„Wissenschaftliche Evaluation des Sonderprogramms „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“ der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sw-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Wissenschaftliche Evaluation des Sonderprogramms „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“ der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW“
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, die Sozialstiftung des Landes, startete im Sommer 2020 den Förderaufruf zum Sonderprogramm „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“. Ziel des Förderaufrufs ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege stärker als bisher zu nutzen und langfristig in die Arbeit der Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu integrieren. Die Stiftung Wohlfahrtspflege möchte die Folgen, Konsequenzen, Wirkungen sowie Erfolge des Sonderprogramms wissenschaftlich evaluieren lassen. Basierend auf dieser Evaluation, eingeteilt in fünf verschiedenen Arbeitspaketen, soll eine umfangreiche Expertise aufgebaut werden, die, auch über das Sonderprogramm hinaus, ermöglicht, zukünftige Entwicklungen der Digitalisierung in der Sozialen Arbeit zu antizipieren und kompetent darauf zu reagieren.
Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, die Sozialstiftung des Landes, startete im Sommer 2020 den Förderaufruf zum Sonderprogramm „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“. Ziel des Förderaufrufs ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege stärker als bisher zu nutzen und langfristig in die Arbeit der Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu integrieren. Dadurch sollen sowohl die Arbeitsabläufe innerhalb der jeweiligen Organisationen, als auch die Arbeit mit den Zielgruppen sowie die Angebote und Dienstleistungen entsprechend den neuen Bedingungen angepasst werden. Im Bewerbungszeitraum Mai bis November 2020 wurden 667 Beiträge zur Förderung positiv beschlossen. Die antragsstellenden Träger bilden einen Querschnitt der verschiedenen Bereiche der freien Wohlfahrtspflege: Von Kitas, Sportvereinen, Jugendtreffs und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, über Seniorenheime, bis hin zu Trägern, welche speziell Wohnungs- oder Erwerbslose, geflüchtete Menschen, Behinderte, oder Suchterkranke adressieren.
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW möchte die Wirkung des Sonderprogramms sowie fördernde als auch hindernde Faktoren der Digitalisierung im sozialen Sektor wissenschaftlich evaluieren lassen. Die Dauer des Auftrages beträgt ca. 15 Monate. Voraussichtlicher Projektstart ist Januar 2022. Durch die Evaluation soll eine umfangreiche Expertise aufgebaut werden, welche ermöglicht, zukünftige Entwicklungen der Digitalisierung in der Sozialen Arbeit zu antizipieren und kompetent darauf zu reagieren.
Die fünf Arbeitspakete der Evaluierung setzen sich aus folgenden Aspekten zusammen:
AP 1: „Weiterverarbeitung der Grobkonzepte zu einem detaillierten Implementierungskonzept“:
Im AP 1 soll zu den weiteren Arbeitspaketen ein vollständiges Implementierungs- und Evaluationskonzept entwickelt werden.
AP 2: „Austauschtreffen mit den Modellprojekten“:
Im AP 2 soll sich der zukünftige Auftragnehmer mit drei durch den Auftraggeber definierten Modellprojekten der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW treffen und austauschen.
AP 3: „Die Durchführung einer Datenerhebung hinsichtlich der zu fördernden Projekte mit Fokus auf den inneren Strukturen der Organisationen“:
AP 3 stellt, zusammen mit dem vierten Arbeitspaket, den Kern der Evaluation dar. Hier sollen durch verschiedene quantitative Umfragen und qualitative Interviews mit den Leitungen als auch mit den Mitarbeiter/innen der zu fördernden Organisationen, die Ausgangssituation der Organisationen verstanden und dokumentiert werden. Darüber hinaus sollen die Erfahrungen der Zuwendungswendungsempfänger/innen während der Projektumsetzung festgehalten und analysiert werden. Aus diesem Arbeitspaket soll sich ein übergreifendes Bild, ob und wie die Ausgangslage und die Umsetzungsphase korrelieren, ergeben.
AP 4: „Die Durchführung einer Datenerhebung hinsichtlich der Nutzer/innen und Patient/innen“:
Das AP 4 bildet das Pendant zum dritten Arbeitspaket und bezieht sich auf die Erfassung und Auswertung der Perspektive der Nutzer/innen der Organisationen. Es gilt mittels Umfragen als auch via persönlichen Interviews zu analysieren, was die Bedarfe der Nutzer/innen hinsichtlich der Träger und der Projekte sind.
AP 5: „Erstellung des Abschlussberichtes sowie von Fallbeispielen und Best-Practice-Beispielen“ umfasst die Erarbeitung eines umfassenden Abschlussberichtes, in welchem Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken und weitere Perspektiven hinsichtlich des Sonderprogramms beleuchtet werden.
Als optionale Leistungen beinhaltet die Leistungsbeschreibung im Punkt VI. 2 zwei persönliche Treffen – eins zu Projektbeginn und eins zum Abschluss – sowie drei bis vier Austauschtreffen mit den Modellprojekten (AP 2), insgesamt bis zu sechs persönliche Treffen.
