SSB Pferdestall - Holzfenster Rekonstruktion Referenznummer der Bekanntmachung: V21/60/217
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSB Pferdestall - Holzfenster Rekonstruktion
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung: Pferdestall. Die Leistung umfasst neue Holzfenster und Tore, die in Anlehnung (Optik) an die historischen Bestandsfenster neu herzustellen bzw. zu rekonstruieren sind. Die Leistung umfasst ca. 16 Fenster zzgl. eines Musterfensters. Darüber hinaus sind eine Tür sowie eine Toranlage gem. der Angaben im Leistungsverzeichnis anzufertigen.
SSB Pferdestall - Holzfenster Rekonstruktion
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung: Pferdestall. Die Leistung umfasst neue Holzfenster und Tore, die in Anlehnung (Optik) an die historischen Bestandsfenster neu herzustellen bzw. zu rekonstruieren sind. Die Leistung umfasst ca. 16 Fenster zzgl. eines Musterfensters. Darüber hinaus sind eine Tür sowie eine Toranlage gem. der Angaben im Leistungsverzeichnis anzufertigen.
innerhalb von 75 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung fertig zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SSB Pferdestall - Holzfenster Rekonstruktion
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält,
dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen.
Danach wird er unzulässig.