Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-04812-5/36
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Einrichtung und Betrieb einer übergreifenden Infrastruktur, um die vom Bund bezuschussten Beratungsangebote der EUTB® aufgabenbezogen zu unterstützen.
Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen.
Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards, die von den Zuschussempfängern zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und gleichwertigen Beratung eingehalten werden müssen, fort. Er entwickelt ein Rückmeldemanagement für Ratsuchende, mit dem er das Beratungsgeschehen der Träger erfasst und steuert. Neben der Fortschreibung des Datenschutzkonzepts hält der Auftragnehmer zu den Themen „Datenschutzberatung/-unterstützung“ sowie sozialrechtlichen Fragestellungen entsprechendes Fachwissen vor.
Als zentrale Instanz hat der Auftragnehmer ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm zu konzipieren und anzubieten sowie Austauschplattformen, Wissensmanagement und ein „Back Office“ einzurichten. Dies umfasst auch die Entwicklung entsprechender digitaler Konzepte, um dem Anspruch eines modernen Dienstleisters Rechnung zu tragen und die Erreichbarkeit der Angebote in der Breite zu erhöhen. Der Auftragnehmer fungiert vor allem als fachliche Anlaufstelle für die Beraterinnen und Berater und steht diesen insbesondere mit seinem sozialrechtlichen und medizinischen Fachwissen unterstützend zur Verfügung. Er hält die Auslastung der Beratungsprozesse und vorhandenen Ressourcen zur Qualitätssicherung und Nachjustierung bei den Angeboten und sich fest. Ein unabdingbarer Bestandteil des Auftrags ist die vierteljährliche Erstellung eines Medienmonitorings.
Parallel zur Arbeit des Auftragnehmers wird eine nach § 32 SGB IX zuständige Stelle die Bewilligung und damit verbundene Administration der Träger der EUTB® übernehmen.
Der Auftragnehmer muss zwingend mit der zuständigen Stelle für die Administration zusammenarbeiten, damit die EUTB® erfolgreich weitergeführt werden kann.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Die Leistungserbringung ist ortsungebunden.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
2 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in Form einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.