Kollaborationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0122-21-II-G
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 146-385389)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Kollaborationssystem
Zeitlich befristete Überlassung von Software-Lizenzen für ein Kollaborationssystem sowie dazugehörige Pflegeleistungen und weitere Dienstleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung vonSoftware-Lizenzen für ein Kollaborationssystem sowiedazugehörige Pflegeleistungen für drei Jahre mit einjährigerVerlängerungsoption. Außerdem sind Dienstleistungen imZusammenhang mit der Einführung des Kollaboraitonssystemsbeim Auftraggeber zu erbringen, u. a. Integration in dieInfrastruktur des Auftraggebers, Dokumentation undSchulungen.
Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung vonSoftware-Lizenzen für ein Kollaborationssystem sowiedazugehörige Pflegeleistungen für drei Jahre mit einjährigerVerlängerungsoption (alternativ: für zwei Jahre mit zweijähriger Verlängerungsoption). Außerdem sind Dienstleistungen imZusammenhang mit der Einführung des Kollaboraitonssystemsbeim Auftraggeber zu erbringen, u. a. Integration in dieInfrastruktur des Auftraggebers, Dokumentation undSchulungen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Überlassung desKollaborationssystems und die Pflege einmalig zu denbestehenden Bedingungen um zwölf Monate zu verlängern.Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht desAuftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruchdes Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Der Auftraggeber hat die Option, die Überlassung desKollaborationssystems und die Pflege einmalig zu den bestehenden Bedingungen um zwölf Monate zu verlängern. Falls eine Laufzeit von 24 Monaten angeboten wird, so hat der Auftraggeber die Option, die Überlassung des Kollaborationssystems und die Pflege einmalig zu den bestehenden Bedingungen um 24 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht desAuftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruchdes Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.