Fachingenieurleistungen Elektro für DigitalPakt an 30 Schulen an 32 Standorten Referenznummer der Bekanntmachung: 006_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachingenieurleistungen Elektro für DigitalPakt an 30 Schulen an 32 Standorten
Nachdem der Anschluss an das Glasfasernetz erfolgt ist, muss die interne Weiterleitung der digitalen Signale bis in die Klassen- und Funktionsräume (Kabel) bzw. den Rest der Gebäude (WLAN) durchgeführt werden.
Gesamtschulen - ca 22 Prozent Anteil
Siegen
Über die Fördermaßnahme "Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW (RL DigitalPakt NRW)" soll an allen Schulen eine "digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen" geschaffen werden bzw. die vorhandenen Strukturen optimiert werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9
Schulen SEK II - ca 39 Prozent Anteil
Siegen
Über die Fördermaßnahme "Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW (RL DigitalPakt NRW)" soll an allen Schulen eine "digitale Bildungsinfrastruktur mit dem ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen " geschaffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9
Grundschulen - ca 39 Prozent Anteil
Siegen
Über die Fördermaßnahme "Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW (RL DigitalPakt NRW)" soll an allen Schulen eine "digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen" geschaffen werden bzw. die vorhandenen Strukturen optimiert werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtschulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gymnasien und Schulen Sek. II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundschulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]