EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen 2023 - 2028 Referenznummer der Bekanntmachung: 45/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen 2023 - 2028
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Korschenbroich
Sammlung und Transport von Abfällen
gesamtes Stadtgebiet 41352 Korschenbroich
Los 1: Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall (inkl. Behältergestellung) und Altpapier sowie von Sperrgut und Elektrogroßgeräten:
Restabfall: erwartete Mengenspanne: 5.800 Mg/a - 6.800 Mg/a, Auswertungsgröße: 6.300 Mg/a
Bioabfall: erwartete Mengenspanne: 4.000 Mg/a - 5.000 Mg/a, Auswertungsgröße: 4.500 Mg/a
Altpapier: erwartete Mengenspanne: 2.500 Mg/a - 3.000 Mg/a, Auswertungsgröße: 2.750 Mg/a
Sperrgut: erwartete Mengenspanne: 1.250 Mg/a - 1.550 Mg/a, Auswertungsgröße: 1.400 Mg/a
Elektrogroßgeräte: erwartete Mengenspanne: 70 Mg/a - 100 Mg/a, Auswertungsgröße: 85 Mg/a
Los 2: Sammlung von Grünschnitt (Bündel) und Weihnachtsbäumen
erwartete Mengenspanne: 300 Mg/a - 400 Mg/a
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Beschreibung der Beschaffung:
Behältergestellung für die Restabfall- und Bioabfallsammlung (inkl. Behälteränderungsdienst und Behälterbestandspflege für alle Behälter):
- Behältergestellung für Rest- und Bioabfall durch Auftragnehmer (Miete);
- PPK-Behälter stehen im Eigentum der Stadt.
Sammlung und Transport von Restabfall:
-Leerung der 80-l- bis 1.100-l-Restabfallbehälter im zweiwöchentlichen Rhythmus, 26 Leerungen pro Jahr (inkl. Abfuhr von satzungsmäßig bereitgestellten 70-l-Restmüllsäcken);
- Die Restabfälle sind zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
Sammlung und Transport von Bioabfall:
- Leerung der 120-l- und 240-l-Bioabfallbehälter im zweiwöchentlichen Rhythmus, 26 Leerungen pro Jahr;
- Die Bioabfälle sind zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
Sammlung und Transport von Altpapier:
- Leerung der 120-l, 240-l, 770-l und 1.100-l-Altpapierbehälter im vierwöchentlichen Rhythmus, 13 Leerungen pro Jahr;
- Das Altpapier ist zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
Sammlung und Transport von Sperrgut:
- Sperrgutabfuhr (Holsystem) auf Abruf (Anmeldung über Auftragnehmer);
- Das Sperrgut ist zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
Sammlung und Transport von Elektrogroßgeräten:
- Geräteabfuhr (Holsystem) auf Abruf (Anmeldung über Auftragnehmer);
- Die Elektrogroßgeräte sind zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
Sammlung von Grünschnitt (Bündel)
gesamtes Stadtgebiet 41352 Korschenbroich
Los 1: Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall (inkl. Behältergestellung) und Altpapier sowie von Sperrgut und Elektrogroßgeräten:
Restabfall: erwartete Mengenspanne: 5.800 Mg/a - 6.800 Mg/a, Auswertungsgröße: 6.300 Mg/a
Bioabfall: erwartete Mengenspanne: 4.000 Mg/a - 5.000 Mg/a, Auswertungsgröße: 4.500 Mg/a
Altpapier: erwartete Mengenspanne: 2.500 Mg/a - 3.000 Mg/a, Auswertungsgröße: 2.750 Mg/a
Sperrgut: erwartete Mengenspanne: 1.250 Mg/a - 1.550 Mg/a, Auswertungsgröße: 1.400 Mg/a
Elektrogroßgeräte: erwartete Mengenspanne: 70 Mg/a - 100 Mg/a, Auswertungsgröße: 85 Mg/a
Los 2: Sammlung von Grünschnitt (Bündel) und Weihnachtsbäumen
erwartete Mengenspanne: 300 Mg/a - 400 Mg/a
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Beschreibung der Beschaffung:
Sammlung von Grünschnitt (Bündel):
- Grünschnittabfuhr an acht festen Terminen pro Jahr (Straßensammlung);
- Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen erfolgt im Rahmen der ersten Grünschnittabfuhr im Jahr;
- Grünschnitt und Weihnachtsbäume sind direkt zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Korschenbroich
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mitte des Jahres 2026 oder 2027
Wertung:
In Los 1 wird neben dem errechneten Gesamtangebotsentgelt (brutto) (Zuschlagskriterium 1) auch der ggf. angebotene Einsatz von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb (Hybrid-, Elektro-, Gas- oder Wasserstoffantrieb) bei der Durchführung der Sammelleistungen (Zuschlagskriterium 2) bewertet. Hierbei erhält ein Bieter, welcher den Einsatz von mindestens einem entsprechenden Fahrzeug ab dem 01.01.2023 während der gesamten Vertragslaufzeit in Los 1 vorsieht, in diesem Los einen einmaligen Wertungsbonus von [Betrag gelöscht] EUR für die gesamte Vertragslaufzeit. Dieser Wertungsbonus (Zuschlagskriterium 2) wird von dem errechneten Gesamtangebotsentgelt (brutto) für Los 1 als Nettobetrag in Abzug gebracht. Der Zuschlag in Los 1 erfolgt damit auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungsentgelt (wirtschaftlichstes Angebot).
Bei der Bewertung der Angebote zu Los 2 ist ausschließlich das errechnete Angebotsentgelt bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit Kriterium für die Wirtschaftlichkeit (Gewichtung = 100 %). Das wirtschaftlichste Angebot ist somit das preislich günstigste Angebot. Der Zuschlag erfolgt in Los 2 auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotsentgelt.
Hinweis zu eventuellen Unklarheiten:
Bitte beachten Sie die weiterführenden Hinweise im Dokument "Angebotsaufforderung VgV".
Enthalten die Angebotsunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich (über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes) darauf hinzuweisen. Solche Hinweise bzw. erbetene Auskünfte sind an die Zentrale Submissionsstelle zu richten.
Erbetene Auskünfte, die der vorgenannten Stelle nicht bis zum 23.09.2021 vorliegen, können auf Grund der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz dieses Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Ausnahmen hiervon werden - unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - nur bei begründeten Sachverhalten gewährt.
Hinweis zur Möglichkeit, ein Angebot zurückzuziehen:
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr eingereichtes Angebot über den Vergabemarktplatz zurückziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.
Hinweis Kommunikation:
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes. Ein Anspruch auf Beantwortung von Anfragen, die die Stadt Korschenbroich auf anderem Wege erreichen, besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYYRM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.