Modulbau für Projekt zur Erweiterung Kinderintensivbettenkapazitäten (PIPS): Nachnutzung Frauenklinik Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-071-300
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modulbau für Projekt zur Erweiterung Kinderintensivbettenkapazitäten (PIPS): Nachnutzung Frauenklinik
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Neubaus "Frauenklinik Modulbau" nebst Außenanlagen und der
Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur zur Erweiterung der Kinderintensivbettenkapazitäten am UK Bonn durch einen Totalunternehmer auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung.
Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben ist das Bauvorhaben in Modulbauweise zu errichten. Planungsleistungen fallen ab LPH2 "Vorentwurfsplanung" an, damit Modulhersteller von vorneherein ihre Systemvoraussetzungen einplanen können.
Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Das Universitätsklinikum Bonn (AöR) plant den Neubau eines dreistöckigen Gebäudes als Erweiterung der Flächen der Frauenklinik. Entstehen soll insgesamt eine Intensivstation,
vier OP-Säle sowie ein sozialpädiatrisches Zentrum mit zugehörigem Ambulanzbereich.
Der zu planende Neubau wird nach aktuellem Raumprogramm eine Bruttogrundfläche von ca. 3.500 m² aufweisen.
Aufgrund der schnellen Verfügbarkeit bei möglichst kurzem Störintervall der klinischen Logistik durch Baufahrzeuge und den bisher guten Erfahrungen des Bauherrn mit Modulgebäuden
wird eine modulare Bauweise vorausgesetzt.
Das Gebäude ist in der planerischen Konzeption, der Einrichtung und in der Vergabeunterlage bereits auf Modulbau ausgelegt.
Das Modulgebäude wird die Funktionsbereiche
- Ambulanz im Erdgeschoss
- Intensivstation im 1. Obergeschoss
- OP-Bereich mit 4 Operationssälen und Funktionsräumen im 2. Obergeschoss
- Technikflächen in einem Technikgeschoss (3. OG) und in einem Untergeschoss
- Unterirdisches Verbindungsbauwerk für die Medienversorgung aus der bestehenden Frauenklinik
- Oberirdisches Verbindungsbauwerk zum Bestandsgebäude der Frauenklinik und Treppenhaus für den Neubau
enthalten.
Die Einzelheiten der von dem Auftrag umfassten Leistungen sind der funktionalen Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert des ausgeschriebenen Auftrags auf [Betrag gelöscht] EUR brutto. Der Auftraggeber geht davon aus, dass in dieser Höhe auch Fördermittel bewilligt und in Anspruch genommen werden können. Wenn und soweit die Angebote der Bieter in diesem Vergabeverfahren diesen geschätzten Auftragswert überschreiten, wird der Auftraggeber sich um eine nachträgliche Bewilligung weiterer Fördermittel bemühen. Wenn und soweit die Fördermittel nicht bewilligt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben oder die ausgeschriebenen Leistung zu ändern, in diesem Fall ist die Geltendmachung von Ansprüchen der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Das gilt entsprechend, wenn der Fördermittelgeber der nachträglichen Bewilligung der Fördermittel im Fall der Überschreitung der Kostenschätzung ganz oder teilweise nicht zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1. Aktueller Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften
(bspw. Partnerschaftsgesellschaft). In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (auch von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern).
2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung grundsätzlich durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Liegt keine Präqualifikation vor, ist der Nachweis zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Vordruck 2 (zusätzlich auch von eignungsverleihenden Nachunternehmern) zu erbringen.
3. Bietergemeinschaftserklärung gemäß Vordruck 4: Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
4. Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck 5: Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist der Vordruck 5 zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen, einschlägigen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1. Durchschnittlicher Nettojahresgesamtumsatz von 30 Mio. EUR (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren für Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind. Vergleichbar sind Modulbauleistungen im Bereich Krankenhaus, Kliniken, Rehakliniken, Ärztehäusern und vergleichbaren Gebäuden.
2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat anzugeben, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt oder aber bereit ist, eine Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten. Die Versicherung muss mindestens über eine Deckungssumme von 5 Mio. EUR kombiniert für Personen-, Sach-, und Vermögensfolgeschäden je Versicherungsfall, zweifach maximiert pro Versicherungsjahr bestehen.
Für die Einreichung der Erklärungen nach den vorstehenden Ziffern 1 und 2 ist der "Vordruck 3 - Fachkunde Leistungsfähigkeit Referenzen" zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
1. Mindestkriterium für den durchschnittlichen Nettojahresgesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren für Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind, ist ein Umsatz von 30 Mio. EUR netto pro Jahr. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
2. Mindestkriterium ist das Vorliegen oder die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die mindestens über eine Deckungssumme von 5 Mio. EUR kombiniert für Personen-, Sach-, und Vermögensfolgeschäden je Versicherungsfall, zweifach maximiert pro Versicherungsjahr besteht. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der
für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1. Referenzen für die Bauausführung
Bieter müssen mindestens drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen vorlegen. Eine Vergleichbarkeit der Referenz ist nur dann gegeben, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt werden:
- Modulbauleistungen im Bereich Krankenhaus, Kliniken, Rehakliniken, Ärztehäusern und vergleichbaren Gebäuden
- BGF von mindestens 2.000 m²
- Baukosten KG 200 bis 500 von mindestens netto 12 Mio. EUR und
- Ausführungszeitraum der Leistungen muss im Wesentlichen im Zeitraum von 2016 - 2021 liegen.
2. Referenzen für Architektenleistungen (Objektplanung)
Bieter müssen mindestens zwei Referenzen für Architektenleistungen (Objektplanung) vergleichbarer Leistungen vorlegen. Eine Vergleichbarkeit der Referenz ist nur dann gegeben, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt werden:
- bearbeitete LP 2 - 5 (ggfs. 5 anteilig) gem. § 34 HOAI vergleichbarer Gebäude (Modulbau im Bereich Krankenhaus, Kliniken, Rehakliniken, Ärztehäusern und vergleichbaren Gebäuden)
- BGF von mindestens 1.500 m²
- Baukosten KG 300 bis 400 von mindestens netto 6 Mio. EUR und
- Ausführungszeitraum der Objektplanungsleistungen muss im Wesentlichen im Zeitraum von 2016 - 2021 liegen.
Für die Einreichung der Erklärungen nach den vorstehenden Ziffern 1 und 2 ist der "Vordruck 3 - Fachkunde Leistungsfähigkeit Referenzen" zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
1. Mindestkriterium ist die Vorlage von drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen, welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
2. Mindestkriterium ist die Vorlage von zwei Referenzen für Architektenleistungen (Objektplanung) vergleichbarer Leistungen, welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Es dürfen keine Bieter oder Vertreter von Bietern an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber führt ein EU-weites offenes Verfahren nach Maßgabe des GWB und der VOB/A EU durch.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDENM/documents zur Verfügung gestellt.
3. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese im Falle ihrer Registrierung eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bieters").
4. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen können über das Vergabeportal abgerufen werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDENM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.