Dokumentenmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 162-427173)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ivl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dokumentenmanagementsystem
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erstellung eines Dokumentenmanagementsystems (EVB-IT-Systemvertrag - Kauf) mit elektronischer Archivierung, Aktenverwaltung, Postkorb- / Workflow-Funktionen, mobilem Zugriff, Scanfunktion und Dokumentenintegration in Fachverfahren zur Nutzung durch die Stadt Leverkusen und städtischen Tochtergesellschaften inklusive der notwendigen Lizenzen, der Wartung (Hotline und Softwarepflege) und alle notwendigen Dienstleistungen zur Einrichtung sowie Schulungsmaßnahmen für Administratoren und Pilotanwender nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Sie verleiht keine Exklusivität und begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmegrenze wird nicht zugesagt.
Unverbindlich eschätzte Abnahmemenge sind Lizenzen für 1.200 Nutzer und 240 Personentage. Verbindliche Höchstabnahmemenge sind Lizenzen für 1.500 Nutzer und 300 Personentage.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Unverbindlich eschätzte Abnahmemenge sind Lizenzen für 1.200 Nutzer und 240 Personentage. Verbindliche
Höchstabnahmemenge sind Lizenzen für 1.500 Nutzer und 300 Personentage.
Unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sind Lizenzen für 1.200 Nutzer und 240 Personentage. Verbindliche
Höchstabnahmemenge sind Lizenzen für 1.500 Nutzer und 300 Personentage.
(2.) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ersichtlich ist. Hierfür ist
der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. § 50 VgV
bleibt unberührt.