Lieferung von elektrischer Energie für SLP-Abnahmestellen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/1431
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für SLP-Abnahmestellen
Der Ruhrverband benötigt elektrische Energie für die eigenen Betriebsstätten. Der Auftrag umfasst die Stromlieferung mit Management der Netznutzung der ca. 584 SLP-Abnahmestellen des Ruhrverbands und der RWG Ruhr-Wasserwirtschaftsgesellschaft mbH. Der Ruhrverband handelt in Vollmacht der Tochtergesellschaft RWG.
Der Ruhrverband benötigt elektrische Energie für die eigenen Betriebsstätten. Der Auftrag umfasst die Stromlieferung mit Management der Netznutzung der ca. 584 SLP-Abnahmestellen des Ruhrverbands und der RWG Ruhr-Wasserwirtschaftsgesellschaft mbH. Der prognostizierte Jahresverbrauch beträgt ca. 2,8 Mio kWh.
Für das Lieferjahr 2022 ist spätestens bis zum 30.11.2021 die Preisfixierung an der EEX durchzuführen. Die Lieferung mit elektrischer Energie für die SLP-Abnahmestellen ist für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr bis spätestens zum 31.12.2025 sicherzustellen.
Einmalige Verlängerungsoption von einem Jahr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie für SLP-Abnahmestellen
Ort: Attendorn
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.