Kreis Herford, Ertüchtigung des Digitalen Alarmierungssystems für den Kreis Herford Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VgV-O-32 ZV 268/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford, Ertüchtigung des Digitalen Alarmierungssystems für den Kreis Herford
Kreis Herford, Leitstelle des Kreises Herford, Ertüchtigung des Digitalen Alarmierungssystems für den Kreis Herford für die Bereiche Brand-schutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst im POCSAG-Standard
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ertüchtigung des Digitalen Alarmierungssystems für den Kreis Herford für die Bereiche Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst im POCSAG-Standard durch sukzessiven Austausch von 16 Digitalen Alarmumsetzern (DAU) im laufenden Betrieb des bestehenden Digitalen Alarmierungssystems mit einem anschließenden zweijährigen Systemwartungsvertrag.
Der Alarmierungsbetrieb muss während der gesamten Projektlaufzeit unterbrechungsfrei (bis auf den jeweiligen DAU-Standort, der gerade ertüchtigt wird) weitergeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Vorbemerkung
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bieterbogens "Erklärungen zur Bietereignung" die nachfolgenden geforderten Erklärungen zu III.1.1 bis III.1.3 einzureichen.
(a)
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
2. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
4. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
5. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
6. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt.
7. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
(b) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
(2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
(3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(a) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die 'Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist) sein;
(b) kurze Darstellung des Unternehmens.
(a) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(b) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3.000.000 für Personen- und Sachschäden sowie EUR 500.000 für Vermögensschäden bzw. Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
(c) Angabe der Anzahl der innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter (ohne freiberuflich Tätige und Auszubildende) des maßgeblichen Geschäftsbereiches.
(a) Eigenerklärung über Referenzprojekte in Bezug auf die Errichtung oder Ertüchtigung von Digitalen Alarmierungssystemen. Der Bieter muss diese Referenzprojekte unter Angabe des technischen Umfangs, des Projektvolumens in Euro, der Projekttermine (Projektstart / -ende) und eines Ansprechpartners des jeweiligen AG für Rückfragen benennen.
(b) Benennung des vorgesehenen Projektleiters mit Angaben zu seiner beruflichen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung). Die durch den Projektleiter betreuten Projekte sind aufzuführen. Zu jedem Projekt ist der AG mit Ansprechpartner zu benennen.
(c) Nachweis über ein Qualitäts-Management-System ist vom Bieter zu erbringen. Bei Vorlage eines Qualitäts-Management-Systems, welches nicht den geltenden EN ISO Bestimmungen entspricht, sind die Maßnahmen zur Qualitätssicherung detailliert zu beschreiben.
(a) Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Errichtung oder Ertüchtigung von Digitalen Alarmierungssystemen in den vergangenen fünf Jahren (seit 1.1.2017). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der vergangenen fünf Jahre (seit 1.1.2017) abgenommen worden sein.
(b) Der Projektleiter muss mindestens ein Projekt zur Errichtung oder zur Ertüchtigung der Infrastruktur von Digitalen Alarmierungssystemen als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter in den vergangenen fünf Jahren (seit 1.1.2017) abgewickelt haben.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht, (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Teilnahme an der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben ihr Angebot ausschließlich elektronisch über den unter Ziff. I.3) bezeichneten elektronischen Projektraum einzureichen.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, das dort für diese Zwecke eingerichtete Postfach regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
3. Im Abschnitt III dieser Bekanntmachung werden als Teilnahmebedingungen von den Bietern zahlreiche Befähigungsnachweise gefordert. Bitte verwenden Sie die als Anlage 2 "Erklärungen zur Bietereignung" in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter und fügen die erforderlichen Nachweise bei.
4. Das Angebot mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.3) benannten Projektraum einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (28.09.2021) über den o.g. Projektraum einzureichen.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig.
6. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem AG ist ausschließlich in deutscher Sprache zu führen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.