Sanierung Kampa Halle in Minden - Fachplanung Technische Ausrüstung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 544 2021 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kampa Halle in Minden - Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Die Kampa-Halle in Minden wird als Mehrzweckhalle sowohl für Sportveranstaltungen mit Tribünenbetrieb als auch als Veranstaltungsraum mit Bühnenaufbau im Hauptspielfeldbereich und Besuchern im Bereich der Spielfläche und Tribünen genutzt. Weiterhin wird der Gebäudekomplex für Messeveranstaltungen und kleinere Veranstaltungen sowie als Schulsporthalle genutzt. Die Zuschauerkapazität beträgt ca. 4.000 Besucher.
Es ist geplant, die Kampa-Halle ab dem Frühjahr 2023 umfassend zu sanieren und technisch im erforderlichen Umfang für den Versammlungsstättenbetrieb zu ertüchtigen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich exklusive der Planungsleistungen auf ca. 8 Mio € netto.
Für dieses Projekt werden die Leistung der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen Nr. 4 und 5 nach §§ 53 Abs. 2 HOAI: Starkstromanlagen und Fernmelde und informationstechnische Anlagen, LPH 1 bis 3 nach § 55 HOAI, jeweils optional die LPH 4, 5, 6, 7, 8 und 9 sowie besondere Leistungen ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bestandsobjekt Kampa-Halle in Minden wird als Mehrzweckhalle sowohl für Sportveranstaltungen mit Tribünenbetrieb als auch als Veranstaltungsraum mit Bühnenaufbau im Hauptspielfeldbereich und Besuchern im Bereich der Spielfläche und Tribünen genutzt. Die Zuschauerkapazität beträgt ca. 4.000 Besucher. Weiterhin wird der Gebäudekomplex für Messeveranstaltungen und kleinere Veranstaltungen sowie als Schulsporthalle genutzt.
Im Zuge der wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfung wurden bereits im Jahr 2013 Sicherheitsmängel in der Kampa-Halle festgestellt. Im Anschluss wurden durch Brandschutzsachverständige brandschutztechnische Stellungnahmen erstellt. Diese beinhalteten unter anderem bauliche Sofortmaßnahmen und technische Verbesserungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit. Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Die Kampa-Halle wird zur Zeit in einem bauaufsichtlich genehmigten Interimsbetrieb genutzt. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2023.
Es ist beabsichtigt die Kampa-Halle ab dem Frühjahr 2023 umfassend zu sanieren und technisch im erforderlichen Umfang für den Versammlungsstättenbetrieb zu ertüchtigen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich exklusive der Planungsleistungen auf ca. 8 Mio € netto.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 1 – 3, jeweils optional die Leistungsphasen 4, 5, 6 ,7, 8 und 9 für die Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI. Als besondere Leistungen werden ausgeschrieben die Bestandsaufnahme, das Fortschreiben der Ausführungspläne, das Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches und die Aufbereitung der Daten für die CAFM-Software Imsware.
Referenzen mit Planungsanforderungen, die hinsichtlich der Fachplanung mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind und bei denen die Leistungsphase 8 in den letzten 8 Jahren, gerechnet ab Versendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen wurde. Die Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 - 8 i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 2 - 8 HOAI und mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) umfassen. Die anrechenbaren Kosten aller bearbeiteter Anlagengruppen müssen mind. 1.000.000 € netto betragen haben. Die Leistungen müssen sich auf einen Neubau und/oder Sanierung bezogen haben.
Maximal 5 Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden wie folgt bewertet. Die Punkte werden addiert. Je Referenz können max. 4 Punkte erzielt werden.
1 Punkt: Referenz betrifft eine Sanierungsmaßnahme.
2 Punkte: Referenz betrifft eine Sanierungsmaßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber.
3 Punkte: Referenz betrifft die Sanierung einer Sporthalle für einen öffentlichen Auftraggeber.
4 Punkte: Referenz betrifft den Neubau oder die Sanierung einer Sporthalle mit einer Zuschauerzahl von mindestens 500 für einen öffentlichen Auftraggeber.
Eine ausführliche Erläuterung zu den vorgenannten Kriterien und zur Auswahl der Bewerber findet sich in den Vergabeunterlagen.
