CMS-Wechsel Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_I-IM_EU4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
CMS-Wechsel
Ausgeschrieben werden Unterstützungsleistungen bei der Einführung eines neuen Contentmanagementsystems (im Folgenden: CMS), sowie die Betreuung des CMS-gestützten Internetauftritts der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. unter der Domain: www.dfg.de.
Es wird mit dieser Ausschreibung ein Auftragnehmer gesucht, der in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein neues CMS auswählt, ein hierauf abgestimmtes Hosting-, Betriebs- und Lizenzmodell zum Einsatz der neuen Software erarbeitet und die Einrichtung des CMS und Migration der Inhalte aus dem derzeit genutzten in das künftige System unterstützt.
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der obligatorischen und optionalen Leistungen des Auftragnehmers sind dem Lastenheft (Anhang TW1) zu entnehmen.
Es wird mit dieser Ausschreibung ein Auftragnehmer gesucht, der in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein neues CMS auswählt, ein hierauf abgestimmtes Hosting-, Betriebs- und Lizenzmodell zum Einsatz der neuen Software erarbeitet und die Einrichtung des CMS und Migration der Inhalte aus dem derzeit genutzten in das künftige System unterstützt.
Nach Abschluss der Konzeptionsphase kann optional die Umsetzung beauftragt werden.
Nach Abschluss der Umsetzungsphase kann optional das Hosting, der Betrieb, die Wartung und der Support, sowie die Ausführung von Einzelaufträgen des CMS, des Internetauftritts und der Informationssysteme für einen Zeitraum von zwei Jahren beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB,
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG,
3. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden.
Geeignet ist eine Referenz, wenn Qualität und Aussagefähigkeit der zu liefernden Beschreibungen mit Blick auf die im Lastenheft dargestellten Aufgabenstellungen in Bezug zu setzen sind.
4.Vorstellung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausschlusskriterium)
Zu 3:
-Der Bewerber weist seine praxiserprobte Fachkunde in Einrichtung und Betrieb von Web Contentmanagementsystemen (CMS) nach, die auf im Lastenheft vorgegebene Aufgabenstellung nach Einschätzung des AN eingesetzt werden könnten. Er legt aussagekräftige Kurzbeschreibungen mehrerer - mindestens vier - von ihm eingeführter und im Linienbetrieb mitverwalteter Internetauftritte vor.
Eine der vorgelegten Referenzen belegt seine praxiserprobte Fachkunde in Einrichtung und Betrieb von Web Contentmanagementsystemen (CMS), die auf im Lastenheft vorgegebene Aufgabenstellung nach Einschätzung des AN eingesetzt werden könnten. Dazu legt er eine aussagekräftige Detailbeschreibung eines von ihm eingeführten und im Linienbetrieb mitverwalteten Internetauftrittes als On-Premise-Lösung vor.
Eine weitere der vorgelegten Referenzen belegt seine praxiserprobte Fachkunde in Einrichtung und Betrieb von Web Contentmanagementsystemen (CMS), die auf im Lastenheft vorgegebene Aufgabenstellung nach Einschätzung des AN eingesetzt werden könnten. Dazu legt er eine aussagekräftige Detailbeschreibung eines von ihm eingeführten und im Linienbetrieb mitverwalteten Internetauftrittes als Off-Premise-Lösung (Cloud-Lösung) vor.
-Bitte beachten Sie die im Rahmen der Bewertung erforderliche Mindestpunktzahl von 40 Punkten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.