Bundesweite Stromversorgung der BARMER Geschäftsstellen sowie deren Hauptverwaltungsstandorte Referenznummer der Bekanntmachung: 0013-Strombezug-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesweite Stromversorgung der BARMER Geschäftsstellen sowie deren Hauptverwaltungsstandorte
Ausgeschrieben wird der Stromverbrauch des BARMER Geschäftsstellennetzes sowie der beiden Hauptverwaltungsstandorte in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd für die Vertragsjahre 2022 bis 2025.
Berlin/Brandenburg/Bremen/Hamburg/Mecklenburg/Niedersachsen/Schleswig-Holstein
Berlin/Brandenburg/Bremen/Hamburg/Mecklenburg/Niedersachsen/Schleswig-Holstein
Ausgeschrieben wird der Stromverbrauch des BARMER Geschäftsstellennetzes sowie der beiden Hauptverwaltungsstandorte in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd für die Vertragsjahre 2022 bis 2025.
Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen/Baden-Württemberg/Bayern
Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen/Baden-Württemberg/Bayern
Ausgeschrieben wird der Stromverbrauch des BARMER Geschäftsstellennetzes sowie der beiden Hauptverwaltungsstandorte in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd für die Vertragsjahre 2022 bis 2025.
Nordrhein-Westfalen/Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
Nordrhein-Westfalen/Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
Ausgeschrieben wird der Stromverbrauch des BARMER Geschäftsstellennetzes sowie der beiden Hauptverwaltungsstandorte in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd für die Vertragsjahre 2022 bis 2025.
RLM-Geschäftsstellen mit Leistungsmessung - PLZ 01-45
RLM-Geschäftsstellen mit Leistungsmessung - PLZ 01-45
Ausgeschrieben wird der Stromverbrauch des BARMER Geschäftsstellennetzes sowie der beiden Hauptverwaltungsstandorte in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd für die Vertragsjahre 2022 bis 2025.
RLM-Geschäftsstellen mit Leistungsmessung - PLZ 46-99
RLM-Geschäftsstellen mit Leistungsmessung - PLZ 46-99
Ausgeschrieben wird der Stromverbrauch des BARMER Geschäftsstellennetzes sowie der beiden Hauptverwaltungsstandorte in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd für die Vertragsjahre 2022 bis 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe je Vertragsjahr abzuschließen: pauschal für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden mindestens € 500.000,00. (gemäß Anlage E2)
- Erklärung, über mindestens drei Referenzkunden zu verfügen, deren Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad (Los 1 bis Los 3: Filialisten, mit jeweils mindestens 150 Filialen und Los 4 bis Los 5: Jährlicher Stromverbrauch ab 5.000.000 kWh) mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist und deren Benennung (gemäß Anlage E1).
- Vervollständigte Eigenerklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern (gemäß Anlage E3) Bietergemeinschaften müssen die Bietergemeinschaftserklärung zwingend mit Angebotsabgabe einreichen
- Vervollständigte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Anlage E4)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe ist rein elektronisch möglich. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter vorgenanntem Link zwingend erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.