NGA-Breitbandausbau in den BUND-Gebieten des Landkreises Harburg – Los 4 Referenznummer der Bekanntmachung: n. def.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau in den BUND-Gebieten des Landkreises Harburg – Los 4
Der AG beabsichtigt im Landkreis Harburg den Bau einer passiven Netzinfrastruktur zur Erschließung der Haushalte und Gewerbebetriebe mit FTTB/C in den weißen Flecken.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der AG beabsichtigt im Landkreis Harburg den Bau einer passiven Netzinfrastruktur zur Erschließung der Haushalte und Gewerbebetriebe mit FTTB/C in den weißen Flecken. Darüber hinaus werden einzelne Schulstandorte mit angeschlossen. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR). Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Förderung nach o.g. Richtlinien. Die mit der Förderung in Zusammenhang stehenden Vorgaben sind zu beachten. Ziel der Maßnahme ist es, den erhöhten Breitbandbedarf von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stellen zu können.
Aufgrund der territorialen Ausbreitung des Ausschreibungsgebiets wurde eine Unterteilung der aufgeführten Arbeiten in 4 Baucluster vorgenommen, welche einzeln in Losen (1-4) vergeben werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist Los 4 mit ca. 200 Hausanschlüssen in der Gemeinde Winsen (Luhe).
(2013/C 25/01)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen (vgl. auch Abschnitt III.1. der Auftragsbekanntmachung). Hierzu sollen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter verwendet werden.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen:
Angabe zur Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder folgende Eigenerklärungen:
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- Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
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- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
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- Eigenerklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen:
Angabe zur Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder folgende Eigenerklärung:
- Angaben zum Gesamtumsatz (in Euro) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sollen die Unternehmen eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter folgende Angaben zu machen und Nachweise vorzulegen:
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Benennung von wenigstens einer Referenz aus den letzten 5 Jahren zu mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen mit Angaben zu:
• Bezeichnung des Projekts;
• Auftragssumme;
• Ausführungszeitraum;
• stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der im Auftrag angeschlossenen Wohn-/Mieteinheiten sowie der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
• stichwortartige Beschreibung der technischen und gerätespezifischen Anforderungen (insbesondere zu Spülbohrverfahren, Bodendurchschlagrakete, Kabelpflug, Einzug/Installation von Mikrorohrsystemen, Einblasen von Glasfaserkabeln, Technikstandort);
• Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
Die Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen, wobei die Mindestanforderungen entweder durch eine Referenz nachgewiesen werden können, die die unter den folgenden Ziffern 1. und 2. genannten Anforderungen kumulativ erfüllt oder durch zwei Referenzen, wenn die Anforderung zu Ziffer 1. durch die eine und die Anforderung zu Ziffer 2. durch die andere Referenz erfüllt wird:
1. Erbringung von mind. 30 km Tiefbau und mind. 30 km LwL-Montage (FTTB/C);
2. Erstellung von mind. 300 Hausanschlüssen (inkl. Umsetzungskoordinierung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben mit dem Angebot nachzuweisen, dass sie über geeignetes Personal zur Auftragsausführung verfügen. Hierzu sind Nachweise zu den folgenden Qualifizierungen einzureichen:
• GW129 (oder vergleichbar) - Sicheres Arbeiten in Leitungsnähe
• GW128 (oder vergleichbar) - Einzeichnen von Leitungen
• Zertifikat Grundlagen LWL: Nachweis mind. eines Mitarbeiters in Grundlagen LWL (BFE oder vergleichbar)
• Zertifikat Einbringen: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für Techniken zum Einbringen in Kabelschutzrohre (Vetter, Lancier oder vergleichbar)
• Zertifikat Montagetechniken: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für FTTB-Montagetechnik mit Abnahmeprüfung (BFE, tyco oder vergleichbar)
• Zertifikat Montagetechniken Kassettensysteme: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für Montagetechniken in Kassettensystemen (für FIST MARK I+II, E&MMS oder Gleichwertige)
• Zertifikat FTTB Hausanschlüsse im Verteilnetz: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für LWL FTTB-Hausanschlüsse (oder vergleichbar)
• Zertifikat Einblasen: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für LWL-Kabel einblasen (oder Vergleichbar)
• Zertifikat OTDR: Schulung und Zulassung mind. eines Mitarbeiters für Messtechnik OTDR (BFE oder vergleichbar).
Hinweis: Die Nichterfüllung einer der vorgenannten Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebots!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.