Sternschule Brigittastraße 34 - Rückbau und Baufeldherrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-075-EUÖ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sternschule Brigittastraße 34 - Rückbau und Baufeldherrichtung
Anlass zum Bauvorhaben:
Die Stadt Essen projektiert die Sanierung der Sternschule auf dem Grundstück Brigittastraße 34, Essen-Rüttenscheid. Dies umfasst auch den Neubau von Nebengebäuden (Treppenturm und Sanitäranlagen/Pausenhalle).
Das Schulgebäude beinhaltet die Räumlichkeiten der Grundschule sowie der Französischen Bibliothek der Stadt Essen.
Während der Rückbauarbeiten wird der Betrieb durch bauherrenseits erstellte Provisorien ermöglicht und aufrechterhalten.
Der mit der Sanierung verbundene Teilneubau von Nebengebäuden erfordert einen vorauslaufenden Teilrückbau des nördlichen Treppenhauses sowie der südöstlich gelegenen, überdachten Pausenhalle mit Sanitärbereich.
Das Treppenhaus ist in südlicher Richtung an die Schule angeschlossen, nach Norden grenzt der Gebäudeteil an die Wohnbebauung der Klarastraße 46 an. Die Pausenhalle mit Sanitärbereich befindet sich an der südöstlichen Ecke des Schulgebäudes und ist teilunterkellert (alte Leitungen).
Die rückzubauenden überbauten Grundflächen betragen ca. 70 m2 für das Treppenhaus und ca. 280 m2 für die Pausenhalle mit Sanitärbereich.
Die Grundstückshöhen liegen im Bereich der Pausenhalle bei 110,9 m NHN und fallen nördlich des Anschlussbereichs zum Hauptgebäude auf etwa 109,9 m NHN ab. Im Bereich des Treppenhauses liegt das Schulhofniveau bei ca. 110,2 bis 110,3 m NHN. Das untersuchte Grundstück ist weitgehend eben. Die Zuwegung erfolgt über die Brigittastraße und Klarastraße.
Die Fläche soll für die vorgesehene Bebauung baureif gemacht werden.
Die Arbeiten sollen während des laufenden Betriebs der Schule und der Französischen Bibliothek durchgeführt werden. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass keine Beeinträchtigungen des Betriebs von Schule und Bücherei sowie Schäden an den benachbarten Bauwerken entstehen. Beeinträchtigungen durch Staub, Erschütterungen und Lärm sind zu vermeiden. Insbesondere sind Beeinträchtigungen der Lehrer und Schüler sowie Anwohner der angrenzenden Wohnbebauung Klarastraße, Brigittastraße, Sophienstraße und Julienstraße zu vermeiden. Eine Brechanlage auf der Baustelle ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der sensiblen Lage des Objektes (Wohngebiet) nicht vorgesehen.
Sternschule Brigittastr. 34 Brigittastraße 34 45130 Essen
Gegenstand der Ausschreibung:
Der mit der Sanierung verbundene Teilneubau von Nebengebäuden erfordert einen vorauslaufenden Teilrückbau des nördlichen Treppenhauses sowie der südöstlich gelegenen, überdachten Pausenhalle mit Sanitärbereich.
Die rückzubauenden überbauten Grundflächen betragen ca. 70 m2 für das Treppenhaus und ca. 280 m2 für die Pausenhalle mit Sanitärbereich.
Die Grundstückshöhen liegen im Bereich der Pausenhalle bei 110,9 m NHN und fallen nördlich des Anschlussbereichs zum Hauptgebäude auf etwa 109,9 m NHN ab. Im Bereich des Treppenhauses liegt das Schulhofniveau bei ca. 110,2 bis 110,3 m NHN. Das untersuchte Grundstück ist weitgehend eben. Die Zuwegung erfolgt über die Brigittastraße und Klarastraße.
Die Fläche soll für die vorgesehene Bebauung baureif gemacht werden. Hierzu sind ca. 800 m2 Fläche zu entsiegeln und eine etwa 1.000 m3 fassende Baugrube auszuheben, welche anteilig wieder qualifiziert zu verfüllen ist.
Das Baufeld liegt innerhalb eines Wohngebiets.
Lärmimissionen sind nach dem Stand der Lärmschutztechnik gemäß der Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemissionen (VVBaulärmG, MABI 1/1970 vom 19.08.1970) zu begrenzen. Beispielsweise dürfen Meißel nur eingesetzt werden, wenn immissionsärmere Verfahren (z.B. Betonzange, Beton schneiden) nicht möglich sind.
Folgende Arbeiten zum Teilrückbau und zur Baureifmachung sind durchzuführen:
- bestehende Umzäunung prüfen und ggf. wiederherstellen, wenn notwendig ergänzen
- Baufeld reinigen, Demontage von Klettergerüsten/Spielgeräten/Zaunelementen
- Sicherung (Demontage, geeignete Schutzverpackung, Lagerort in Abstimmung mit AG) der Werbeplane der französischen Bibliothek zum Verbleib auf dem Schulgelände
- Sicherung der Fassadenklinker der rückgebauten Außenwand des Treppenhauses zur Nachbarbebauung der Klarastraße 46 zum Verbleib auf dem Schulgelände inkl. Grobreinigung, auf Europoolpaletten gestaptelt und mit Folie für den Transport innerhalb der Baustelle verpackt sowie Aussortierung/Entsorgung unbrauchbarer Klinker
- Kennzeichung und Schutzmaßnahmen für Erhalt vorhandener Entwässerungsleitungen
- bauliche Trennung der abzubrechenden Gebäudeteile
- Sanierung und vollständiger Rückbau abgängiger Gebäudeteile
- Teilrückbau Grund- und Entwässerungsleitungen
- Aufnehmen und Beseitigen der Oberflächenversiegelung (Betonsteinpflaster, Schwarzdecken)
- Lösen, Aufnehmen und Beseitigen der Tragschicht
- Aushub alter Auffüllungen und des gewachsenen Bodens, Grobplanum auf Baugrubensohle herstellen
- Qualifizierte Rückverfüllung der Baugrube
- Herstellen des frostsicheren Unterbaus (kapillarbrechende Schicht, Frostschutzschicht) und
- Herstellung Grobplanum für künftige Gebäudeaufstandsfläche
- Beseitigung/Entsorgung der Abbruchabfälle
- Unter Berücksichtigung sämtlicher Vorbemerkungen, den gesetzlichen Bestimmungen, des Konzepts für Sanierung, Rückbau und Entsorgung (vgl. Anlage 2) und des Rückbaukonzeptes der Tragwerksplanung (Anlage 7) ist die Wahl des Abbruchverfahrens und -ablaufs Sache des Auftragnehmers. Vor Ausführungsbeginn sind gebäudebezogene Abbruch-/Rückbauanweisungen und Arbeitsanweisungen zu erstellen, die der Baubehörde vor Beginn der Arbeiten zur Prüfung vorzulegen sind. Es müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Art, Umfang und Reihenfolge der Arbeiten
- Abbruch-/Rückbauverfahren
- Hilfskonstruktionen, erforderliche Gerüste und Aufstiege
- Absturzsicherungen
- Abbruchtiefe und mögliche Auswirkungen auf angrenzende Gebäude
- Sicherungsmaßnahmen wie z. B. das Absperren von Gefahrenbereichen
- Schutzmaßnahmen gegen auftretende Gefahrstoffe
(Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen)
- Die Abbruch-/Rückbauarbeiten sind durch den Aufsichtsführenden ständig
zu beobachten. Er darf gleichzeitig keine anderen Arbeiten ausführen.
Vor dem eigentlichen Abbruch sind aus den Gebäuden:
- alle losen Materialien zu entfernen (Beräumung / Entrümpelung),
- alle Schad- und Gefahrstoffe zu entfernen,
- alle festen Anlagen und Anlagenteile zu demontieren
Bei den vorgenannten Tätigkeiten und dem eigentlichen Abbruch sind die anfallenden Materialien entsprechend den Entsorgungskriterien zu trennen bzw. getrennt zu halten.
Abbruch / Rückbauarbeiten dürfen nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen ausgeführt werden.
Der Abbruch der Gebäudeteile ist vollständig einschließlich Keller und Fundamenten durchzuführen, soweit möglich (vgl. Anlage 7).
Zusätzlich sind die vorhandenen Oberflächenbefestigungen aus Asphalt und Betonplatten sowie die Einfassung von Beeten (Kantensteine, Streifenfundamte, Gewegplatten) zu entfernen. Die Grundleitung (Entwässerung) ist bis zu festgelegter Stelle zu beseitigen und die Anschlüsse an Übergabeschächten durch fachgerechte Abmauerung/Verdämmung zu verschließen. Die vorhandene Hofentwässerung ist teilweise zu entfernen und am zu erhaltenden Schacht fachgerecht zu verschließen. Im Anschlussbereich von Pausenhalle zum Hauptgebäude verläuft parallel zum Hauptgebäude eine Entwässerungsrinne, die erhalten bleiben soll. Zum Erhalt dieser Rinne und zum Schutz des Bestandsgebäudes ist ein Schutzstreifen von etwa 1,5 m zum Bestandsgebäude einzuhalten. Die Grenze wird mit dem AG oder dessen Vertreter und der Bauüberwachung bei Ausführung festgelegt und dokumentiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist beigefügt.
Mit dem Angebot ist zum Nachweis der Qualifikation des Unternehmens die Eigenerklärung für Fach- und Sachkundenachweise des Unternehmens vorzulegen. Die jeweils geforderten Fach-/Sachkundenachweise zu der Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung.
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 Satz 1 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis für die Bieter:
Baubeginn unverzüglich nach Auftragserteilung.
Die Arbeiten sind innerhalb von 11 Wochen nach Beginn der Ausführung fertig zu stellen.
Die für das Angebot erforderlichen Formulare
und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY6DC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]