Als optionale Leistungen beinhaltet die Leistungsbeschreibung im Punkt VI. 2 zwei persönliche Treffen – eins zu Projektbeginn und eins zum Abschluss – sowie drei bis vier Austauschtreffen mit den Modellprojekten (AP 2), insgesamt bis zu sechs persönliche Treffen.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
• Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte).
• Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
• Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.).
• Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.).
• Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.).
• Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.).
• Erklärung des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
• Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sowie für seinen Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
• Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters / Mitglied der Bietergemeinschaft/en / notwendiger Unterauftragnehmer, der/die für die Bearbeitung:
o der Planung des Evaluierungsdesigns für die jeweiligen Richtlinien, Förderaufrufe und Projekte der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, die sich auf die Digitalisierung der sozialen Arbeit beziehen sowie für o die Durchführung der Evaluierung der jeweiligen Richtlinien, Förderaufrufe und Projekte der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, die sich auf die Digitalisierung der sozialen Arbeit beziehen,
dass er/sie:
o keine Zuwendung im Rahmen der Förderung innerhalb dieser Richtlinien, Förderaufrufe und Projekte im betreffenden Evaluierungszeitraum (d.h. in den Jahren 2021 bis 2022) erhält/erhalten bzw. erhalten hat / haben,
unabhängig davon ob dieser/diese Projektpartner den Status Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft/en / notwendiger Unterauftragnehmer hat/haben.
PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
A) Nachweise zu mit diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen des Bieters/ Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
B) Nachweise zu Qualifikationen / Erfahrungen / Kenntnissen des Projektteams und des/der Projektleitenden:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des/der Projektleitenden mit Angabe, wer welche Leistung erbringt.
o Angabe ihrer Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen und Kenntnisse (Angaben zum Abschluss, aussagekräftige Darstellung zum beruflichen Werdegang, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Projekte, Studien und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters (gemäß Punkt A) oder durch die Qualifikation des Projektteams und des/der Projektleitenden (gemäß Punkt B) die Eignungskriterien 1. bis 8. erfüllt sein, damit die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Politische, fachliche und wirtschaftliche Expertise im Bereich des sozialen Sektors (3 Nachweise).
2. Fundierte Kenntnisse über die öffentlich sozialen Einrichtungen in Deutschland, mit Schwerpunkt auf Nordrhein-Westfalen (2 Nachweise).
3. Erfahrungen in der Erstellung von Analyse und Konzepten (2 Nachweise).
4. Erfahrungen im Bereich der Planung und der systematischen Durchführung von Evaluationen von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen (1 Nachweis).
5. Erfahrung in der Erstellung von Fallbeispielen und Best-Practice-Beispielen (1 Nachweis).
6. Erfahrung in der Generierung politischer Handlungsempfehlungen (1 Nachweis).
7. Technische Kenntnisse in der Umsetzung von Digitalisierungsstrategien (IT-Kenntnisse) (1 Nachweis).
8. Fachliche Expertise zu Digitalisierungsstrategien im gesellschaftlichen/sozialen Bereich (Konzeptuelle und Kontextuelle Kenntnisse/ Theorien) (1 Nachweis).
Es sind zu den Eignungskriterien 1. bis 8. die in Klammern angegebene Anzahl von Nachweisen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge gemäß Punkt A oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des/der Projektleitenden gemäß Punkt B) auf je einer DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Nachweise sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen.
Wenn die Nachweise in Form von Referenzaufträgen gemäß Punkt A erbracht werden, sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung.
o Projektlaufzeit.
o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes.
o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
o Angabe des/der Auftraggebers/in.
o Projektvolumen in Euro.
C) Weitere Eignungsvoraussetzungen des Projektteams und des/der Projektleitenden:
Zusätzlich müssen durch die Angaben zum Projektteam und zum/zur Projektleitenden gemäß Punkt B folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist. Im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des/der Projektleitenden gemäß Punkt B ist aussagekräftig zu beschreiben, wie die folgenden Eignungskriterien 9. bis 15. erfüllt werden. Eine eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen Eignungskriterien 9. bis 15. ist vorzunehmen.
9. Voraussetzung des/der Projektleitenden: Einschlägige Berufserfahrungen im Bereich Evaluation von Förderprogrammen oder Förderschwerpunkten sowie Erfahrungen und Kompetenzen in der Leitung interdisziplinärer Teams, im Projektmanagement und in der Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen.
10. Mitarbeiter/innen mit fachlicher Expertise im Bereich der Sozialwissenschaften/der sozialen Arbeit.
11. Fundiertes Know-How über die soziale Trägerlandschaft in Deutschland, mit Kenntnissen über die soziale Trägerlandschaft von Nordrhein-Westfalen.
12. Mitarbeiter/innen mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen/Verbänden/Stiftungen.
13. Mitarbeiter/innen mit IT-Kenntnissen/ praktische Umsetzungen von Digitalisierungsstrategien.
14. Mitarbeiter/innen mit theoretischem Hintergrundwissen über die Konzipierung von Digitalisierungsstrategien im sozialen Sektor.
15. Mitarbeiter/innen mit fachlicher Kompetenz und Berufserfahrung in der redaktionellen Bearbei-tung von Texten und Publikationen.
PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E24683863 (http://www.subreport.de/E24683863) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E24683863 ein (http://www.subreport.de/E24683863). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.09.2021 zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.