3.4.18 Umgestaltung Wiehlaue, 3 BA (Wiehlpark)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiehl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51674
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
3.4.18 Umgestaltung Wiehlaue, 3 BA (Wiehlpark)
1.450 m3 Kontam. Oberbodenabtrag entsorgen,
55 to Asphaltaufbruch,
6.185 m2 Pflasterdecke aufnehmen,
1.900 m3 Kontam. STS entsorgen,
2.465 m Tiefbordsteine aufnehmen,
1 psch. Abbruch eines Gartenhauses,
10.000 m3 Kontam. Bodenaushub entsorgen (Gräben, Teich, Zulaufkanal, Wege),
3 St. Wasser-Anschlusspoller,
3 St. Strom-Anschlusspoller,
241 m Winkelstützwand H=55 cm,
133 m Winkelstützwand H=105 cm,
24 m3 Brückenwiderlager Stahlbeton,
2 St. Durchlassbauwerke als Stahlbetonfertigteile,
20 m Absturzsicherung,
1.200 m3 Kontam. Teichschlamm entsorgen,
1 St. Teichmönch,
860 to Schüttung aus Flusskies,
1.000 m2 Geosynthetische Tondichtungsbahn,
1 St. Abflussregler mit Fertigstahlbetonschacht,
73 m PP-Rohr DN 300,
4 St Schächte DN 1000,
2.545 m3 Schottertragschicht,
4.865 m2 Asphalttragschicht,
4.090 m2 Asphaltdeckschicht,
910 m2 Farbige Asphaltdeckschicht,
225 m2 Betonsteinpflasterdecke,
170 m2 Wassergebundene Wegedecke,
900 m2 Schotterrasenfläche,
516 m Stahlbandeinfassung,
795 m2 EPDM- Deckschicht und Fallschutzbelag,
100 m2 Sandspielfläche,
175 m2 Perlkiesfläche,
60 m Natursteinquaderreihe zum Sitzen und Spielen,
19 St. Sitzbänke,
10 St Abfallbehälter,
6 St Fahrradanlehner,
2 St. Absperrpoller,
3 St. Grillplätze aus Stahlbetonfertigteilen,
3 St. Großschirme 7x5 m,
32 St. Spiel- und Sportgeräte,
1 St. Minigolfanlage mit 18 Bahnen,
2.530 m3 Oberboden liefern und andecken,
66 St. Baumneupflanzungen,
2.895 m2 Pflanz- und Staudenflächen,
20.350 m2 Rasen- und Wiesenflächen,
Wiehl
Ausgeschrieben werden Landschaftsbauarbeiten für den 2. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme „Umgestaltung Wiehlaue“ im nördlichen und westlichen Teil des alten Kurparks im Rahmen des ISEK Wiehl Zentrum mit folgenden Hauptleistungen:
120 t Asphaltaufbruch 420 m2 Pflasterdecke aufnehmen 285 m3 Ungebundene Befestigung aufnehmen 1.100 m3 Bodenaushub und -entsorgung 60 m3 Füllboden 55 m3 Grabenaushub für Abwasserleitungen 30 m3 Grabenaushub für Wasserleitungen 1 St. Wasser-Anschlusspoller 92 m3 Grabenaushub für Starkstromkabel 6 St. Bodeneinbauleuchten 1 St. Strom-Anschlusspoller 24 m3 Stahlbeton 57 St. Sitzblöcke und Platten als Betonfertigteile 37 m Betonblockstufen 860 m3 Schottertragschicht 1.970 m2 Asphalttragschicht 1.000 m2 Asphaltdeckschicht 880 m2 Farbige Asphaltdeckschicht 120 m2 Farbige Gussasphaltdeckschicht 320 m2 Wassergebundene Wegedecke 22 St. Sitzbänke 4 St Abfallbehälter 11 St Fahrradanlehner 4 St Stahl-Handläufe 18 St. Baumneupflanzungen 1.210 m2 Pflanz- und Staudenflächen 1.300 m2 Rasenflächen Fertigstellungspflege
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51647
Land: Deutschland
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland