neuen Streckenabschnitt sind drei Haltestellen vorgesehen. An der mittleren Haltestelle entsteht ein Verknüp-fungspunkt mit der orthogonal zur Stadtbahnlinie geplanten Strecke der H-Bahn. Die neue Endhaltestel-le wird so ausgebildet, dass perspektivisch eine weitere Trassenverlängerung möglich ist. Somit ist für zukünftig zu erwartende Verkehrsentwicklungen im nordwestlichen Bereich der Entwicklungsfläche und im Bedarfsfall darüber hinaus durch die vom Individualverkehr baulich getrennte Trassenführung der Stadtbahn eine grundsätzlich uneingeschränkte Entwicklungsperspektive gegeben.
Für diese Streckenverlängerung von rund 1,6 Kilometer ist nun die Erstellung einer baulichen Machbar-keitsstudie in Vorbereitung einer vereinfachten Standardisierten Bewertung vorgesehen. Die Planungs-leistungen sollen daher entsprechend den Leistungsbildern der Objektplanung gemäß HOAI bis zur Leistungsphase 2, d. h. bis zur Vorplanung beauftragt werden. Die in der Vorplanung aufgetragenen Varianten müssen anschließend aufgrund ihrer verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen untersucht, bewertet und gegenübergestellt werden. Dieses soll im Rahmen einer "vereinfachten Standardisierten Bewertung" erfolgen, um mangels ausreichenden Nutzens voraussichtlich nicht förderwürdige Varianten von einer vertiefenden Planung auszuschließen.
siehe Bewerberbogen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Bewerberbogen
Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung
Gesamtumsatz
Mitarbeitendestruktur
Projektleitung / stellv. Projektleitung
Referenzen
Mindestnötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Umsatz mind. 1,0 Mio EUR im Mittel der letzten 3 Jahre
Mindestens 14 Mitarbeitende im Mittel der letzten 3 Jahre
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und mind. 1 Projekt mit Investitionssumme 10,0 Mio EUR
Mindestinvestitionsvolumen, Nutzungstyp, Art der Planung und Referenz abgeschlossen.
siehe Bewerberbogen
siehe Bewerberbogen
siehe Bewerberbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD6G4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland