Lager- und Transportdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z36-04814-00/405
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lager- und Transportdienstleistungen
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von persönlicher Schutzausrüstung (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel).
- Loskombination 1: Los 1 und 2
- Loskombination 2: Los 2 und 3
- Loskombination 2: Los 1 und 3
Für die Wirtschaftlichkeitswertung erfolgt eine vergleichende Gegenüberstellung der Angebote für die jeweilige Loskombination mit den Angeboten für die entsprechenden Lose. Bei dieser Wertung geht der Auftraggeber gemäß Erwägungsgrund 79 der RL 2014/24/EU vor. Für die Einzelheiten zur Vorgehensweise wird auf die Vergabeunterlagen, dort auf Dokument „05_Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote“ verwiesen.
Lagerhaltungsleistungen
Das Vorratslager muss sich in Deutschland befinden.
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG oder AG) die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z.B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) und medizinischem Gerät (z. B. Beatmungsgeräte) veranlasst.
Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit PSA versorgen zu können, bedarf es logistischer Dienstleistungen, unter anderem in Form von Lagerhaltung. Die Lagerhaltung dient der Vereinnahmung, Lagerung und Ausgabe von PSA. Die Lager dienen zur Lagerung und somit zum Führen eines Mindestbestandes an PSA, um im Bedarfsfall entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.
Der Auftraggeber hat, um im Pandemiefall eine optimale Versorgung mit PSA sicherstellen zu können, Verträge über die Lieferung von, unter anderem in Deutschland produzierter, PSA abgeschlossen. Aus diesen Verträgen werden große Mengen an PSA angeliefert. Diese Waren müssen zunächst gelagert und im Bedarfsfall verteilt werden. Da das BMG über keine eigenen Logistikressourcen verfügt, ist es auf die Unterstützung durch externe Logistikdienstleister, hier in Form von weiteren Lagerkapazitäten, angewiesen.
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistun-gen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel). Dem BMG soll das Recht eingeräumt werden zu einem späteren Zeitpunkt pandemieabhängig dem Lagerhalter andere Waren zur Pandemiebekämpfung und -vorbeugung zur Lagerung anliefern zu können, sofern das Lager objektiv dazu geeignet ist und die Lagerbedingungen nicht signifikant von den Lagerbedingungen für Schutzausrüstung abweichen.
Der Auftraggeber benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 54.000 Palettenstellplätzen. Die Lagerhaltungsleistungen werden in drei Teillosen mit einer Lagerkapazität von jeweils 18.000 Palettenstellplätzen je Los vergeben. Die für ein Los anzubietende Lagerkapazität von 18.000 Palettenstellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf mehrere Lager aufgeteilt werden. Sofern mehrere Lose angeboten werden, kann für jedes Los ein eigenes Lager angeboten werden. Es ist jedoch auch zulässig, mehrere Lose in einem Lager zu bündeln, sofern dieses über die geforderte Anzahl an Palettenstellplätzen (18.000 je Los) verfügt.
Das Go-Live-Datum für das Vorratslager ist der 18.10.2021. Das Go-Live-Datum gibt den Tag an, ab dem das Lager betriebsbereit ist und die ersten Paletten vereinnahmen bzw. verausgaben kann.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft (voraussichtlich 15.10.2020) und hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr ab Go-Live Datum 18.10.2021 bis zum 17.10.2022. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate („Feste Laufzeit“). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich insgesamt nicht um mehr als vier Feste Laufzeiten. Der Vertrag endet spätestens zum 17.10.2025.
Lagerhaltungsleistungen
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG oder AG) die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z.B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) und medizinischem Gerät (z. B. Beatmungsgeräte) veranlasst.
Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit PSA versorgen zu können, bedarf es logistischer Dienstleistungen, unter anderem in Form von Lagerhaltung. Die Lagerhaltung dient der Vereinnahmung, Lagerung und Ausgabe von PSA. Die Lager dienen zur Lagerung und somit zum Führen eines Mindestbestandes an PSA, um im Bedarfsfall entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.
Der Auftraggeber hat, um im Pandemiefall eine optimale Versorgung mit PSA sicherstellen zu können, Verträge über die Lieferung von, unter anderem in Deutschland produzierter, PSA abgeschlossen. Aus diesen Verträgen werden große Mengen an PSA angeliefert. Diese Waren müssen zunächst gelagert und im Bedarfsfall verteilt werden. Da das BMG über keine eigenen Logistikressourcen verfügt, ist es auf die Unterstützung durch externe Logistikdienstleister, hier in Form von weiteren Lagerkapazitäten, angewiesen.
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistun-gen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel). Dem BMG soll das Recht eingeräumt werden zu einem späteren Zeitpunkt pandemieabhängig dem Lagerhalter andere Waren zur Pandemiebekämpfung und -vorbeugung zur Lagerung anliefern zu können, sofern das Lager objektiv dazu geeignet ist und die Lagerbedingungen nicht signifikant von den Lager-bedingungen für Schutzausrüstung abweichen.
Der Auftraggeber benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 54.000 Palettenstellplätzen. Die Lagerhaltungsleistungen werden in drei Teillosen mit einer Lagerkapazität von jeweils 18.000 Palettenstellplätzen je Los vergeben. Die für ein Los anzubietende Lagerkapazität von 18.000 Palettenstellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf mehrere Lager aufgeteilt werden. Sofern mehrere Lose angeboten werden, kann für jedes Los ein eigenes Lager angeboten werden. Es ist jedoch auch zulässig, mehrere Lose in einem Lager zu bündeln, sofern dieses über die geforderte Anzahl an Palettenstellplätzen (18.000 je Los) verfügt.
Das Go-Live-Datum für das Vorratslager ist der 18.10.2021. Das Go-Live-Datum gibt den Tag an, ab dem das Lager betriebsbereit ist und die ersten Paletten vereinnahmen bzw. verausgaben kann.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft (voraussichtlich 15.10.2020) und hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr ab Go-Live Datum 18.10.2021 bis zum 17.10.2022. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate („Feste Laufzeit“). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich insgesamt nicht um mehr als vier Feste Laufzeiten. Der Vertrag endet spätestens zum 17.10.2025.
Lagerhaltungsleistungen
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG oder AG) die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z.B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) und medizinischem Gerät (z. B. Beatmungsgeräte) veranlasst.
Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit PSA versorgen zu können, bedarf es logistischer Dienstleistungen, unter anderem in Form von Lagerhaltung. Die Lagerhaltung dient der Vereinnahmung, Lagerung und Ausgabe von PSA. Die Lager dienen zur Lagerung und somit zum Führen eines Mindestbestandes an PSA, um im Bedarfsfall entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.
Der Auftraggeber hat, um im Pandemiefall eine optimale Versorgung mit PSA sicherstellen zu können, Verträge über die Lieferung von, unter anderem in Deutschland produzierter, PSA abgeschlossen. Aus diesen Verträgen werden große Mengen an PSA angeliefert. Diese Waren müssen zunächst gelagert und im Bedarfsfall verteilt werden. Da das BMG über keine eigenen Logistikressourcen verfügt, ist es auf die Unterstützung durch externe Logistikdienstleister, hier in Form von weiteren Lagerkapazitäten, angewiesen.
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel). Dem BMG soll das Recht eingeräumt werden zu einem späteren Zeitpunkt pandemieabhängig dem Lagerhalter andere Waren zur Pandemiebekämpfung und -vorbeugung zur Lagerung anliefern zu können, sofern das Lager objektiv dazu geeignet ist und die Lagerbedingungen nicht signifikant von den Lagerbedingungen für Schutzausrüstung abweichen.
Der Auftraggeber benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 54.000 Palettenstellplätzen. Die Lagerhaltungsleistungen werden in drei Teillosen mit einer Lagerkapazität von jeweils 18.000 Palettenstellplätzen je Los vergeben. Die für ein Los anzubietende Lagerkapazität von 18.000 Palettenstellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf meh-rere Lager aufgeteilt werden. Sofern mehrere Lose angeboten werden, kann für jedes Los ein eigenes Lager angeboten werden. Es ist jedoch auch zulässig, mehrere Lose in einem Lager zu bündeln, sofern dieses über die geforderte Anzahl an Palettenstellplätzen (18.000 je Los) verfügt.
Das Go-Live-Datum für das Vorratslager ist der 18.10.2021. Das Go-Live-Datum gibt den Tag an, ab dem das Lager betriebsbereit ist und die ersten Paletten vereinnahmen bzw. verausgaben kann.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft (voraussichtlich 15.10.2020) und hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr ab Go-Live Datum 18.10.2021 bis zum 17.10.2022. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate („Feste Laufzeit“). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich insgesamt nicht um mehr als vier Feste Laufzeiten. Der Vertrag endet spätestens zum 17.10.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachweislich durchgeführt wurde;
(2) Nachweis der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto;
(2) Angaben zum Umsatz des Unternehmens im vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auf-trags (Lagerhaltung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto.
zu (2): Der Umsatz des Unternehmens im vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lagerung) muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen.
Bei einem Angebot für mehrerer Lose gilt Folgendes: Der geforderte Mindestumsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lagerhaltung) wird mit der Anzahl der angebotenen Lose multipliziert. Der Mindestumsatz kann sich auf maximal [Betrag gelöscht] Euro netto erhöhen, da ein Bieter aufgrund der Zuschlagslimitierung für maximal zwei Lose den Zuschlag erhalten kann. Die Nichteinhaltung des Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss des Angebots für alle angebotenen Lose.
(1) Angaben zu geeigneten Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich (Lagerhaltung) in den letzten fünf Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Leistungszeit-raum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), Beschreibung der Tätigkeiten und der Waren (insbesondere Chargen(LOT)-Rückverfolgbarkeit und Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung) und der Lagerkapazitäten an Palettenstellplätzen je Standort. ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, an-derenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt.
zu (1): Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden, die eine Lagerkapazität von mindestens 10.000 Palettenstellplätze an einem Standort umfasst und Waren betrifft, bei denen eine Chargen(LOT)-Rückverfolgbarkeit sowie eine Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung gefordert waren.
Bei einem Angebot für mehrere Lose gilt Folgendes: Die geforderte Mindestlagerkapazität von 10.000 Palettenstellplätzen wird mit der Anzahl der angebotenen Lose multipliziert. Sie kann sich auf bis zu 20.000 Palettenstellplätze erhöhen, da ein Bieter aufgrund der Zuschlagslimitierung für maximal zwei Lose den Zuschlag erhalten kann. Die Nichteinhaltung der Mindestlagerkapazität führt zum Ausschluss des Angebots für alle angebotenen Lose. Die Mindestlagerkapazität kann durch eine oder mehrere Referenzen abgedeckt werden. Werden mehrere Referenzen eingereicht, muss jede Referenz mindestens eine Lagerkapazität von 10.000 Palettenstellplätze an einem Standort umfassen und Waren betreffen, bei denen eine Chargen-Rückverfolgbarkeit sowie eine Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung gefordert waren.
Der Leistungszeitraum jeder Referenz muss mindestens sechs Monate betragen haben. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www. evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Ein-gangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein er-neuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1).
Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesi-gen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die in-teressierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels dere-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstel-lung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Im Weiteren wird auf das Dokument 02_Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).