Ausbau der Grundschule Heidewald, Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-65-3-64
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der Grundschule Heidewald, Trockenbauarbeiten
Leistungsumfang:
Gipskartonwände, unterschiedliche Dicken: ca. 200 m²
Vorsatzschalen: ca. 100 m²
Dämmung Kehlbalken: ca. 850 m²
Dampfsperre: ca. 850 m²
Wandanschluss: ca. 550 lfdm
Gipskartonlochdecke: ca. 215 m²
Diverse Stahlträgerbekleidungen R 90
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsumfang:
Gipskartonwände, unterschiedliche Dicken: ca. 200 m²
Vorsatzschalen: ca. 100 m²
Dämmung Kehlbalken: ca. 850 m²
Dampfsperre: ca. 850 m²
Wandanschluss: ca. 550 lfdm
Gipskartonlochdecke: ca. 215 m²
Diverse Stahlträgerbekleidungen R 90
Bieterfragen können bis zum 27.09.2021 gestellt werden!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.