Rahmenvertrag redaktionelle und kreative Betreuung von DAAD-Publikations-, Kommunikations-, Messestandmaterial sowie Material für virtuelle Veranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 013/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag redaktionelle und kreative Betreuung von DAAD-Publikations-, Kommunikations-, Messestandmaterial sowie Material für virtuelle Veranstaltungen
Der DAAD organisiert jedes Jahr zahlreiche internationale Hochschulmessen, Bildungs- und Forschungspräsentationen, Informationsveranstaltungen und internationale Netzwerk-konferenzen, an denen sich der DAAD gemeinsam mit deutschen Hochschulen und anderen Partnern beteiligt. Diese Veranstaltungen finden face-to-face oder virtuell statt. Zu den virtuellen Formaten, die der DAAD nutzt, gehören z.B. virtuelle Messen und Web-Seminare (Online-Vortragsreihen).
Zur Unterstützung dieser Aktivitäten benötigt der DAAD regelmäßig neben Print-, vornehmlich elektronische- und andere Kommunikations-Materialien, ebenso wie Designs für den Messestandbau. Exemplarisch, aber nicht abschließend, sollen über den Rahmenvertrag beauftragt werden:
- Infomaterialien (Flyer, Broschüren, Ausstellerverzeichnisse etc.) für digitale Nutzungen und Druck
- Print- und Online-Anzeigen
- Web-Banner
- Give-Aways, wie z.B. Schreibstifte, Papier- und Jute-Taschen, Dokumentenmappen, Lesezeichen, T-Shirts
- Ankündigungsposter
- Design-Elemente zur Ausgestaltung von Messeständen wie
*Header
*Banner, Leuchtsäulen
*Roll-ups
*Counter-Fronten und -flächen
-Designs für großflächige Messestand-Konstruktionen wie z.B.
*Wände
*Türen usw.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage BW2 der Vergabeunterlagen.
Bonn
Der DAAD organisiert jedes Jahr zahlreiche internationale Hochschulmessen, Bildungs- und Forschungspräsentationen, Informationsveranstaltungen und internationale Netzwerk-konferenzen, an denen sich der DAAD gemeinsam mit deutschen Hochschulen und anderen Partnern beteiligt. Diese Veranstaltungen finden face-to-face oder virtuell statt. Zu den virtuellen Formaten, die der DAAD nutzt, gehören z.B. virtuelle Messen und Web-Seminare (Online-Vortragsreihen).
Zur Unterstützung dieser Aktivitäten benötigt der DAAD regelmäßig neben Print-, vornehmlich elektronische- und andere Kommunikations-Materialien, ebenso wie Designs für den Messestandbau. Exemplarisch, aber nicht abschließend, sollen über den Rahmenvertrag beauftragt werden:
- Infomaterialien (Flyer, Broschüren, Ausstellerverzeichnisse etc.) für digitale Nutzungen und Druck
- Print- und Online-Anzeigen
- Web-Banner
- Give-Aways, wie z.B. Schreibstifte, Papier- und Jute-Taschen, Dokumentenmappen, Lesezeichen, T-Shirts
- Ankündigungsposter
- Design-Elemente zur Ausgestaltung von Messeständen wie
*Header
*Banner, Leuchtsäulen
*Roll-ups
*Counter-Fronten und -flächen
-Designs für großflächige Messestand-Konstruktionen wie z.B.
*Wände
*Türen usw.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage BW2 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag redaktionelle und kreative Betreuung von DAAD-Publikations-, Kommunikations-, Messestandmaterial sowie Material für virtuelle Veranstaltungen
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68305
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.