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 4, 5, 6, 7, 8 und 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen 4, 5, 6, 7, 8 bzw. 9 sowie der Bestandsaufnahme, dem Fortschreiben der Ausführungspläne, dem Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs, der Aufbereitung der Daten für die CAFM-Software Imsware beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann diese Leistungen gar nicht (z. B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor (Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Ingenieur haben. Nachweise (Mitgliedsurkunde Ingenieurkammer, Prüfungszeugnisse oder gleichwertige Befähigungsnachweise) sind vorzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies belegen.
a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigem Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU-Nr. L255, Seite 22) entspricht.
b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
c) Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Handelt es sich bei dem Bewerber bzw. den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft um eine juristische Person, oHG, KG oder eine Partnergesellschaft, so ist der Bewerbung ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen.
1. Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Vorlage Versicherungsbestätigung)
2. Umsatz in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 (Eigenerklärung – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers: Nachweis durch geeignete Unterlagen)
Zu 1.: Bewerber haben durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 2.000.000,00 € für Personenschäden und für mindestens 1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Mängel müssen ausdrücklich mitversichert sein. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Zu 2.: Bewerber müssen einen Gesamtumsatz in den Jahren 2018 und 2020 von mind. [Betrag gelöscht] Euro netto in dem ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung erwirtschaftet haben.
1. Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung der letzten 8 Jahre (Nachweis erfolgt durch Vorlage von Eigenerklärungen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben zu Referenzen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen).
2. Anzahl beschäftigter Angestellter und Anzahl Führungskräfte mit Ausbildung Fachrichtung Elektrotechnik in den Jahren 2018 bis 2020 (Dem Teilnahmeantrag sind Kopien der Prüfungszeugnisse oder vergleichbare geeignete Nachweise beizulegen).
Zu Ziff. 1: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen, bei denen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 2 – 8 erbracht hat. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten 8 Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen worden sein. Jedes Referenzprojekt muss anrechenbare Kosten für die geplanten Anlagengruppen i.S.v. § 54 HOAI von insgesamt mind. 1.500.000 € aufweisen. Mit den Referenzen muss die erfolgreiche Bearbeitung der ausgeschriebenen Anlagengruppen (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation) nachgewiesen werden. Sofern zwei Referenzen dafür nicht ausreichen, können entsprechend mehr Referenzen eingereicht werden. Jede Referenz muss mindestens drei der ausgeschriebenen Anlagengruppen umfassen und jede ausgeschriebene Anlagegruppe muss mindestens einmal vertreten sein. Bei einem der beiden Referenzobjekte muss es sich um eine Sporthalle mit einer Zuschauerzahl von mindestens 500 handeln. Zudem muss für jede Referenz als Anlage eine DIN A4-Seite mit der Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen beigefügt werden.
Es ist nicht möglich, die Erfüllung der Mindestanforderungen an Referenzen durch nur ein Referenzprojekt nachzuweisen, auch wenn dieses alle zuvor genannten Anforderungen erfüllt. Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden.
zu Ziff. 2: Bewerber müssen in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils mindestens 1 Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik und einen weiteren Mitarbeiter beschäftigt haben, der entweder über ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/Master/Bachelor Fachrichtung Elektrotechnik oder über einen Techniker-/Meistertitel mit vorgenannter Fachrichtung verfügt. (Nachweis s.o.).
Bewerber müssen außerdem mindestens eine(n) Mitarbeiter(in) beschäftigen, der über ein aktuelles Zertifikat gemäß DIN 14675 für die Befähigung zur Planung von Brandmelde- (BMA) & Sprachalarmierungsanlagen (SAA) verfügt. Dem Teilnahmeantrag ist das Zertifikat beizulegen.
s.o. III.1.1
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVGG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
Für alle Referenzen sind Beschreibungen des jeweiligen Projekts und der erbrachten Leistungen (1 DIN A4-Seite) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die mit der Projektleitung beauftragten Personen müssen über eine abgeschlossene einschlägige technische Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH o. FH; Bachelor/Master) und eine Baustellenpraxis von mindestens fünf Jahren verfügen. Die für die Bauüberwachung beauftragten Personen müssen mindestens über eine abgeschlossene einschlägige technische Fachausbildung der Elektrotechnik (Dipl.-Ing. TH o. FH; Bachelor/Master oder Techniker) und über eine Baustellenpraxis von mindestens fünf Jahren verfügen.
Außerdem muss die mit der Planung der Brandmelde- und der Sprachalarmierungsanlage betraute Person über ein aktuelles Zertifikat gemäß DIN 14675 verfügen, dass die entsprechende Befähigung nachweist. (Ausschlusskriterien!)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.