Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BM2021001MSHPRV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung
Von der Softwareentwicklung über den Datenaustausch und den Betrieb von Rechenzentren und Netzen bis hin zur Fachberatung: Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten und Services voran. Rund 1.500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schaffen deutschlandweit wegweisende Lösungen für Krankenkassen und deren Versicherte.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem
damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigen die Auftraggeber Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg Die Lieferung der Lizenzen hat elektronisch zu erfolgen. Bezugsberechtigt sind alle unter I.I. genannten Auftraggeber., BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Straße 93 81739 München, BITMARCK Holding GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Software GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Vertriebs- und Projekt GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung schreiben die Unternehmen der BITMARCK Unternehmensgruppe (Auftraggeber) eine Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Microsoft-Produkten und Lizenzmodellen auf Basis der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und Microsoft geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business-und Service-Vertrag; Select-Plus-Vertrag 2015; Konzernvertrag 2015) sowie weiterer nicht unter die Konditionenverträge des Bundes fallender MS-Produkte (z.B. Online-Services) zur Versorgung der Auftraggeber selbst und/oder der Kunden der BITMARCK Unternehmensgruppe aus.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter besonderer Berücksichtigung der Konditionenverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Microsoft Irland soweit dies möglich ist, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst-und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf der Auftraggeber konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung bezüglich der Microsoft-Produkte aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht.
Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Beschaffung aller verfügbaren Microsoft -Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und ggf.
Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministeriums des Inneren
und Microsoft, unter den Select Plus-Vertrag bzw. den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen
Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen.
- Beschaffung solcher Microsoft -Produkte und Lizenzmodelle, die nicht über die Konditionenverträge des BMI
lizenziert werden können, ggf. unter Berücksichtigung besonderer diesbezüglicher Microsoft-Konditionen für
Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
- Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung
- Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes,
- Unterstützung im Software-Assetmanagement,
- Beratung und Unterstützung bei Lizenzierungs- und Produktfragen,
- Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen
- Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel
- Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung der Lizenzen
- Bereitstellung und Sicherstellung des Zugriffs auf die bestehenden Accounts der Auftraggeber im VolumeLicensing-Service Center (VLSC-Webseite) des Lizenzgebers sowie die Sicherstellung der Einsicht in alle
Verträge der Auftraggeber über das o.g. Service Center.
Zweimalige Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als
solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende mit Angabe des Namens und der Position des Erklärenden zu zeichnen. Die Angabe des Namens und der Position des Erklärenden gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von Nachunternehmern / Nachunternehmerinnen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Von Nachunternehmern, auf deren technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Angebot beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung der Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen
Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens die folgenden Aspekte beinhalten:
- Allgemeine Daten und Fakten zum Unternehmen (bspw. Hauptsitz, Standort, Servicecenter und -strukturen,
sofern vorhanden etc.)
- Geschäftsfelder und Darstellung der Unternehmenstätigkeiten
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3
Jahren ersichtlich ist
Die Beschreibung sollte max. 3 DIN A4 Seiten umfassen. Broschüren, Flyer oder andere Werbematerialien
werden nicht berücksichtigt.
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als
solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagenenthalten
ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende mit Angabe des Namens und der Position des Erklärenden zu zeichnen. Die Erklärung durch die Angabe des Namens und der Position des Erklärenden gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende
Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist
nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen
Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr und
Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von
Vermögensschäden, oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis von dieser als solcher erbracht wird.
2. Angabe des Gesamtumsatzes in EURO jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) sowie des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes dieses Zeitraums je Los. Sofern das Geschäftsjahr 2020 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende mit Angabe des Namens und der Position des Erklärenden zu zeichnen. Die Angabe des Namens und der Position des Erklärenden gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Nennung von mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren
Referenzprojekten. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen: Bezeichnung des Referenzobjektes, Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse), Branche des Referenzgebers (öffentlicher Auftraggeber), Inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (Microsoft Handelspartnertätigkeit für bspw. Beitritt einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zum Enterprise-Agreement und/oder Select-Vertrag,vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand), Art und Umfang der bestellten Produktlizenzen
und der bestellten Software Assurance, Beschreibung der beratenden und unterstützenden Dienstleistungen,Leistungszeitraum (um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 3 Jahre sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein; es darf aber nicht jünger als 12 Monate sein), Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages.
