Gigabitanbindung unterversorgter Schulstandorte des Landschaftsverband Rheinland Referenznummer der Bekanntmachung: 372/21
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gigabitanbindung unterversorgter Schulstandorte des Landschaftsverband Rheinland
Gegenstand der Beschaffung ist die Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation für die unterversorgten Schulen in Trägerschaft des Konzessionsgebers unter Gewährung eines verlorenen Zuschusses.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Vertragspartner für den Abschluss eines Zuwendungsvertrages zu ermitteln, welcher für 17 der in Trägerschaft des Konzessionsgebers stehenden Schulen eine Breitband-Infrastruktur herstellt. Gegenstand der Beschaffung ist daher die Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation für die unterversorgten Schulen in Trägerschaft des Konzessionsgebers unter Gewährung eines verlorenen Zuschusses. Die Umsetzung erfolgt im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach Maßgabe der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
- Kriterium: Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke(55)
- Kriterium: Preis-Leistungs-Verhältnis(30)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden(5)
- Kriterium: Service und Vertrieb(5)
- Kriterium: Zeitige Fertigstellung(5)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB; im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; vgl. Formblatt – Eignungsnachweise
- Erklärung über die Einhaltung des Landestariftreue- und Vergabegesetzes NRW; vgl. Formblatt – Eignungsnachweise
- Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses im Rahmen der Veröffentlichungspflicht des Unternehmens für das Jahr 2020, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2019, sofern das Unternehmen seit dieser Zeit besteht
- Erklärung über die Investitionen und den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens seit Bestehen des Unternehmens; vgl. Formblatt – Eignungsnachweise
- Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Telekommunikationsausbau mit Nachweis von FTTB-Leistungen; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens; vgl. Formblatt – Eignungsnachweise
- Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung; vgl. Formblatt – Eignungsnachweise
- Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität, wie z.B. Eigenüberwachungsmaßnahmen; vgl. Formblatt – Eignungs-nachweise
Mindestanforderung an die Eignung: Mindestens ein Referenzprojekt, welches den Ausbau von mindestens 5 Schulen einem NGA-Netz enthält; das Referenzprojekt muss sich in der Ausbauphase oder einer späteren Phase des Verfahrens befinden (der Anschluss aller 5 Schulen muss noch nicht abgeschlossen, aber schon begonnen sein).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.