Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]-1415
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung in den Gebäuden Altes Ruhrhaus, Neues Ruhrhaus, Ruhrhaus Labor am Zentralstandort des Ruhrverbandes (Kronprinzenstr. 37), in der KFZ-Werkstatt (Dammannstr. 60) und in der Kindertagesttätte (Ruhrallee 7). Zusätzlich fallen ca. 1.325 Stunden an (u. a. im Betriebsportheim und im Treppenhaus einer Ruhrverbandswohnung), die nach Stundenverrechnungssätzen abgerechnet werden.
Essen
Die zu reinigende Fläche beträgt rd. 16.919 m², aufgeteilt auf die folgenden Gebäude:
— 3 Büro- bzw. Laborgebäude, Kronprinzentraße 37, 45128 Essen;
— eine KFZ-Werkstatt, Dammannstr. 60, 45138 Essen;
— eine Kindertagesstätte, Ruhrallee 7, 45138 Essen.
Die Reinigungen, die nach Stundenverrechnungssätzen (ca. 1.325 h) abgerechnet werden, sind in der o. g. Zahl nicht enthalten.
Verlängerung des Vertrags im beiderseitigen Einvernehmen drei Mal um jeweils ein Jahr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.