2. Nachweis, dass der Auftraggeber berechtigt ist, die Microsoft -Produkte / Lizenzen dem Auftraggeber bzw. deren Kunden (unter Beachtung der Lizenzkette) unter den zwischen Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Konditionenverträgen anzubieten und entsprechende Einzelverträge zu verschaffen.
Der Nachweis kann durch eine entsprechende aktuell gültige Microsoft-Autorisierung (Kopie genügt) oder auch durch einen anderen gleichwertigen, aktuell gültigen Nachweis geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit dem Bieter; die Gleichwertigkeit ist mit seinem Angebot nachzuweisen.
3. Erklärung, dass ein deutschsprachiger Support vorhanden ist.
4. Erklärung, wie viel Mitarbeiter (Mind. 1 Mitarbeiter) im Unternehmen aktuell mit einer aktuellen Qualifizierung (bzw. gültigen Zertifizierung) zum Vertriebs- bzw. Lizenz-Spezialisten der Firma Microsoft beschäftigt sind.
Zu 1. mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren
Referenzprojekte.
Zu 2. Nachweis der aktuell gültigen Microsoft-Autorisierung oder gleichwertig
Zu 4. mindestens 1 Mitarbeiter im Unternehmen mit einer aktuellen Qualifizierung (bzw. gültigen Zertifizierung) zum Vertriebs- bzw. Lizenz-Spezialisten der Firma Microsoft.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV.
2) An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen auf der in I3. angegebenen Stelle herunterladen.
3) Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4) Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die
Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5) Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6) Fragen der Bieter sind ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform (https://www.dtvp.de) an die die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten;
7) Während der Angebotsfrist sind 2 Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie
folgt:
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 08.09.2021, 13 Uhr,
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 16.09.2021, 13 Uhr
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann;
8) Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden
Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den
Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (https://www.dtvp.de), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.dtvp.de), letztmalig mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind;
9) Damit Sie automatisch Informationen, z. B. zu Änderungen von Dokumenten, Antworten auf
Bieterfragen, Fristverlängerungen etc. während des Vergabeverfahrens über Beschaffung von Microsoft Produkten für die BITMARCK Unternehmensgruppe (BM2021001MSHPRV), erhalten können, empfiehlt der Auftraggeber, die kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal, über das Sie die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, in Anspruch zu
nehmen. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig 6 Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
10) Die unter Punkt "II.2.6) Geschätzter Wert" genannte Summe ist ein fiktiver Wert.
Das genaue Volumen und des Leistungsspektrum der Rahmenvereinbarung bzw. der über diese abzurufenden Einzelverträge lässt sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht sicher bestimmen. Die Auftraggeber haben daher in den Vergabeunterlagen das zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannte und benötigte Volumen an Microsoft-Produkten und Lizenzen unter jeweils in der Vergangenheit so beauftragten Vertragstypen der Konditionenverträge zwischen BMI / Microsoft (Select Vertrag ; Enterprise Agreements) und der beauftragten Online-Service Verträge mit Microsoft aufgeführt, wie sie zukünftig in dieser oder auch in anderer Zusammensetzung beauftragt werden können. Darüber hinaus können schätzungsweise weitere bis zu zehn Enterprise Agreements per Einzelabruf nötig werden. Der Umfang und Inhalt der per Enterprise Agreement abzurufenden Microsoft-Produkte ist dabei abhängig von dem zukünftigen Bedarf des jeweiligen Auftraggebers bzw. dessen Kunden und kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht sicher prognostiziert werden.
Eine Abruf -oder Abnahmeverpflichtung in der angegebenen Höhe und Konstellation besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GYYYM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de