1/DLII5/JV058 Umzug des Zentrums für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe von Fürstenfeldbruck, Manching und Bückeburg nach Köln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bereiche des Zentrums für Luft und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck (FFB), Manching und Bückeburg werden an den Standort Köln auf das Gelände der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Linder Höhe, 51147 Köln und Flughafenstr. 1 Wahnkaserne, 51147 Köln umziehen.
NUTS-Code DEA2 Köln,DEA Nordrhein-Westfalen
Raumfahrtmedizin der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck (FFB),
Manching und Bückeburg werden an den Standort Köln auf das
Gelände der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt
e.V. (DLR), Linder Höhe, 51147 Köln in das Gebäude 2 und
Flughafenstr. 1 Wahnkaserne, 51147 Köln Gebäude 621
umziehen.
98392000 Umzugsdienste
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Dieser übernimmt auf Anweisung des Umzugsbeauftragten der
Bundeswehr vor Ort den Umzug der einzelnen Bereiche des
Zentrums für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe von den Standorten Fürstenfeldbruck, Manching und Bückeburg nach Köln. Dabei ist das Umzugsgut
aus Büros, klinischen Untersuchungsräumen sowie
chemischen, physikalischen, medizinischen und biologischen
Laboratorien zu transportieren.
Die entsprechende Leistung verlangt die Fachkunde und die
Sorgfalt des Auftragsnehmers und seiner eingesetzten
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie den Einsatz geeigneter
Geräte und Transportmittel. Bei der Erbringung der
Umzugsleistung sind durch den Auftragnehmer eine Vielzahl
von Vorschriften, auch für den Spediteur, zu beachten; z.B.:
Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung,
Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE/ADR),
Gefahrstoffverordnung, Medizinprodukteverordnung,
Strahlenschutzverordnung, Gentechniksicherheitsverordnung,
Biostoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung,
Laborrichtlinien.
Die Mitarbeiter des Vertragspartners müssen im Vorfeld dem
Sicherheitsbeauftragten ZentrLuRMedLw namentlich benannt
werden. Zugang zu den Liegenschaften erfolgt im
Passwechsel-Verfahren, kein Zugang zu militärischen
Liegenschaften erhalten Personen gemäß Staatenliste im Sinne
von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG. Während der Umzüge muss ein
qualifizierter Ansprechpartner (Objektleiter/in) des
Auftragnehmers ständig vor Ort anwesend sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen- Ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Formblatt B-V034)- Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formblatt B-V031, bei Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ebenfalls der Formblatt B-V032)-Formlose, unterschriebene Erklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) einverstanden sind.-Detaillierte Beschreibung von Teilleistungen, die für medizinisches und labortechnisches Gerät sowie für flugpsychologische Geräte zur Eignungsfeststellung von Dritten / Nachunternehmern erbracht werden sollen.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen- Ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Formblatt B-V034)-Formlose, unterschriebene Erklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) einverstanden sind.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre- Ausgefüllte Referenzliste mit mindestens drei Referenzen über "vergleichbare" Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
- Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:- Firmenpräsentation bzw. Unternehmenspräsentation (maximal eine Seite A4)
- Nachweis des Qualitätsmanagement durch Zertifizierung ISO 9001 oder vergleichbar
- Nachweis des Umweltmanagements durch Zertifizierung ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) oder vergleichbar
- Zertifizierung nach EN 12522-1/2 (Umzugsnorm) oder vergleichbar
- Angabe der Beschäftigtenzahl des Unternehmens und deren Qualifikation
- Beschreibung der technischen Ausrüstung
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit