KD 11/13 - Umbau/ Sanierung Zentrum für Kooperation und Inklusion - Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: KD118-PS-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kd11-13.org/
Abschnitt II: Gegenstand
KD 11/13 - Umbau/ Sanierung Zentrum für Kooperation und Inklusion - Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Projektsteuerungsleistungen betreffend den Umbau/ die Sanierung des Zentrums für Kooperation und Inklusion, Karl-Denkhaus-Str. 11, 45329 Altenessen-Nord. Auftraggeberin ist die KD 11/13 gGmbH – Zentrum für Kooperation und Inklusion als Eigentümerin des Grundstücks Karl-Denkhaus-Straße 11-13.
Die Auftraggeberin belebt seit ca. zwei Jahren das ehemalige Walter-Wolff-Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Altenessen-Karnap an der Karl-Denkhaus-Straße 11-13 in Altenessen-Nord. Auf einer Nutzungsfläche von rund 2600 Quadratmetern sind etliche Vereine ansässig, die regelmäßig Kurse und Projekte anbieten.
Im Rahmen der Sanierung und des Umbaus des Zentrums sollen unter anderem die Fassade erneuert, Heizungen und Elektrik ausgetauscht sowie der bereits bestehende große Saal so umgebaut werden, dass dort ausreichend Platz entsteht und durch entsprechende Funktionsräume, Technik und Zugänge bis zu 100 Veranstaltungen im Jahr stattfinden können.
Darüber hinaus ist die Umgestaltung der Außenflächen für die multifunktionale Nutzung sowohl durch Besucher als auch durch Stadtteilbewohner vorgesehen.
Karl-Denkhaus-Str. 11-13, 45329 Essen
Der Auftrag umfasst konkret die Leistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung im Sinne des § 2, AHO-Schriftenreihe Nr. 9, für die Projektstufen 1 bis 5 mit den Handlungsbereichen A-E.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Projektstufen 1 und 2 mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9. Lediglich optional werden die Projektstufen 3 bis 5 mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9 sowie Besondere Leistungen und Stundenlohnarbeiten beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) (Gewichtungsfaktor 15)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10)
- Geeigneten Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9) (Gewichtungsfaktor 75), aufgegliedert in:
- Projektsteuerung bei Projekt mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700) (Gewichtungsfaktor 20)
- Projektsteuerung (Leistungsinhalte; mind. die Projektstufen 2, 3, 4 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen bearbeitet) (Gewichtungsfaktor 15)
- Projektsteuerung mit vergleichbaren Anforderungen an die Projektsteuerung (mind. HZ III (durchschnittliche Projektsteuerungsanforderungen) und Umbaumaßnahme im laufenden Betrieb) (Gewichtungsfaktor 15)
- Projektsteuerung mit kumulierten Anforderungen (Gewichtungsfaktor 25)
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als 3 und max. 7 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage "4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Optional sind die Projektstufen 3 bis 5 mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9 sowie Besondere Leistungen und die Stundenlohnarbeiten. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der Anlage "6 – VgV-TNW - Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind zudem mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
- Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es ist der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW) zu verwenden. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre:
- mind. 400.000 € (netto) je Geschäftsjahr
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
- Geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Hierzu ist zu jeder Referenzangabe das Deckblatt (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.8.1) auszufüllen und eine Referenzbeschreibung abzugeben und beizulegen.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 7 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
- Mindestens 4 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen:
- geeignete Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9):
- Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700) von mind. 5.000.000 € (netto)
- Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung (Leistungsinhalte), bei der mind. die Projektstufen 2, 3, 4 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen bearbeitet wurden. Es müssen hierbei nicht alle Grundleistungen der jeweiligen Projektstufen bzw. Handlungsbereiche erbracht worden sein.
- Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung mit vergleichbaren Projektsteuerungsanforderungen (mind. HZ III (durchschnittliche Projektsteuerungsanforderungen) und Umbaumaßnahme im laufenden Betrieb).
Zu jeder Referenz ist das jeweilige Deckblatt (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.8.1) und eine Referenzbeschreibung einzureichen (siehe Anlage 6.8 des Bewerberbogens).
Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV
Mit dem Angebot ist die Anlage "11.6.-VgV-ANG-Schutzerklärung (Scientology-Organisation)" einzureichen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestentlohnung (vgl. Anlage "14-VgV-ANG- BVB Tariftreue und Mindestentlohnung").
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
- Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. Anlage "6-VgV-TNW – Bewerberbogen“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.