Schülerbeförderung Wilhelm-Hartschen-Schule Schulbusfahrten mit Kleinbussen und Behindertenfahrzeugen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs Referenznummer der Bekanntmachung: V20/25/145
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Wilhelm-Hartschen-Schule Schulbusfahrten mit Kleinbussen und Behindertenfahrzeugen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs
Beförderung von körperlich- und/oder seelisch/geistig behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnadresse zur Wilhelm-Hartschen-Schule und zurück.
Die Leistung umfasst die Durchführung von Schulbusfahrten im Rahmen des Schülerspezialverkehrs.
Es sind i. d. R. an 200 Schultagen 16 Schülerinnen und Schüler – teilweise im Rollstuhl - von 16 Haltepunkten (Wohnadressen) im Stadtgebiet Solingen morgens (bis 8.20 Uhr) zur WHS und mittags (ab 13.00 Uhr) von der WHS zurück zu Ihren Wohnadressen zu befördern.
Die Strecken sind so zu planen, dass eine Fahrzeit von 60 Min. nicht überschritten wird.
Pro Fahrzeug ist i. d. R. eine geeignete Begleitperson einzusetzen. Für das einzusetzende Personal müssen einwandfreie erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vorliegen (nicht älter, als 3 Monate).
Schülerspezialverkehr
Schülerbeförderung zu Förderschule Wilhelm-Hartschen-Schule in Behindertenfahrzeugen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung Wilhelm-Hartschen-SchuleSchulbusfahrten mit Kleinbussen und Behindertenfahrzeugen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs
Ort: Solingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, musseinen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wirder unzulässig.