Bundesstadt Bonn, 41-351475, Bewachung der Ausstellungsräume und Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn -aufgeteilt in 2 Lose- Referenznummer der Bekanntmachung: 41-351475
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, 41-351475, Bewachung der Ausstellungsräume und Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn -aufgeteilt in 2 Lose-
41-351475
Bewachung der Ausstellungsräume und Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn -aufgeteilt in 2 Lose-
Bewachung der Ausstellungsräume im Kunstmuseum Bonn
Bonn
Los 1: Bewachung der Ausstellungsräume im Kunstmuseum Bonn
Bewachung der Ausstellungsräume und Publikumsbereiche und Schutz der Kunstgegenstände vor Diebstahl und Beschädigung, Besetzung der Garderobe, Besetzung der Kasse, Einsatz eines Schichtführers (m./w.) und stellvertretenden Schichtführers (m./w.)
Die Dienste erstrecken sich grundsätzlich auf die Öffnungszeiten des Museums:
Montag: geschlossen
Dienstag, Donnerstag bis Sonntag: 11:00 bis 18:00 Uhr geöffnet
Mittwoch: 11:00 bis 21:00 geöffnet
Hinzu kommen Dienste bei Sonderveranstaltungen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Bewachung im Kunstmuseum Bonn sowie Dienste an der Museumskasse und der Garderobe. Er setzt hierfür das nach Qualifikation und Anzahl erforderliche Personal aus seiner eigenen Mitarbeiterschaft ein.
Für die sachgemäße Ausführung des Wachauftrages durch sein Personal und die von ihm erteilten Weisungen ist der Auftragnehmer in vollem Umfang verantwortlich.
Das Kunstmuseum Bonn setzt in den genannten Bereichen zum Teil auch eigenes Personal ein. Der Einsatz dieses hauseigenen Personals ist im Rahmen der Dienstplanung vorrangig.
Für die einzelnen Aufgabenbereiche gelten die nachfolgenden Vorgaben.
Bewachung der Ausstellungsräume und Publikumsbereiche und Besetzung der Garderobe:
Der Auftragnehmer muss an Öffnungstagen bis zu 12 Aufsichtskräfte (zur Besetzung einer entsprechenden Zahl von Aufsichtspositionen) sowie bei Ausfall von museumseigenen Bewachungskräften, insbesondere durch Krankheit oder Urlaub, ca. 13 bis 14 Aufsichtskräfte einsetzen können. Für die Pausenvertretung der Aufsichtskräfte werden zusätzlich ab mittags 2 Springer benötigt.
Der Auftragnehmer muss darüber hinaus in der Lage sein, bei erhöhtem, auch akutem, Personalbedarf, z.B. durch Sonderveranstaltungen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen, ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen.
Bei Umbauarbeiten in der Wechselausstellung oder Sammlung, sowie der Schließung von Räumen aus sonstigen Gründen, kann sich der Leistungsumfang reduzieren. Ferner reduziert sich der Leistungsumfang bei Aufstockung museumseigener Kräfte durch die Bundesstadt Bonn.
Zusätzlich hat der Auftragnehmer nach Bedarf des Auftraggebers die Garderobe des Museums mit 1 Person zu besetzen.
Der Leistungsumfang für die Bewachung der Ausstellungsräume und Publikumsbereiche einschließlich Besetzung der Garderobe beträgt auf Grundlage des aktuellen Bedarfs voraussichtlich 30.100 Stunden per anno.
Einsatz eines Schichtführers (m./w.):
Für den Einsatz eines Schichtführers (m./w.) wurde ein voraussichtlicher Leistungsumfang von 2.300 Stunden per anno ermittelt.
Besetzung der Kasse:
Zur Besetzung der Kasse durch Personal des Auftragnehmers wurde ein Leistungsumfang von voraussichtlich 750 Stunden per anno ermittelt.
Bei den ermittelten Stundenzahlen für Los 1 handelt es sich um Richtwerte; Abweichungen sind vorbehalten.
Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn
Bonn
Los 2: Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn:
Besetzung der Leitstelle zum Schutz des Objektes "Kunstmuseum Bonn" insbesondere gegen Eigentumsdelikte, Hausfriedensbruch, Beschädigung und Feuer über 24 Stunden pro Tag; Sicherstellung von Betriebsabläufen.
Für die Besetzung der Leitstelle wurde ein Leistungsumfang von voraussichtlich rd. 8.943 Stunden per anno ermittelt.
Bei den ermittelten Stundenzahlen für Los 2 handelt es sich um Richtwerte; Abweichungen sind vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachung der Ausstellungsräume im Kunstmuseum Bonn
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFD6Y9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de